Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3211
VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90 (https://dejure.org/1993,3211)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.03.1993 - 5 UE 953/90 (https://dejure.org/1993,3211)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 (https://dejure.org/1993,3211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Abgabenrecht: rückwirkende Ersetzung eines rechtlich bedenklichen Beitragsmaßstabes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 316 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 05.05.1989 - 5 TH 2098/85

    Kommunalabgaben: Kläranlagenbeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
    Der Gemeinde ist es - mit anderen Worten - untersagt, sich durch eine rückwirkende Satzungsänderung Mehreinnahmen für den Rückwirkungszeitraum zu verschaffen (so erstmals: Senatsurteil vom 07.08.1969 - V OE 5/69 - HessVGRspr 1969 S. 91; seitdem ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschluß vom 05.05.1989 - 5 TH 2098/85 - HSGZ 1990, 58, 59).
  • VGH Hessen, 07.08.1969 - V OE 5/69
    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
    Der Gemeinde ist es - mit anderen Worten - untersagt, sich durch eine rückwirkende Satzungsänderung Mehreinnahmen für den Rückwirkungszeitraum zu verschaffen (so erstmals: Senatsurteil vom 07.08.1969 - V OE 5/69 - HessVGRspr 1969 S. 91; seitdem ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschluß vom 05.05.1989 - 5 TH 2098/85 - HSGZ 1990, 58, 59).
  • VGH Hessen, 31.08.1984 - 5 TH 650/84
    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
    Der modifizierte Grundflächenmaßstab kommt, weil er die Rücksichtnahme auf Unterschiede in der baulichen Nutzung nur in sehr beschränktem Umfang ermöglicht, allenfalls noch in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung als Verteilungsmaßstab in Betracht, nicht jedoch in Kommunen, in denen - wie in ... - das Maß der baulichen Nutzung bereits größere Unterschiede aufweist (so die ständige Senatsrechtsprechung, vgl.: Urteile vom 28.04.1977 - V OE 25/75 - KStZ 1979 S. 131, 22.12.1977 - V OE 3/76 -, 21.05.1980 - V OE 55/77 - GemHH 1982 S. 64, sowie Beschluß vom 31.08.1984 - 5 TH 650/84 - HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42).
  • VGH Hessen, 21.05.1980 - V OE 55/77
    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
    Der modifizierte Grundflächenmaßstab kommt, weil er die Rücksichtnahme auf Unterschiede in der baulichen Nutzung nur in sehr beschränktem Umfang ermöglicht, allenfalls noch in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung als Verteilungsmaßstab in Betracht, nicht jedoch in Kommunen, in denen - wie in ... - das Maß der baulichen Nutzung bereits größere Unterschiede aufweist (so die ständige Senatsrechtsprechung, vgl.: Urteile vom 28.04.1977 - V OE 25/75 - KStZ 1979 S. 131, 22.12.1977 - V OE 3/76 -, 21.05.1980 - V OE 55/77 - GemHH 1982 S. 64, sowie Beschluß vom 31.08.1984 - 5 TH 650/84 - HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42).
  • VGH Hessen, 15.02.1984 - V OE 10/82
    Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
    Dieser Maßstab läßt wegen des Faktors der Geschoßfläche grundsätzlich eine ausreichende Rücksichtnahme auf Unterschiede im Maß der baulichen Nutzung zu (vgl. Senatsurteil vom 15.02.1984 - V OE 10/82 - ESVGH 34, 185 = KStZ 1984, 211).
  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10

    Entwässerungssatzung

    Etwas anderes folge auch nicht aus dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. März 1993 (- 5 UE 953/90 - ESVGH 43, 316 = NVwZ-RR 1994, 112), da dieser Entscheidung ein anders gelagerter Sachverhalt zu Grunde gelegen habe.

    Sinn und Zweck des Verbots besteht darin, zu verhindern, dass die Kommunen im Nachhinein auftretende Zweifel an der Wirksamkeit einer Satzung dazu nutzen, sich rückwirkend Mehreinnahmen zu verschaffen und dadurch den Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten der Einrichtung zu senken (Senatsurteil vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, 67 [68] = KStZ 1994, 157; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. März 2000 - 1 K 12/00 -, LKV 2001, 41).

    Die Verhinderung von Mehreinnahmen der Gemeinde gegenüber der früheren Satzungslage hat der Satzungsgeber normativ - also durch die Satzung selbst - sicherzustellen (Senatsurteil vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98

    Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht

    Auch das OVG Lüneburg (vgl. z. B. Urteil vom 15.09.1995 - 9 L 6166/93) und der VGH Kassel (vgl. Urteil vom 25.03.1993 - 5 UE 953/90) vertreten für ihr jeweiliges Landesrecht diese Rechtsauffassung.
  • VG Gießen, 08.02.2013 - 8 L 1734/12

    Rückwirkende Einführung von Niederschlagswassergebühren nur mit Ankündigung

    Hierzu hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Leitsatz seines Urteils vom 25.03.1993 (5 UE 943/90, NVwZ-RR 1994, 112) ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10

    Spielapparatesteuer

    Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1993 (5 UE 953/90 - HSGZ 1994, 67 = NVwZ-RR 1994, 112) verweist, verkennt es, dass die dort geforderte "normative Absicherung" allein die auf Grund des Schlechterstellungsverbots in Anwendung des § 3 Abs. 2 HessKAG auszuschließende Möglichkeit der Mehreinnahmen gegenüber der früheren Satzungslage betraf und damit eine andere Sach- und Rechtslage erfasste, wie die Antragsgegnerin zu Recht angemerkt hat.
  • VGH Hessen, 23.04.1997 - 5 TG 4306/96

    Zulässigkeit der Erhebung einer kommunalen Spielapparatesteuer

    Dieses ist nach der Rechtsprechung des Senats so zu verstehen, daß es nicht auf die Abgabenlast des Einzelnen zu beziehen ist - was im übrigen im vorliegenden Fall ebenfalls zu keiner Schlechterstellung der allein im Gebiet der Antragsgegnerin vorhandenen Gaststättenaufsteller führen würde -, sondern daß es durch die Satzungsänderung nicht zu Mehreinnahmen der Gemeinde für den Rückwirkungszeitraum kommen darf (Urteil vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, NVwZ-RR 1994, 112 = HSGZ 1994, 67 = GemHH 1994, 67 = KStZ 1994, 157; Bauernfeind in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 1997, § 2 Rdnr. 101 ff.).
  • VGH Hessen, 17.09.2013 - 5 C 307/12

    Gültigkeit einer Entwässerungssatzung

    Sinn und Zweck des Verbots besteht darin, zu verhindern, dass die Kommunen im Nachhinein auftretende Zweifel an der Wirksamkeit einer Satzung dazu nutzen, sich rückwirkend mehr Einnahmen zu verschaffen und dadurch den Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten der Einrichtung zu senken (Urteil des Senats vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, 67 = KStZ 1994, 157; Beschluss vom 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N -, KStZ 2013, 98 = LKRZ 2013, 196).
  • VG Magdeburg, 25.04.2012 - 2 A 185/11

    Straßenbaubeitrag aufgrund des Ausbaus von Teileinrichtungen; sachliche

    Es bedarf keiner Wiederholung der Berechnungsgrundlagen der ersetzten Satzung (OVG M-V, Beschluss vom 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227; a.A. VGH Kassel, Urteil vom 25.03.1993 - 5 UE 953/90 -, NVwZ-RR 1994, 112).
  • VGH Hessen, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95

    Kommunalabgaben: Kläranlagenbeitrag nach Ausbau einer vorhandenen Anlage mit

    Dieses "Schlechterstellungsverbot" schließt im Falle der Ersetzung eines rechtlich bedenklichen Beitragsmaßstabs durch einen bedenkenfreien Maßstab nicht eine damit zusammenhängende Umverteilung, wohl aber die Erzielung von Mehreinnahmen durch die beitragserhebende Gemeinde aus (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 25.3.1993 - 5 UE 953/90 - NVwZ-RR 1993, 112 = KStZ 1994, 157 = HSGZ 1994, 67 = GemHH 1994, 69).
  • VG Kassel, 07.03.2001 - 6 E 2093/98
    Es soll verhindert werden, dass sich eine Gemeinde durch eine rückwirkende Satzungsänderung Mehreinnahmen für den Rückwirkungszeitraum verschafft (vgl. HessVGH, Urteil vom 25.03.1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, S. 67).
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - 5 UE 801/91

    Entwässerungsbeitrag - fehlerhafte Differenzierung der Beiträge nach der Bauweise

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2004 - 2 M 574/04

    Umdeutung einer mit neuem Vortrag geführten Beschwerde durch das

  • VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03

    Anfechtung von Gebührenbescheiden zur Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag;

  • VG Kassel, 26.02.2001 - 6 E 3885/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht