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FG Brandenburg, 16.11.2005 - 5 V 1500/05 |
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Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 16.11.2005 - 5 V 1500/05
- BFH, 07.03.2006 - I B 174/05
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 07.03.2006 - I B 174/05
Heilbarkeit eines Verstoßes gegen das Vertretungserfordernis des § 62a …
Der Antrag wurde durch Beschluss des FG vom 16. November 2005 5 V 1500/05 abgelehnt. - BFH, 27.07.2006 - I S 6/06
Vertretungszwang für die Erhebung einer Anhörungsrüge
Der erkennende Senat hat die Beschwerde des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) wegen Nichtzulassung der Revision gegen den Beschluss des Finanzgerichts (FG) des Landes Brandenburg vom 16. November 2005 5 V 1500/05 als unzulässig verworfen, weil der Antragsteller nicht i.S. des § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) ordnungsgemäß vertreten und dieser Mangel auch nicht durch zu gewährende Prozesskostenhilfe aufzuholen war.