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   FG Sachsen, 19.08.2005 - 5 V 1797/04 (Kg)   

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FG Sachsen, 19.08.2005 - 5 V 1797/04 (Kg) (https://dejure.org/2005,18521)
FG Sachsen, Entscheidung vom 19.08.2005 - 5 V 1797/04 (Kg) (https://dejure.org/2005,18521)
FG Sachsen, Entscheidung vom 19. August 2005 - 5 V 1797/04 (Kg) (https://dejure.org/2005,18521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufhebung bei fehlender Möglichkeit des Kindes zum Verdienst des eigenen Unterhalts; Begriff der "körperlichen Behinderung" bei der Ausbildung in einem Handwerksberuf; Grundbedarf eines ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; FGO § 69 Abs. 2, 3
    Kindergeld für ein Kind, das für einen Handwerksberuf ausgebildet wird und für einen Zeitraum von mehr als 14 Monaten krankgeschieben ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für ein Kind, das für einen Handwerksberuf ausgebildet wird und für einen Zeitraum von mehr als 14 Monaten krankgeschieben ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Sachsen, 19.08.2005 - 5 V 1797/04
    Nur diese Auslegung entspricht dem gesetzgeberischen Willen, bei hinreichender Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 182/98, BStBl. II 2000, 79).

    Dann ist es auch gerechtfertigt, für behinderte Kinder kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 a.a.O.).

    Der Grundbedarf kann für die einzelnen Jahre mit dem am Existenzminimum eines Alleinstehenden orientierten Betrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (2000: 13.5000 DM, 2001 und 2002: 7.188 EUR) beziffert werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 a.a.O.).

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Sachsen, 19.08.2005 - 5 V 1797/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. zum Beispiel BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI 183/97, BStBl II 2000, 72 ) ist ein behindertes Kind dann außer Stande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Sachsen, 19.08.2005 - 5 V 1797/04
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit der Verwaltungsakte sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BStBl III 1967, 182; vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. März 1994 XI B 81/93, BFH/NV 1995, 171).
  • BFH, 12.11.1996 - III R 53/95

    Kinderfreibetrag für volljähriges behindertes Kind

    Auszug aus FG Sachsen, 19.08.2005 - 5 V 1797/04
    Das ist der Fall, wenn die Behinderung einer Erwerbstätigkeit entgegensteht und das Kind über keine anderen Einkünfte und Bezüge verfügt (BFH-Urteil vom 12. November 1996, III R 53/95, BFH/NV 1997, 243).
  • BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93

    Voraussetzungen der Vorsteuerabzugsberechtigung - Beweislast des Unternehmers

    Auszug aus FG Sachsen, 19.08.2005 - 5 V 1797/04
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit der Verwaltungsakte sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BStBl III 1967, 182; vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. März 1994 XI B 81/93, BFH/NV 1995, 171).
  • FG Sachsen, 03.08.2005 - 5 K 827/04

    Kindergeld; Ursächlichkeit der Lernbehinderung eines Kindes für seine Unfähigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 19.08.2005 - 5 V 1797/04
    Zu dieser Problematik der Berücksichtigung eines behinderten Kindes verweist der Senat auf sein Urteil vom 3. August 2005 mit dem Aktenzeichen 5 K 827/04, das noch nicht rechtskräftig ist und in dem die Revision zugelassen wurde.
  • FG Sachsen, 22.03.2006 - 5 K 2798/02

    Kindergeld; Langfristige Arbeitsunfähigkeit bzw. eingeschränkte Arbeitsfähigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 19.08.2005 - 5 V 1797/04
    Während des Klageverfahrens, das unter dem Aktenzeichen 5 K 2798/02 geführt wird und vom Senat noch nicht entschieden wurde, forderte die Antragsgegnerin die Antragstellerin zur Zahlung der streitigen 2.224,75 EUR auf und lehnte einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) ab.
  • FG Sachsen, 22.03.2006 - 5 K 2798/02

    Kindergeld; Langfristige Arbeitsunfähigkeit bzw. eingeschränkte Arbeitsfähigkeit

    Im Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung 5 V 1797/04 (Kg) hat die Beklagte unter anderem noch vorgetragen, die Möglichkeit der Unterstützung durch den Bereich der beruflichen Rehabilitation der Agentur für Arbeit sei durch den Sohn nicht in Anspruch genommen worden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegte Kindergeldakte, die Gerichtsakte 5 V 1797/04 (Kg), die gewechselten Schriftsätze und auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung Bezug genommen.

  • FG Düsseldorf, 08.02.2007 - 14 K 5102/05

    Kindergeld; Behinderung; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Möglichkeit der Ausübung

    Nicht überlagert wird eine Behinderung hingegen - unabhängig von ihrer Schwere - allein durch die allgemein ungünstige Arbeitsmarktsituation (Sächisches FG, Urteil vom 26. Juni 2006, 1 K 1565/04 (Kg), n.v.; Beschluss des Sächischen FG vom 19. August 2005, 5 V 1797/04 (Kg), n.v.).
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