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   FG München, 04.10.2007 - 5 V 1820/07   

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FG München, 04.10.2007 - 5 V 1820/07 (https://dejure.org/2007,23007)
FG München, Entscheidung vom 04.10.2007 - 5 V 1820/07 (https://dejure.org/2007,23007)
FG München, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 5 V 1820/07 (https://dejure.org/2007,23007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust der Kindergeldberechtigung bei Wohnsitzaufgabe im Inland aufgrund einer Reise nach Tunesien mit unmittelbar anschließendem Schulbesuch

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslaufen der Aussetzung der Vollziehung nach Ergehen der Einspruchsentscheidung; Antrag an das Gericht; Verlust der Kindergeldberechtigung bei Wohnsitzaufgabe im Inland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auslaufen der Aussetzung der Vollziehung nach Ergehen der Einspruchsentscheidung - Antrag an das Gericht - Verlust der Kindergeldberechtigung bei Wohnsitzaufgabe im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 04.10.2007 - 5 V 1820/07
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • VG Münster, 28.10.2008 - 5 K 1819/07

    Anspruch einer Marokkanerin und ihrer Tochter ohne Personalpapiere auf

    Auszug aus FG München, 04.10.2007 - 5 V 1820/07
    Streitig ist im Klageverfahren unter dem Az. 5 K 1819/07, ob die Antragsgegnerin, die Familienkasse, vom Antragsteller zutreffend Kindergeld für seine drei Kinder von August bis November 2004 zurückfordert oder ob deren Entscheidung, in Tunesien zu bleiben, erst während eines erneuten Familienaufenthalts im Juli 2004 in Tunesien getroffen worden ist.
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