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   FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04   

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FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04 (https://dejure.org/2005,17494)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.04.2005 - 5 V 285/04 (https://dejure.org/2005,17494)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. April 2005 - 5 V 285/04 (https://dejure.org/2005,17494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kursgewinn aus Veräußerung eines Wandeldarlehens steuerpflichtig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kursgewinn aus Veräußerung eines Wandeldarlehens steuerpflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durch Veräußerung von Aktienoptionsrechten erzielte Marktrendite als Einkünfte aus Kapitalvermögen; Rückwirkung von belastenden Steuergesetzen; Richtiges Verfahren zur Ermittlung der steuerbaren Einkünfte aus Kapitalvermögen der Höhe nach

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
    Belastende Steuergesetze, die in bereits abgeschlossene Tatbestände eingreifen und dadurch die Rechtsposition des Bürgers mit Wirkung für die Vergangenheit verschlechtern, sind zwar grundsätzlich mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (z.B. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, BStBl II 1973, 431 ).

    Der Bürger kann jedoch dann nicht auf das geltende Recht vertrauen, wenn es unklar und verworren ist; in solchen Fällen ist es dem Gesetzgeber erlaubt, die Rechtslage rückwirkend zu klären (Bundesverfassungsgericht - BVerfG BStBl II 1973, 431 ; BVerfG, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ 2000, 282 m.w.N.).

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 22/99

    Einkommensteuer - Revision - Bundesministerium der Finanzen - Emissionsrendite -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
    Der Ast. kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass der BFH mit Urteilen vom 24. Oktober 2000 (BFH BStBl II 2001, 97 ) und vom 10. Juli 2001 (BFH/NV 2001, 1555) entschieden hat, Wertpapiere ohne eine von vornherein bezifferbare Emissionsrendite fielen nicht unter § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 c EStG .

    Erstmals mit Urteil vom 24. Oktober 2000 vertrat der BFH dann die Auffassung, Wertpapiere ohne eine von vornherein bezifferbare Emissionsrendite fielen nicht unter § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchstabe c EStG (BFH BStBl II 2001, 97 ; ebenso BFH/NV 2001, 1555; zustimmend Harenberg, Kommentierte Finanzrechtsprechung - KFR Fach 3 § 20 EStG 2/01; derselbe NWB Fach 3, 11515, 11517; derselbe, Finanzrundschau - FR 2001, 87).

  • FG Köln, 11.05.2004 - 1 K 5497/03

    Nichtselbständige Arbeit; geldwerter Vorteil; Wandelschuldverschreibung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
    Denn der Schuldverschreibungsgläubiger erlangt in diesen Fällen bereits mit dem Erwerb der Schuldverschreibung ein festes wertpapiermäßig verbrieftes Recht auf den Erwerb der Aktien mit der Folge, dass es sich bei der Begebung von Schuldverschreibungen und der späteren Lieferung der Aktien um einen einheitlichen Rechtsvorgang handelt und die Ausübung des Rechts weder zu einem Tausch führt noch eine Aufrechnung darstellt (vgl. Finanzgericht - FG - München, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 2003, 616 ; FG Köln EFG 2004, 1760 ).

    Allein diese wirtschaftliche Verknüpfung rechtfertigt es, von der Anschaffung identischer Wertpapiere zu einem einheitlichen Anschaffungszeitpunkt bereits bei der Anschaffung der Wandelschuldverschreibung auszugehen (FG München EFG 2003, 616 ; FG Köln EFG 2004, 1760 ).

  • BFH, 24.10.2000 - VIII R 28/99

    Einlösungsgewinne bei variabel verzinslichen Wertpapieren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
    Der Ast. kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass der BFH mit Urteilen vom 24. Oktober 2000 (BFH BStBl II 2001, 97 ) und vom 10. Juli 2001 (BFH/NV 2001, 1555) entschieden hat, Wertpapiere ohne eine von vornherein bezifferbare Emissionsrendite fielen nicht unter § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 c EStG .

    Erstmals mit Urteil vom 24. Oktober 2000 vertrat der BFH dann die Auffassung, Wertpapiere ohne eine von vornherein bezifferbare Emissionsrendite fielen nicht unter § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchstabe c EStG (BFH BStBl II 2001, 97 ; ebenso BFH/NV 2001, 1555; zustimmend Harenberg, Kommentierte Finanzrechtsprechung - KFR Fach 3 § 20 EStG 2/01; derselbe NWB Fach 3, 11515, 11517; derselbe, Finanzrundschau - FR 2001, 87).

  • BFH, 16.12.1987 - V B 40/85

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
    Dementsprechend kann je nach gegebener Sachlage - abweichend von den Regeln über die Feststellungslast - eine AdV gerechtfertigt oder abzulehnen sein (z.B. BFH/NV 1988, 675; 1994, 133, 135; BFH BStBl II 1988, 702).
  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
    Darüber hinaus scheitert die Gewährung der AdV wegen unbilliger Härte der Vollziehung daran, dass nach dem Gesamtergebnis dieses Verfahrens ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen ESt-Bescheides mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind (z.B. BFH/NV 1990, 295; 1994, 788).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht erforderlich (st. Rspr. - z.B. BFH, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen - BFH/NV 1995, 116).
  • BFH, 03.06.1991 - IX B 13/90

    Begehrte Aussetzung der Vollziehung auf Grund unbilliger Härte

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
    Der Ast. hat nicht glaubhaft gemacht, dass ihm durch die Vollziehung des geänderten ESt-Bescheides 2000 vom 17. Juni 2004 nicht oder nur schwer wieder gutzumachende Nachteile drohen oder dass die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (z.B. BFH/NV 1991, 645; 1994, 864).
  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
    Die allgemeinen Grundsätze der Feststellungslast (Beweislast) gelten auch im AdV-Verfahren (vgl. BFH/NV 1996, 895; 1998, 994, 997 und die Nachweise bei Gräber/Koch, FGO Kommentar, 5. Aufl. 2002, § 69 Rz 121).
  • FG Münster, 21.07.2003 - 4 K 1599/00

    Erträge aus Rückzahlung von Dax-Zertifikaten steuerbar

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04
    Sie verstößt damit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (s. zu allem FG Münster EFG 2003, 1696).
  • BFH, 19.06.1968 - I S 4/68

    Entscheidung des Hauptsacheverfahrens - Begründung ernstlicher Zweifel -

  • BFH, 04.12.1987 - V S 9/85

    1. Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für

  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 176/94

    Zur Stichtagsregelung des VermG § 4 Abs 2 S 2 und zum Ausschluss der Berufung in

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 6 K 105/06

    Abgrenzung von privaten Veräußerungsgeschäften von den Einkünften aus

    Die Veranlassung des geldwerten Vorteils durch das Dienstverhältnis wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber mit der Darlehensgewährung ein weiteres Rechtsverhältnis neben dem Arbeitsverhältnis begründet wird, denn das durch die Darlehensgewährung begründete Rechtsverhältnis resultiert seinerseits aus dem Arbeitsverhältnis (BFH-Urteile vom 23. Juni 2005 VI R 10/03 und VI R 124/99, BStBl II 2005, 766 und 770; FG Köln, Urteil vom 21. September 2005 11 K 276/04, EFG 2006, 44; anderer Ansicht FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. April 2005 5 V 285/04 Juris; ebenso aber schon BFH-Urteile vom 24. Januar 2001 I R 100/98 und I R 119/98, BStBl II 2001, 509 und 512 und Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BStBl II 2001, 689).
  • BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05

    Einnahmen aus der Veräußerung von Wandeldarlehen

    Auch das Finanzgericht (FG) hat den Antrag auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung unter Berufung auf den Beschluss des FG Schleswig-Holstein vom 5. April 2005 5 V 285/04 zurückgewiesen.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2005 - 3 V 8/05

    Einkommensteuerliche Behandlung der Erträge aus einer Wandelanleihe

    Zur Begründung hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Teilbeträge der Darlehen im Streitjahr 2000 nimmt der Senat auf die Ausführungen auf den Seiten 6 unten bis einschließlich 9 (s. Klammermarkierung) der beigefügten Kopie des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 05. April 2005, 5 V 285/04 Bezug, denen er sich insoweit in vollem Umfang anschließt.
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