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   FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21   

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FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21 (https://dejure.org/2022,23648)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.07.2022 - 5 V 319/21 (https://dejure.org/2022,23648)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Juli 2022 - 5 V 319/21 (https://dejure.org/2022,23648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 147 Abs 1 AO, § 158 AO, § 162 Abs 1 AO, § 162 Abs 2 AO, § 22 UStG 2005
    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einem Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen wegen Buchführungsmängeln

  • IWW

    § 69 Abs. 1 S. 2 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vornahme von Erlöshinzuschätzungen durch das Finanzamt bei dem vom Steuerpflichtigen betriebenen Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen infolge einer Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung

  • rechtsportal.de

    Vornahme von Erlöshinzuschätzungen durch das Finanzamt bei dem vom Steuerpflichtigen betriebenen Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen infolge einer Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Buchführungspflichten von Taxiunternehmern - Aufbewahrung der Schichtzettel - Schätzung und Aussetzung der Vollziehung bei Vorliegen besonders schwerwiegender Buchführungsmängel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
    Der Antragsteller hat vorliegend sowohl die Aufbewahrungspflichten als auch die Aufzeichnungspflichten verletzt hat, weshalb eine Schätzungsbefugnis besteht (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, BStBl II 2004, 599).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen ungeachtet der Art der Gewinnermittlung alle Taxiunternehmer zur Erfüllung ihrer Buchführungspflicht die Schichtzettel physisch nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahren (z. B. Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, BStBl II 2004, 599; Beschluss vom 18.03.2015 - III B 43/14, BFH/NV 2015, 978-979).

  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
    Bei der notwendigen Abwägung im Einzelfall sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen (ständige Rspr., BFH-Beschluss vom 23.8. 2007 VI B 42/07, BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799).

    Vielmehr genügt es, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie ein Misserfolg (BFH-Beschluss vom 23.8. 2007 VI B 42/07, BStBl II 2007, 799).

  • BFH, 23.02.2018 - X B 65/17

    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
    c) Die Verletzungen der formellen Buchführungspflichten i. S. d. § 147 Abs. 1 AO in allen Streitjahr gewichtet der Senat im Sinne der BFH-Rechtsprechung (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 23. Februar 2018 - X B 65/17, Rz 37) vorliegend als dermaßen besonders gravierend, als dass sie einen Einblick in die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse überhaupt nicht ermöglichen.
  • BFH, 18.03.2015 - III B 43/14

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen ungeachtet der Art der Gewinnermittlung alle Taxiunternehmer zur Erfüllung ihrer Buchführungspflicht die Schichtzettel physisch nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahren (z. B. Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, BStBl II 2004, 599; Beschluss vom 18.03.2015 - III B 43/14, BFH/NV 2015, 978-979).
  • BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
    Bei seiner summarischen Prüfung hat sich der Senat davon leiten lassen, bei Beachtung der Umstände des Einzelfalls ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes bzw. nahekommendes Schätzungsergebnis im Rahmen des ADV-Verfahrens zu erzielen (z.B. BFH-Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, Rn. 12, m. w. N.).
  • BFH, 15.12.1997 - X B 182/96

    Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
    Abgesehen davon kann eine Schlussbesprechung nicht mehr verlangt werden, wenn - wie vorliegend - bereits die Klage gegen die Änderungsbescheide anhängig ist (BFH-Beschluss vom 15.12.1997 - X B 182/96, Rz. 4 ff.).
  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
    Das Gericht muss den Sachverhalt in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht weiter aufklären (BFH-Beschluss vom 14.2. 1989 IV B 33/88, BStBl II 1989, 516).
  • BFH, 24.05.1989 - I R 85/85

    Keine Saldierung einer Dauerschuld mit einem Kontokorrentguthaben bei dem

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
    Auch kann selbst bei - unterstellt - zu Unrecht unterbliebener Schlussbesprechung aufgrund § 127 AO die Aufhebung der im Anschluss an die Bp ergangenen Steuerbescheide nicht beansprucht werden, wenn - wie vorliegend - keine andere Entscheidung in der Sache getroffen werden kann (BFH-Urteil vom 24.05.1989 - I R 85/85, BStBl. II 1989, 900; BFH-Beschluss vom 24.8.1998 - III S 3/98, Rz. 27).
  • BFH, 24.08.1998 - III S 3/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap;

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
    Auch kann selbst bei - unterstellt - zu Unrecht unterbliebener Schlussbesprechung aufgrund § 127 AO die Aufhebung der im Anschluss an die Bp ergangenen Steuerbescheide nicht beansprucht werden, wenn - wie vorliegend - keine andere Entscheidung in der Sache getroffen werden kann (BFH-Urteil vom 24.05.1989 - I R 85/85, BStBl. II 1989, 900; BFH-Beschluss vom 24.8.1998 - III S 3/98, Rz. 27).
  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
    Dagegen begründet eine vage Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes (BFH-Beschluss vom 11.6. 1968 VI B 94/67, BFHE 92, 545, BStBl II 1968, 657).
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