Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 147 Abs 1 AO, § 158 AO, § 162 Abs 1 AO, § 162 Abs 2 AO, § 22 UStG 2005
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einem Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen wegen Buchführungsmängeln - IWW
§ 69 Abs. 1 S. 2 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vornahme von Erlöshinzuschätzungen durch das Finanzamt bei dem vom Steuerpflichtigen betriebenen Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen infolge einer Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung
- rechtsportal.de
Vornahme von Erlöshinzuschätzungen durch das Finanzamt bei dem vom Steuerpflichtigen betriebenen Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen infolge einer Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Buchführungspflichten von Taxiunternehmern - Aufbewahrung der Schichtzettel - Schätzung und Aussetzung der Vollziehung bei Vorliegen besonders schwerwiegender Buchführungsmängel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Der Antragsteller hat vorliegend sowohl die Aufbewahrungspflichten als auch die Aufzeichnungspflichten verletzt hat, weshalb eine Schätzungsbefugnis besteht (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, BStBl II 2004, 599).aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen ungeachtet der Art der Gewinnermittlung alle Taxiunternehmer zur Erfüllung ihrer Buchführungspflicht die Schichtzettel physisch nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahren (z. B. Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, BStBl II 2004, 599;… Beschluss vom 18.03.2015 - III B 43/14, BFH/NV 2015, 978-979).
- BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07
Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Bei der notwendigen Abwägung im Einzelfall sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen (ständige Rspr., BFH-Beschluss vom 23.8. 2007 VI B 42/07, BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799).Vielmehr genügt es, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie ein Misserfolg (BFH-Beschluss vom 23.8. 2007 VI B 42/07, BStBl II 2007, 799).
- BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
c) Die Verletzungen der formellen Buchführungspflichten i. S. d. § 147 Abs. 1 AO in allen Streitjahr gewichtet der Senat im Sinne der BFH-Rechtsprechung (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 23. Februar 2018 - X B 65/17, Rz 37) vorliegend als dermaßen besonders gravierend, als dass sie einen Einblick in die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse überhaupt nicht ermöglichen.
- BFH, 18.03.2015 - III B 43/14
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen ungeachtet der Art der Gewinnermittlung alle Taxiunternehmer zur Erfüllung ihrer Buchführungspflicht die Schichtzettel physisch nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahren (z. B. Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 -, BStBl II 2004, 599; Beschluss vom 18.03.2015 - III B 43/14, BFH/NV 2015, 978-979). - BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18
Berechtigung zur Hinzuschätzung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Bei seiner summarischen Prüfung hat sich der Senat davon leiten lassen, bei Beachtung der Umstände des Einzelfalls ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes bzw. nahekommendes Schätzungsergebnis im Rahmen des ADV-Verfahrens zu erzielen (z.B. BFH-Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, Rn. 12, m. w. N.). - BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Abgesehen davon kann eine Schlussbesprechung nicht mehr verlangt werden, wenn - wie vorliegend - bereits die Klage gegen die Änderungsbescheide anhängig ist (BFH-Beschluss vom 15.12.1997 - X B 182/96, Rz. 4 ff.). - BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88
Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Das Gericht muss den Sachverhalt in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht weiter aufklären (BFH-Beschluss vom 14.2. 1989 IV B 33/88, BStBl II 1989, 516). - BFH, 24.05.1989 - I R 85/85
Keine Saldierung einer Dauerschuld mit einem Kontokorrentguthaben bei dem …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Auch kann selbst bei - unterstellt - zu Unrecht unterbliebener Schlussbesprechung aufgrund § 127 AO die Aufhebung der im Anschluss an die Bp ergangenen Steuerbescheide nicht beansprucht werden, wenn - wie vorliegend - keine andere Entscheidung in der Sache getroffen werden kann (BFH-Urteil vom 24.05.1989 - I R 85/85, BStBl. II 1989, 900;… BFH-Beschluss vom 24.8.1998 - III S 3/98, Rz. 27). - BFH, 24.08.1998 - III S 3/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap; …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Auch kann selbst bei - unterstellt - zu Unrecht unterbliebener Schlussbesprechung aufgrund § 127 AO die Aufhebung der im Anschluss an die Bp ergangenen Steuerbescheide nicht beansprucht werden, wenn - wie vorliegend - keine andere Entscheidung in der Sache getroffen werden kann (BFH-Urteil vom 24.05.1989 - I R 85/85, BStBl. II 1989, 900; BFH-Beschluss vom 24.8.1998 - III S 3/98, Rz. 27). - BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67
Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Dagegen begründet eine vage Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes (BFH-Beschluss vom 11.6. 1968 VI B 94/67, BFHE 92, 545, BStBl II 1968, 657).