Rechtsprechung
BPatG, 23.02.2006 - 5 W (pat) 5/06 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Gebrauchsmusterabteilung I des …
Der Senat schließt sich der dortigen Begründung an, wonach es nicht gerechtfertigt ist, im Markenbeschwerdeverfahren die patentanwaltlichen Gebühren nach der BRAGO abzurechnen, wie es seit der Entscheidung des 29. Senats vom 2. Dezember 1998 (BPatGE 41, 6) Spruchpraxis ist, im amtlichen Verfahren jedoch auf Grundlage der Patentanwaltsgebührenordnung, was zu teilweise erheblich höheren Gebühren führt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23. Februar 2006 - 5 W (pat) 5/06).Insbesondere lag die Senatsentscheidung vom 23. Februar 2006 - 5 W (pat) 5/06, mit der über die Anwendbarkeit der BRAGO für die Gebühren eines Patentanwalts auch im patentamtlichen Gebrauchsmusterlöschungsverfahren entschieden wurde, bei Beschlussfassung der Gebrauchsmusterabteilung am 20. Juni 2005 noch nicht vor.