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   OLG Saarbrücken, 22.10.1987 - 5 W 125/87   

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https://dejure.org/1987,9444
OLG Saarbrücken, 22.10.1987 - 5 W 125/87 (https://dejure.org/1987,9444)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.10.1987 - 5 W 125/87 (https://dejure.org/1987,9444)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Oktober 1987 - 5 W 125/87 (https://dejure.org/1987,9444)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01

    Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz

    Hieraus wird gefolgert, dass der höchstmögliche Zuschlag nur dann gewährt werden kann, wenn der Sachverständige seine Einnahmen zu einem weit überwiegenden Teil als gerichtlicher Sachverständiger erzielt und deshalb meistens nach den niedrigeren Sätzen des ZSEG entschädigt wird (vgl. hierzu u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.09.1986 - 1 Ws 222/86 -, JurBüro 1988, Sp. 247 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.1987 - Ws 432/87 -, JurBüro 1988, Sp. 122 ; OLG Celle, Beschluss vom 04.01.1991 - 3 WS 331/90 -, NdsRpfl 1991, 59; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1994 - 10 W 103/94 -, BauR 1995, 139; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.1999 - 5 WF 71/88 -, OLGR Karlsruhe/Stuttgart 2000, 62 ; im Grundsatz auch KG, Beschluss vom 24.02.1994 - 1 W 6425/93 -, KGR Berlin 1994, 82; Meyer/Höver/Bach, ZSEG, Kommentar, 21. Aufl. 2000, § 3 Randnr. 46.8; Dück, JurBüro 1992, 140 m.w.N.); auch sei ein Abschlag von 25 % auf die übliche Vergütung immer zumutbar (vgl. z.B. LSG NRW, Beschluss vom 10.04.2000 - L 4 B 14/99 -, Breith. 2000, 519 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.10.1987 - 5 W 125/87 -, Rpfleger 1988, 165 ).
  • LAG Nürnberg, 13.04.1995 - 7 (2) Sa 125/94

    Entschädigung für Dolmetscher

    Dieser besteht - wie ausgeführt - darin, dann, wenn einem für die Rechtspflege tätigen Dolmetscher ein Sonderopfer zugemutet wird, dies in erträglichen Grenzen zu halten, maßgebliches Kriterium für die Bemessung des Zuschlags für Berufsdolmetscher ist demnach allein die Höhe der Vergütung, die der Dolmetscher für eine außerhalb der Rechtspflege geleistete Dolmetschertätigkeit üblicherweise erhält (o.Verf., Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.1988, JurBüro 88, 1082; OLG Saarbrücken, RPfleger 88, 165; Meyer-Höver, ZSEG Kommentar, 18. Aufl., Anm. 57.2 zu § 3).
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