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   OLG Saarbrücken, 07.01.2011 - 5 W 280/10 - 106   

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https://dejure.org/2011,75637
OLG Saarbrücken, 07.01.2011 - 5 W 280/10 - 106 (https://dejure.org/2011,75637)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.01.2011 - 5 W 280/10 - 106 (https://dejure.org/2011,75637)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Januar 2011 - 5 W 280/10 - 106 (https://dejure.org/2011,75637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Gläubigers bei Pfändung und Einziehung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Gläubigers bei Pfändung und Einziehung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 90/09

    Pfändung einer nicht valutierten Grundschuld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2011 - 5 W 280/10
    Ein auf dieser Grundlage gestellter (Teil-) Löschungsantrag der Antragstellerin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken - Saarländisches Grundbuchamt - vom 6.2.2007 (Bl. 80 d.A.) zurückgewiesen, ebenso durch Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 25.5.2009 - 5 T 90/09 (Bl. 105 d.A.) die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin (Bl. 83 d.A.).

    Auch diesen Antrag wies das Amtsgericht - Saarländisches Grundbuchamt - mit Beschluss vom 1.6.2010 (Bl. 148 d.A.) zurück und bezog sich zur Begründung auf den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 25.5.2009 - 5 T 90/09.

    Das Landgericht, auf dessen Beschluss vom 25.5.2009 - 5 T 90/09 - das Amtsgericht Bezug genommen hat, geht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend davon aus, dass den Eigentümern des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes gegen die Sparkasse S. als Grundschuldgläubigerin ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld zustand, der nach Wahl der Eigentümer durch Abtretung der Grundschuld an sich oder Dritte (§§ 1154, 1192 Abs. 1 BGB), durch Verzicht (§§ 1168, 1192 Abs. 1 BGB) oder Aufhebung (Löschung) der Grundschuld (§§ 1183, 875 BGB) erfüllt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1989 - IX ZR 277/88 - NJW 1989, 2536).

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 277/88

    rechtsgrundlos erteilte Grundschuld - § 1191 BGB, Pfändung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2011 - 5 W 280/10
    Das Landgericht, auf dessen Beschluss vom 25.5.2009 - 5 T 90/09 - das Amtsgericht Bezug genommen hat, geht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend davon aus, dass den Eigentümern des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes gegen die Sparkasse S. als Grundschuldgläubigerin ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld zustand, der nach Wahl der Eigentümer durch Abtretung der Grundschuld an sich oder Dritte (§§ 1154, 1192 Abs. 1 BGB), durch Verzicht (§§ 1168, 1192 Abs. 1 BGB) oder Aufhebung (Löschung) der Grundschuld (§§ 1183, 875 BGB) erfüllt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1989 - IX ZR 277/88 - NJW 1989, 2536).
  • OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Fremdgrundschuld auf Antrag des Gläubigers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2011 - 5 W 280/10
    Abgesehen davon, dass eine Überweisung an Zahlungs statt naturgemäß schon deshalb ausgeschlossen ist, weil es dem Rückgewähranspruch - anders als der Grundschuld selbst - an einem Nennwert fehlt (vgl. Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rdn. 1892), folgt dies schon daraus, dass der ausdrückliche Ausschluss eines Rechts auf Löschung vorrangiger Grundpfandrechte in § 932 Abs. 1 Satz 2 ZPO allein dem vorläufigen Sicherungscharakter einer Arresthypothek geschuldet ist und sich deshalb nicht auf die Zwangssicherungshypothek übertragen lässt (vgl. OLG Dresden, NotBZ 2010, 410; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 932, Rdn. 1).
  • OLG Frankfurt, 09.12.1996 - 20 W 425/96

    Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2011 - 5 W 280/10
    Die Zustimmung ist durch die Stellung des Löschungsantrags erklärt worden (vgl. Demharter, GBO, 27. Aufl., § 27, Rdn. 11); insoweit war die die Antragstellerin aufgrund der Pfändung unmittelbar selbst antragsbefugt i.S.d. § 13 GBO (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 1308 zur Antragsberechtigung aufgrund eines Pfändungsbeschlusses).
  • BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16

    Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der

    aa) Dabei kommt es entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts nicht auf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage an, ob eine mit der Pfändung des Anspruchs auf Rückgewähr der Grundschuld ausgebrachte Hilfspfändung der Zustimmungsbefugnis der Eigentümer zulässig ist und dem Pfändungsgläubiger ermöglicht, die Zustimmungserklärung zur Aufhebung und Löschung der Grundschuld selbst abzugeben (so OLG Dresden, NotBZ 2010, 410; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 5 W 280/10, juris Rn. 15 ff.; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 27 Rn. 12; Krause in Schulze/Grziwotz/Lauda, Gesetzesformulare BGB, 3. Aufl., § 1183 Rn. 2; NK-Krause, BGB, 4. Aufl., § 1183 Rn. 9; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 27 Rn. 84 aE; Müller, RNotZ 2012, 199, 210 Fn. 197; PWW/Waldner, BGB, 11. Aufl., § 1183 Rn. 1; BeckOK-GBO/Wilsch [01.05.2017], Pfändung im Grundbuchverfahren, Rn. 74; ähnlich Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2015], § 1183 Rn. 13 und Grziwotz, MietRB 2017, 18, 19) oder ob die Zustimmungsbefugnis nicht pfändbar ist (so MüKoBGB/Lieder, 7. Aufl., § 1183 Rn. 9; BeckOK-ZPO/Riedel [15.06.2017], § 857 Rn. 2.2; wohl auch Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 857 Rn. 72).
  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16

    Zur Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers auf Löschung einer

    Die Löschung einer Grundschuld bedarf auch dann der Zustimmung des Eigentümers, wenn der Gläubiger neben der Löschungsbewilligung die Zustimmung zur Löschung selbst erklärt, nachdem er das Zustimmungsrecht des Eigentümers gepfändet und überwiesen erhalten hat; das Zustimmungsrecht ist nämlich nicht pfändbar (Abgrenzung zu OLG Dresden vom 25.2.2010, 3 W 81/10, und OLG Saarbrücken vom 7.1.2011, 5 W 280/10).

    Ein solches ergibt sich jedenfalls daraus, dass die Beteiligte sich auf einen zu ihren Gunsten ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beruft und damit zumindest schlüssig ihr Antragsrecht darlegt (OLG Frankfurt Rpfleger 1997, 152/153; OLG Saarbrücken vom 7.1.2011, 5 W 280/10 juris Rn. 15; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 13 Rn. 53).

    aa) Das Oberlandesgericht Dresden (NotBZ 2010, 410; zustimmend Demharter GBO 30. Aufl. § 27 Rn. 12; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 27 Rn. 84 bei FN 189) und das Oberlandesgericht Saarbrücken (Beschluss vom 7.1.2011, 5 W 280/10 juris Rn. 15) halten die Pfändung und Überweisung der Berechtigung, anstelle des Eigentümers das Zustimmungsrecht auszuüben, für zulässig.

  • OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20

    Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für Grundschulden Eintragung

    Teilweise wird vertreten, dass die Pfändung des Rückgewähranspruchs das Zustimmungsrecht als Nebenrecht erfasst (OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 W 81/10, BeckRS 2010, 23359, beck-online; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.01.2011, 5 W 280/10 - Rn. 15, juris; Palandt/Herrler, 80. Aufl. 2021, § 1183 Rz. 4), teilweise wird dies unter Berufung auf die Unpfändbarkeit des Zustimmungsrechts abgelehnt (OLG München, Beschluss vom 31. August 2016 - 34 Wx 18/16 -, Rn. 14 ff., juris; Staudinger/Wolfsteiner (2019) BGB § 1183, Rn. 14).
  • VG Saarlouis, 24.06.2016 - 1 L 591/16

    Erfüllungseinwand bzw. Aufrechnung im Falle des einstweiligen Rechtsschutzes

    OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.01.2011 - 5 W 280/10-106, 5 W 280/10 -, juris, hinsichtlich einer Zwangssicherungshypothek.
  • LG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20

    Anspruch auf Rückgewähr einer Grundschuld - Pfändung und Einziehung

    Teilweise wird vertreten, dass die Pfändung des Rückgewähranspruchs das Zustimmungsrecht als Nebenrecht erfasst (OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 W 81/10, BeckRS 2010, 23359, beck-online; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.01.2011, 5 W 280/10 - Rn. 15, juris; Palandt/Herrler, 80. Aufl. 2021, § 1183 Rz. 4), teilweise wird dies unter Berufung auf die Unpfändbarkeit des Zustimmungsrechts abgelehnt (OLG München, Beschluss vom 31. August 2016 - 34 Wx 18/16 -, Rn. 14 ff., juris; Staudinger/Wolfsteiner (2019) BGB § 1183, Rn. 14).
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