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   OLG Hamm, 04.10.2010 - II-5 WF 151/10   

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https://dejure.org/2010,11407
OLG Hamm, 04.10.2010 - II-5 WF 151/10 (https://dejure.org/2010,11407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.10.2010 - II-5 WF 151/10 (https://dejure.org/2010,11407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - II-5 WF 151/10 (https://dejure.org/2010,11407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unterhaltsvorschuss; Festsetzung zugunsten der Unterhaltsvorschusskasse in dynamisierter Form

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 4 UVG; §§ 249; 252 Abs. 1 FamFG
    Unterhaltsvorschuss; Festsetzung zugunsten der Unterhaltsvorschusskasse in dynamisierter Form

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des laufenden Unterhalts minderjähriger Kinder in dynamisierter Form zugunsten der Unterhaltsvorschusskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 252 Abs. 1; FamFG § 256 Abs. 1
    Festsetzung des laufenden Unterhalts minderjähriger Kinder in dynamisierter Form zugunsten der Unterhaltsvorschusskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 409
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2007 - 6 WF 29/07

    Festsetzung von Unterhaltsvorschussleistungen im vereinfachten Verfahren -

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2010 - 5 WF 151/10
    Dem Antragsteller muss es deshalb ebenso wie dem Antragsgegner gestattet sein, die gemäß § 256 Satz 1 FamFG zulässige Einwendung des § 252 Abs. 1 Nr. 3b FamFG mit der Beschwerde geltend zu machen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2008, 289; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1769; Keidel/Giers, FamFG 16. Aufl., § 256 Rn. 7; Klein in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, § 256 Rn. 7).

    Die vom Amtsgericht weiter angeführte Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2008, 289) befasst sich hingegen mit dieser Problematik nicht.

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2010 - 5 WF 151/10
    Der BGH hat in einer Entscheidung vom 28.5.2008 (FamRZ 2008, 1428), die die Frage der Zulässigkeit der Festsetzung der gesetzlichen Verzugszinsen im vereinfachten Verfahren zum Gegenstand hatte, eine Festsetzung des Unterhalts als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts für zulässig erachtet (BGH, a.a.O., zitiert nach juris Rn. 30), ohne allerdings auf den oben dargestellten Meinungsstand einzugehen.
  • OLG Stuttgart, 04.05.2006 - 15 WF 110/06

    Vereinfachte Festsetzung von Kindesunterhalt: Klage der Unterhaltsvorschusskasse

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2010 - 5 WF 151/10
    Dem Antragsteller muss es deshalb ebenso wie dem Antragsgegner gestattet sein, die gemäß § 256 Satz 1 FamFG zulässige Einwendung des § 252 Abs. 1 Nr. 3b FamFG mit der Beschwerde geltend zu machen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2008, 289; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1769; Keidel/Giers, FamFG 16. Aufl., § 256 Rn. 7; Klein in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, § 256 Rn. 7).
  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 299/03

    Pfändungsschutz für Aufwendungen des umgangsberechtigten Elternteils für

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2010 - 5 WF 151/10
    Unterschiedlich beurteilt wird, ob nach dieser Vorschrift eine Festsetzung des zukünftigen Unterhalts stets nur in Höhe des bisher gezahlten absoluten Betrags möglich ist (so OLG Dresden, Beschl. v. 3.11.2004 - 20 UF 0703/04, veröffentlich in JAmt 2004, 607 (nur Leitsatz); OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.5.2006 - 4 UFH 2/06 (nicht veröffentlicht)), oder auch in dynamisierter Form (so OLG Celle, JAmt 2009, 210, zitiert nach juris; AG Wolfsburg, JAmt 2004, 443, zitiert nach juris; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 8 Rn. 275; DIJuF-Rechtsgutachten, JAmt 2004, 423).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 10 WF 29/09

    Titulierung des Unterhalts minderjähriger Kinder in dynamischer Form zu Gunsten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2010 - 5 WF 151/10
    Unterschiedlich beurteilt wird, ob nach dieser Vorschrift eine Festsetzung des zukünftigen Unterhalts stets nur in Höhe des bisher gezahlten absoluten Betrags möglich ist (so OLG Dresden, Beschl. v. 3.11.2004 - 20 UF 0703/04, veröffentlich in JAmt 2004, 607 (nur Leitsatz); OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.5.2006 - 4 UFH 2/06 (nicht veröffentlicht)), oder auch in dynamisierter Form (so OLG Celle, JAmt 2009, 210, zitiert nach juris; AG Wolfsburg, JAmt 2004, 443, zitiert nach juris; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 8 Rn. 275; DIJuF-Rechtsgutachten, JAmt 2004, 423).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2002 - 16 WF 110/02

    Durchsetzung einer Umgangsregelung: Einwirkung durch Zwangsmittel auf den

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2010 - 5 WF 151/10
    Unterschiedlich beurteilt wird, ob nach dieser Vorschrift eine Festsetzung des zukünftigen Unterhalts stets nur in Höhe des bisher gezahlten absoluten Betrags möglich ist (so OLG Dresden, Beschl. v. 3.11.2004 - 20 UF 0703/04, veröffentlich in JAmt 2004, 607 (nur Leitsatz); OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.5.2006 - 4 UFH 2/06 (nicht veröffentlicht)), oder auch in dynamisierter Form (so OLG Celle, JAmt 2009, 210, zitiert nach juris; AG Wolfsburg, JAmt 2004, 443, zitiert nach juris; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 8 Rn. 275; DIJuF-Rechtsgutachten, JAmt 2004, 423).
  • OLG Dresden, 03.11.2004 - 20 UF 703/04
    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2010 - 5 WF 151/10
    Unterschiedlich beurteilt wird, ob nach dieser Vorschrift eine Festsetzung des zukünftigen Unterhalts stets nur in Höhe des bisher gezahlten absoluten Betrags möglich ist (so OLG Dresden, Beschl. v. 3.11.2004 - 20 UF 0703/04, veröffentlich in JAmt 2004, 607 (nur Leitsatz); OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.5.2006 - 4 UFH 2/06 (nicht veröffentlicht)), oder auch in dynamisierter Form (so OLG Celle, JAmt 2009, 210, zitiert nach juris; AG Wolfsburg, JAmt 2004, 443, zitiert nach juris; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 8 Rn. 275; DIJuF-Rechtsgutachten, JAmt 2004, 423).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2018 - 8 WF 54/18

    Rückgriff der Unterhaltsvorschusskasse gegen Barunterhaltsschuldner

    Auch insofern ist mit der Änderung von § 7 IV UVG zum 18.08.2017 eine Änderung der Gesetzeslage eingetreten, als es ab diesem Zeitpunkt für die unbedingte Titulierung und Vollstreckung zu Gunsten der Unterhaltsvorschusskasse nicht mehr darauf ankommt, dass diese Unterhaltsvorschussleistungen an das Kind schon tatsächlich erbrachte (vergl. zur früheren Fassung des § 7 IV UVG: OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2010, Az. 5 WF 151/10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Mai 2006, Az. 15 WF 110/06), sondern bedeutsam nur noch der Umfang der Bewilligung selbst ist (vergl. BT-Drucksache 18/12589, S. 157, OLG Stuttgart FamRZ 2018, 187-188).
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