Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 28.06.2005 - 5 WF 83/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,33842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Zweibrücken, 26.04.2006 - 5 WF 40/06
Vergütungsfestsetzung für den Prozesskostenhilfeanwalt durch den Kostenbeamten: …
Für die Zulässigkeit der Beschwerde kommt es deshalb vorliegend auf den - erreichten - Beschwerdewert des § 128 Abs. 4 Satz 1 BRAGO von über 50.-EUR und nicht auf den - nicht erreichten - Beschwerdewert nach § 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 Satz 1 RVG von über 200.-EUR an (vgl. Senat, Beschluss vom 28.06.2005 - 5 WF 83/05 - veröffentlicht in AGS 2006, 81). - OLG München, 25.04.2006 - 11 W 1220/06
Hauptsacheverfahren als besondere Angelegenheit im Verhältnis zum selbständigen …
Deshalb wurde und wird bei einem unbedingten Auftrag für das PKH-Antragsverfahren und einem bedingten Antrag für das Hauptsacheverfahren ganz überwiegend angenommen, dass die Vergütung sich bei beiden nach unterschiedlichem Recht richten kann (Müller-Rabe NJW 2005, 1609, 1610 I 3 a) bb) m.w.N., auch für die entgegengesetzte Meinung; OLG Hamm, Beschluss vom 17.11.2005, Az.: 23 W 264/05; weiter für die Gegenmeinung OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.6.2005, Az.: 5 WF 83/05). - FG Sachsen-Anhalt, 06.06.2008 - 4 KO 554/08
Erinnerung gegen die Festsetzung einer Vergütung aus der Staatskasse; …
Der in § 61 Abs. 1 RVG verwandte Begriff des "Rechtsmittels" erfasst mithin nur ein Rechtsmittel in der Hauptsache (Berufung, Revision), nicht hingegen die in der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelten Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes und die Vergütungsfestsetzung [OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 5 WF 83/05 - [...]; ebenso zur ähnlich ausgestalteten Regelung des § 72 des Gerichtskostengesetzes: BayVGH, Beschluss vom 07. Oktober 2005 - 1 C 05.151 - NVwZ-RR 2006, S. 150].