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   KG, 22.08.2001 - 5 Ws 121/01 Vollz   

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https://dejure.org/2001,15866
KG, 22.08.2001 - 5 Ws 121/01 Vollz (https://dejure.org/2001,15866)
KG, Entscheidung vom 22.08.2001 - 5 Ws 121/01 Vollz (https://dejure.org/2001,15866)
KG, Entscheidung vom 22. August 2001 - 5 Ws 121/01 Vollz (https://dejure.org/2001,15866)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 10 § 13 Abs. 4
    Gewährung von Urlaub für Gefangenen im geschlossenen Vollzug

Papierfundstellen

  • StV 2002, 36
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

    Der Senat kann eine eigene Sachentscheidung treffen, weil sich dadurch eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. Mai 2008, 1 Ws 220/08, zitiert nach Juris; KG StV 2002, 36, 37; OLG München NStZ 1994, 560; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011, 2 Ws 165/11).
  • KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15

    Anforderungen an Vollzugsplan, Voraussetzungen für Vollzugslockerungen

    Zudem lässt sich der hier angewendete Prüfungsmaßstab nicht mit dem gesetzlichen Leitbild des offenen Vollzuges als Regelvollzugsform (vgl. dazu BVerfGK 12, 210; KG StV 2002, 36; Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 2 Ws 632/10 Vollz; jeweils mit weit. Nachweisen) in Einklang bringen.
  • KG, 25.07.2007 - 5 Ws 333/06

    Strafvollzug: Gewährung von Tagesausgängen eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe

    Die Sache liegt anders als in dem Fall, der dem Beschluß des Senats vom 22. August 2001 - 5 Ws 121/01 Vollz - (StV 2002, 36 mit Anm. Heischel = ZfStrVO 2002, 310) zugrundelag.
  • KG, 03.12.2002 - 5 Ws 507/02

    Unterbringung eines Verurteilten; Strafantritt im offenen Vollzug; Anspruch auf

    Denn für die Frage, ob der Verurteilte für die Aufnahme in den offenen Vollzug - den Regelvollzug (vgl. KG StV 2002, 36 mit Anm. Heischel = ZfStrVO 2002, 310) - geeignet ist, kann die von Mißbrauch freie Ausübung eines gesetzlich gewährten Rechts keine Bedeutung erlangen.
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