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   KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06, 1 AR 468-469/06   

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KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06, 1 AR 468-469/06 (https://dejure.org/2006,16283)
KG, Entscheidung vom 18.05.2006 - 5 Ws 249/06, 1 AR 468-469/06 (https://dejure.org/2006,16283)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249/06, 1 AR 468-469/06 (https://dejure.org/2006,16283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens bzw. des Nachweises eines charakterlichen Wandels bei einem so genannten "Erstverbüßer" im Falle eines bereits eingetretenen Bewährungsbruches durch den Betroffenen; Bestehen von Vorgaben ...

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 354 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1987 - 3 Ws 37/87

    Aussetzungsantrag; Strafrestaussetzung; Strafvollstreckungskammer;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    § 454 a StPO soll dem Gericht einen Anreiz bieten, Entlassungsentscheidungen frühzeitig zu treffen, da eine sachgerechte, die soziale Wiedereingliederung des Verurteilten fördernde Entlassungsvorbereitung die (möglichst frühzeitige) Kenntnis vom Entlassungszeitpunkt voraussetzt (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1987, 1046; Fischer in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 454 a Rdn. 2; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 454 a Rdn. 1).

    So hat etwa das OLG Düsseldorf (MDR 1987, 1046) entschieden, daß ein Antrag nach § 57 Abs. 1 StGB mehr als drei Monate vor dem Zeitpunkt der theoretisch möglichen bedingten Entlassung gestellt werden dürfe, damit für den Fall einer ablehnenden Entscheidung der Strafvollstreckungskammer noch eine rechtzeitige Entscheidung des Beschwerdegerichts ermöglicht werde; auch die Entscheidung über die Aussetzung dürfe mehr als drei Monate vor dem möglichen Entlassungszeitpunkt ergehen.

  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    Eine Reststrafenaussetzung könnte danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, daß die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, daß die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 - und 11. November 2005 - 5 Ws 510/05 - std. Rspr.).

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, reicht hierfür nicht aus (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.1991 - 1 Ws 297/91

    Vollzug ; Vollzugsdauer; Entlassungsentscheidung; Entlassungszeitpunkt;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1990 - 1 Ws 429/90

    Verurteilter; Untersuchungshaft ; Gericht des ersten Rechtszuges; Strafe;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter im konkreten Fall stellt erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 29. September 2005 - 5 Ws 447/05 - und 17. Mai 2005 - 5 Ws 236/05 -).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.1998 - 1 Ws 159/98

    Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter im konkreten Fall stellt erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 29. September 2005 - 5 Ws 447/05 - und 17. Mai 2005 - 5 Ws 236/05 -).
  • KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    Der Grundsatz, daß bei einem Erstverbüßer im allgemeinen erwartet werden kann, der Strafvollzug übe eine deutliche Wirkung aus und halte ihn von der Begehung weiterer Straftaten ab (vgl. KG NStZ-RR 1997, 27; std. Rspr.), kommt vorliegend nicht zum Tragen.
  • KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06

    Strafrestaussetzung: Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs bei

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    5 Ws 249/06 5 Ws 250/06 1 AR 468-469/06 .
  • KG, 08.01.2002 - 5 Ws 809/01
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
    An die Wahrscheinlichkeit künftigen Wohlverhaltens ist insbesondere dann ein kritischerer Maßstab anzulegen, wenn der Verurteilte bewährungsbrüchig geworden ist und dadurch bewiesen hat, daß der von ihm vermittelte günstige Eindruck falsch war (vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 -, 21. Januar 2004 - 5 Ws 11/04 - und 8. Januar 2002 - 5 Ws 809/01 -).
  • KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09

    Verfahren der Strafrestaussetzung: Exploration von Tathintergrund und Tatdynamik

    Bei Tätern, deren Persönlichkeit Bedenken erweckt, ob sie charakterlich gefestigt genug sind, ist die kritische Probe in Freiheit zu bestehen, erst dann zu verantworten, wenn die Rückfallgefahr aufgrund konkreter Anhaltspunkte als gering einzuschätzen ist (vgl. KG, Beschluß vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 -).

    Der Verurteilte muß mithin die Tat als Fehlverhalten verinnerlicht und sie sich in ihrer konkreten Bedeutung und ihren Folgen so bewußt gemacht haben, daß eine Wiederholung unwahrscheinlich ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. April 2008 - 2 Ws 161-163/08 -, 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 -, 24. Januar 2002 - 5 Ws 39/02 - und vom 20. November 2001 - 5 Ws 692/01 -).

  • KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14

    Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs

    Denn welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 Ws 505-506/07 - [juris] und Beschluss vom 18. Juni 2006 - 5 Ws 249-250/06 - std. Rspr.).

    Das Erstverbüßerprivileg gilt zudem bei der wiederholten Begehung einschlägiger Straftaten und bei mehrfachem Bewährungsversagen nur eingeschränkt (vgl. Senat NStZ-RR 2006, 354).

  • OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Erforderlichkeit der vollständigen

    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Denn welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saar-brücken NJW 1999, 439; Senat a.a.O. und Beschluß vom 18. Juni 2006 - 5 Ws 249-250/06 - std. Rspr.).
  • KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06

    Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung

    Eine Reststrafenaussetzung kann danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt ist, daß die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, daß die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 5 Ws 332/06 -, 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - und 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 - std. Rspr.).
  • KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21

    Prognosegutachten zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung der

    Richtig ist zwar, dass das Erstverbüßerprivileg wegen der von dem Gesetzgeber in den Vordergrund gestellten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit Einschränkungen erfährt, wenn besondere Umstände - in Form von gewichtigen negativen Prognoseindizien - vorliegen (Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - a.a.O. -, vom 24. August 2017 - a.a.O. - und vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 -, juris Rn. 7).
  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter (dazu vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat NStZ 2007, 472) und das einschlägige Bewährungsversagen trotz der vorangegangenen mehrjährigen Verbüßung einer Freiheitsstrafe und führen dazu, dass bereits im Rahmen einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit zu stellen wären (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - [= NStZ-RR 2006, 354 Ls], 6. Juli 2011 - 2 Ws 254/11 - und 25. November 2010 - 2 Ws 605/10 -).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2014 - 3 Ws 382/14

    Strafvollstreckung: Anforderungen an die Kriminalprognose nach mehrfachem

    Die erhöhten Anforderungen, die nach mehrfachem und hochfrequentem Bewährungsbruch an die Kriminalprognose zu stellen sind (vgl. die st. Rspr. des Senats, z.B. 24.11.2011 - 3 Ws 795/11; KG, NStZ-RR 2006, 354; Beschl. v. 15.03.2006 - 5 Ws 104/06 - juris), sind vorliegend nicht erfüllt.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 7 Ws 200/23

    Aussetzung des Strafrests gemäß § 57 Abs. 1 StGB

    An die Wahrscheinlichkeit künftigen Wohlverhaltens ist besonders dann ein kritischer Maßstab anzulegen, wenn der Verurteilte bewährungsbrüchig geworden ist und dadurch bewiesen hat, dass der von ihm vermittelte günstige Eindruck falsch war (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. März 2023 - 7 Ws 16/23 m.w.N.; KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 = BeckRS 2006, 9284).
  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 215/19

    Voraussetzungen des § 57 StGB bei Organisierter Kriminalität (Rockermilieu)

    Denn der insoweit anzulegende Maßstab richtet sich nach der Schwere der Straftaten, die vom Verurteilten nach Erlangung der Freiheit im Falle eines Bewährungsbruchs zu erwarten stünden (§ 57 Abs. 1 Satz 2 StGB ; vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; KG NStZ 2007, 472; Beschluss vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - = NStZ-RR 2006, 354 Ls; std.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 3 Ws 465/08

    Voraussetzungen für Reststrafenaussetzung bei Erstverbüßung

  • KG, 29.08.2006 - 5 Ws 436/06

    Strafaussetzung: Versagung der Reststrafenaussetzung wegen fortbestehender

  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

  • LG Frankfurt/Main, 16.01.2017 - 2 KLs 6/16

    Strafrestaussetzung - Umstände für eine Halbstrafenaussetzung

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