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   KG, 11.07.2000 - 5 Ws 464/00, 2 AR 58/00   

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https://dejure.org/2000,60458
KG, 11.07.2000 - 5 Ws 464/00, 2 AR 58/00 (https://dejure.org/2000,60458)
KG, Entscheidung vom 11.07.2000 - 5 Ws 464/00, 2 AR 58/00 (https://dejure.org/2000,60458)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 5 Ws 464/00, 2 AR 58/00 (https://dejure.org/2000,60458)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18

    Fluchtgefahr und Erstverbüßer

    In welchem Maß es wahrscheinlich sein muss, dass ein Täter nicht wieder straffällig wird, hängt wegen der vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit von dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter und den Eigenheiten der Persönlichkeit eines Verurteilten ab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 2 Ws 45/09 - und 29. Mai 2008 - 2 Ws 211-213/08 - KG, Beschlüsse vom 24. Januar 2002 - 5 Ws 39/02 - und 11. Juli 2000 - 5 Ws 464/00 -).

    So erfährt die für den Erstverbüßer sprechende Vermutung Einschränkungen bei besonders sicherheitsrelevanten Delikten, wie Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität (vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Juli 2000 - 5 Ws 464/00 - juris Rn. 6; Beschlüsse vom 7. Oktober 2016 - 5 HEs 15-16/16 - und vom 31. Mai 2016 - 5 HEs 6-7/16 - juris) oder bei Betäubungsmitteldelikten - wegen der außerordentlichen Gefährdung, die derartige Taten für das Leben und die Gesundheit Dritter bedeuten (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 -, juris Rn. 4; und vom 9. März 2017 - 5 HEs 3-5/17 -).

  • KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13

    Vollstreckung nach Durchführung des Exequaturverfahrens

    Denn in welchem Maß es wahrscheinlich sein muss, dass ein Täter nicht wieder straffällig wird, hängt von dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter und den Eigenheiten der Persönlichkeit eines Verurteilten ab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 2 Ws 45/09 - 29. Mai 2008 - 2 Ws 211-213/08 - 24. Januar 2002 - 5 Ws 39/02 - und 11. Juli 2000 - 5 Ws 464/00 - std. Rspr.).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2022 - 1 Ws 19/22

    Zwar besteht grundsätzlich die Vermutung, dass der Strafvollzug einen

    Aus der Beteiligung des Verurteilten an einer derart organisierten Form der Kriminalität aus reinem Gewinnstreben heraus folgt eine erhöhte Gefährlichkeit, die wegen der Charaktermängel, die sie offenbart, zu einer strengeren Prüfung der Prognose zwingt (vgl. KG, Beschluss vom 11. Juli 2000 - 2 AR 58/00 - 5 Ws 464/00, juris Rn.6 m. w. N.).
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