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   KG, 07.09.2001 - 5 Ws 522/01, 1 AR 1007/01   

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https://dejure.org/2001,12440
KG, 07.09.2001 - 5 Ws 522/01, 1 AR 1007/01 (https://dejure.org/2001,12440)
KG, Entscheidung vom 07.09.2001 - 5 Ws 522/01, 1 AR 1007/01 (https://dejure.org/2001,12440)
KG, Entscheidung vom 07. September 2001 - 5 Ws 522/01, 1 AR 1007/01 (https://dejure.org/2001,12440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Widerruf einer nach § 36 Abs. 1 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung bei Drogenrückfall und Begehung neuer Straftaten

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Widerruf einer nach § 36 Abs. 1 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung bei Drogenrückfall und Begehung neuer Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1991 - 2 ARs 29/91

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Bewährungswiderruf bei Strafhaft

    Auszug aus KG, 07.09.2001 - 5 Ws 522/01
    Er folgt der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 37, 338 = NStZ 1991, 355 ), nach der bei Entscheidungen über den Widerruf der Strafaussetzung § 462a StPO auch dann Anwendung findet, wenn die Aussetzung nach § 36 Abs. 1 BtMG erfolgt ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1986 - 5 Ss OWi 308/86
    Auszug aus KG, 07.09.2001 - 5 Ws 522/01
    Der vom OLG Düsseldorf in MDR 1987, 520 vertretenen Auffassung, daß die Entscheidung über den Widerruf einer nach § 36 Abs. 1 BtMG bewilligten Strafaussetzung gemäß § 36 Abs. 5 BtMG immer dem Gericht des ersten Rechtszuges obliegt, teilt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08

    Widerruf; Geldstrafe; Diebstahl geringwertiger Sachen

    Entscheidend ist insoweit, wie der Verurteilte mit einem solchen Rückfall umgeht (vgl. KG Berlin Beschl. v. 07.09.2001 - 5 Ws 522/01).
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