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KG, 07.09.2001 - 5 Ws 522/01, 1 AR 1007/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Widerruf einer nach § 36 Abs. 1 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung bei Drogenrückfall und Begehung neuer Straftaten
- rechtsportal.de
Anforderungen an den Widerruf einer nach § 36 Abs. 1 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung bei Drogenrückfall und Begehung neuer Straftaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 10.06.1999 - 3 Op Js 44/96
- LG Berlin, 25.07.2001 - 544 StVK 552/01
- KG, 07.09.2001 - 5 Ws 522/01, 1 AR 1007/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.1991 - 2 ARs 29/91
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Bewährungswiderruf bei Strafhaft …
Auszug aus KG, 07.09.2001 - 5 Ws 522/01
Er folgt der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 37, 338 = NStZ 1991, 355 ), nach der bei Entscheidungen über den Widerruf der Strafaussetzung § 462a StPO auch dann Anwendung findet, wenn die Aussetzung nach § 36 Abs. 1 BtMG erfolgt ist. - OLG Düsseldorf, 22.09.1986 - 5 Ss OWi 308/86
Auszug aus KG, 07.09.2001 - 5 Ws 522/01
Der vom OLG Düsseldorf in MDR 1987, 520 vertretenen Auffassung, daß die Entscheidung über den Widerruf einer nach § 36 Abs. 1 BtMG bewilligten Strafaussetzung gemäß § 36 Abs. 5 BtMG immer dem Gericht des ersten Rechtszuges obliegt, teilt der Senat nicht.
- OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08
Widerruf; Geldstrafe; Diebstahl geringwertiger Sachen
Entscheidend ist insoweit, wie der Verurteilte mit einem solchen Rückfall umgeht (vgl. KG Berlin Beschl. v. 07.09.2001 - 5 Ws 522/01).