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   BSG, 19.03.1997 - 5/4 RA 113/94   

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https://dejure.org/1997,3817
BSG, 19.03.1997 - 5/4 RA 113/94 (https://dejure.org/1997,3817)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1997 - 5/4 RA 113/94 (https://dejure.org/1997,3817)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1997 - 5/4 RA 113/94 (https://dejure.org/1997,3817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Ersatzzeiten der Verschleppung, die während eines Rentenbezugs und einer gleichzeitigen Berufstätigkeit in der ehemaligen Sowjetunion entstanden sind - Gewährung von Altersrente wegen Kinderreichtums auf Lebenszeit durch die sowjetische Sozialverwaltung

  • Judicialis

    AVG § 28 Abs 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Ersatzzeiten neben ausländischen Beitragszeiten bei Rentenbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1998, 800
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 69/82

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Unrichtige Rechtsanwendung -

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 4 RA 113/94
    Bereits durch die Rechtsprechung geklärt ist, daß der Bezug einer dem deutschen Altersruhegeld entsprechenden Leistung im Verschleppungsland nicht der Anrechnung einer Ersatzzeit wegen Verschleppung iS der § 28 Abs. 1 Nr. 2 AVG, § 1251 Abs. 1 Nr. 2 RVO entgegensteht (BSG, Urteile vom 20. April 1983 - 5a RKn 26/81, SozR 2200 § 1251 Nr. 101 - und vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 69/82, SozR 2200 § 1251 Nr. 102 -, jeweils mwN).
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 26/81

    Anrechnung der Verschleppungszeit - Verschleppungszeit - Russische Rente -

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 4 RA 113/94
    Bereits durch die Rechtsprechung geklärt ist, daß der Bezug einer dem deutschen Altersruhegeld entsprechenden Leistung im Verschleppungsland nicht der Anrechnung einer Ersatzzeit wegen Verschleppung iS der § 28 Abs. 1 Nr. 2 AVG, § 1251 Abs. 1 Nr. 2 RVO entgegensteht (BSG, Urteile vom 20. April 1983 - 5a RKn 26/81, SozR 2200 § 1251 Nr. 101 - und vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 69/82, SozR 2200 § 1251 Nr. 102 -, jeweils mwN).
  • BSG, 31.03.1976 - 1 RA 87/75
    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 4 RA 113/94
    Die Vorschrift lautete: "Beitragszeiten, die während des Bezugs einer dem Altersruhegeld entsprechenden Leistung zurückgelegt sind, werden für die Hinterbliebenenrenten zusätzlich angerechnet." Durch das BSG (Urteile vom 23. März 1972 - 5 RJ 378/70, BSGE 34, 132, 133 = SozR Nr. 6 zu § 19 FRG - und vom 31 März 1976 - 1 RA 87/75, SozR 5050 § 19 Nr. 4 mwN -) ist die Norm dahin interpretiert worden, daß fremde Beitragszeiten erst bei der Hinterbliebenenrente zusätzlich angerechnet werden konnten, nicht aber schon vorher für das Altersruhegeld berücksichtigt werden durften.
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 378/70

    Altersruhegeld - Beitragszeiten - Nichtdeutsche Versicherungszeiten -

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 4 RA 113/94
    Die Vorschrift lautete: "Beitragszeiten, die während des Bezugs einer dem Altersruhegeld entsprechenden Leistung zurückgelegt sind, werden für die Hinterbliebenenrenten zusätzlich angerechnet." Durch das BSG (Urteile vom 23. März 1972 - 5 RJ 378/70, BSGE 34, 132, 133 = SozR Nr. 6 zu § 19 FRG - und vom 31 März 1976 - 1 RA 87/75, SozR 5050 § 19 Nr. 4 mwN -) ist die Norm dahin interpretiert worden, daß fremde Beitragszeiten erst bei der Hinterbliebenenrente zusätzlich angerechnet werden konnten, nicht aber schon vorher für das Altersruhegeld berücksichtigt werden durften.
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 25/04 R

    Rentenrechtliche Zeiten - Ersatzzeit - russische Kommandanturaufsicht -

    Die "Trud-Armee" war eine sowjetische "Arbeitsarmee" oder "Arbeitseinheit" (vgl BSG Urteile vom 19. März 1997 - 5/4 RA 113/94 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 11 und vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 20/96 - veröffentlicht bei Juris), also weder "feindlich" noch "militärisch oder militärähnlich".
  • BSG, 12.05.1998 - B 5 RJ 8/97 R

    Anschlußersatzzeit trotz Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwendung neuen

    Das BSG hat aber weder den Bezug einer Rente im Verschleppungsland oder während der Zeit der Rückkehrhinderung noch die Möglichkeit, Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zurücklegen zu können, als Hindernis für die Anrechnung von Ersatzzeiten angesehen (BSG Urteile vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 61/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 65, vom 20. April 1983 - 5a RKn 26/81 - SozR 2200 § 1251 Nr. 101 mwN, vom 7. September 1989 - 5 RJ 28/89 - SozR 2200 § 1251 Nr. 133 und vom 19. März 1997 - 5/4 RA 113/94 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 11), obwohl man auch in diesen Fällen hätte argumentieren können, daß die Versicherten bereits endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden waren bzw ausgleichsbedürftige Beitragslücken nicht infolge der Ersatzzeitumstände entstanden waren.
  • LSG Bayern, 13.12.2010 - L 13 R 756/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Prüfung der

    Ersatzzeiten sind jedoch dann zu berücksichtigen, wenn der Versicherte nicht zum Personenkreis des § 1 FRG gehört und die im Herkunftsgebiet zurückgelegten Beitragszeiten deshalb nicht anzurechnen sind (GK-SGB VI, § 250 Rn. 25 unter Hinweis auf BSG vom 19.3.1997 - 5/4 RA 113/94).
  • LSG Hessen, 13.06.1995 - L 2 J 776/94

    Ersatzzeit während Rentenbezugs in ehemaliger Sowjetunion neben Beitragszeit

    Der Senat hat die Revision im Hinblick auf das Revisionsverfahren 5/4 RA 113/94 wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
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