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AG Düsseldorf, 16.08.1999 - 502 IN 50/99 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
2 W 32/01 25 T 942/00 LG Düsseldorf 502 IN 50/99 AG Düsseldorf.Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 21. Februar 2001 wird der Beschluß der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2001 - 25 T 942/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 9. September 1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16. August 1999 - 502 IN 50/99 - an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
- OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99
Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 9. September 1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16. August 1999 - 502 IN 50/99 - an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen. - OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 147/00 2. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 06. Juli 2000 wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06. Juni 2000 - 25 T 501/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 09. September 1999 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16. August 1999 - 502 IN 50/99 - an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.