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AG Bonn, 25.02.1998 - 51 Gs 136/98 |
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Verfahrensgang
- AG Bonn, 25.02.1998 - 51 Gs 136/98
- LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
Überprüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln durch den Tatrichter im Rahmen …
Auf die Beschwerden gegen die Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom 25.02.1998 betreffend die Räumlichkeiten a) der Sparkasse C b) der Stadsparkasse Z (Az. AG Bonn jeweils 51 Gs 136/98) wird die Rechtswidrigkeit der aufgrund dieser beiden Beschlüsse durchgeführten Durchsuchungen festgestellt.Im übrigen werden - die Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts Bonn vom 25.02.1998 (Az. 51 Gs 136/98 AG Bonn) betreffend die Wohn- und Geschäftsräume der Beschwerdeführerin und - der Antrag auf Herausgabe der aus den Sicherstellungsprotokollen ersichtlichen Unterlagen an Rechtsanwalt L als unbegründet zurückgewiesen.