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   EGMR, 12.11.2019 - 54893/18   

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https://dejure.org/2019,47982
EGMR, 12.11.2019 - 54893/18 (https://dejure.org/2019,47982)
EGMR, Entscheidung vom 12.11.2019 - 54893/18 (https://dejure.org/2019,47982)
EGMR, Entscheidung vom 12. November 2019 - 54893/18 (https://dejure.org/2019,47982)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 08.07.2008 - 10226/03

    Yumak und Sadak ./. Türkei

    Auszug aus EGMR, 12.11.2019 - 54893/18
    General principles 31. The Court refers to the relevant principles which guide its examination of complaints under Article 3 of Protocol No. 1 to the Convention, as reiterated in the case of Yumak and Sadak v. Turkey [GC] (no. 10226/03, §§ 105-15, ECHR 2008).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19

    Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte

    Schließlich zeige die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Nr. 54893/18 (Zevnik et. al. v. Slovenia) vom 5. Dezember 2019, dass im europäischen Verfassungsraum Geschlechterquoten bei Wahlen mit demokratischen Prinzipien vereinbar seien.

    Diesem Ergebnis steht auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 5. Dezember 2019 - Nr. 54893/18 (Zevnik et. al. v. Slovenia) -, nicht entgegen, aus welcher der Antragsgegner ableitet, im europäischen Verfassungsraum seien Geschlechterquoten bei Wahlen mit demokratischen Prinzipien vereinbar.

  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Schließlich zeige die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Nr. 54893/18 (Zevnik et. al. v. Slovenia) vom 5. Dezember 2019, dass im europäischen Verfassungsraum Geschlechterquoten bei Wahlen mit demokratischen Prinzipien vereinbar seien.

    Diesem Ergebnis steht auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 5. Dezember 2019 ​- Nr. 54893/18 (Zevnik et. al. v. Slovenia) -nicht entgegen, aus welcher der Äußerungsberechtigte ableitet, im europäischen Verfassungsraum seien Geschlechterquoten bei Wahlen mit demokratischen Prinzipien vereinbar.

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