Rechtsprechung
LG Landshut, 10.02.2010 - 55 O 1075/09 |
Verfahrensgang
- LG Landshut, 10.02.2010 - 55 O 1075/09
- OLG München, 05.10.2010 - 20 U 1940/10
Wird zitiert von ...
- OLG München, 05.10.2010 - 20 U 1940/10
Beteiligung für fremde Rechnung an einer Fondsgesellschaft: Freistellungsanspruch …
Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 10.02.2010, AZ: 55 O 1075/09, wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 10.02.2010, AZ: 55 O 1075/09, dahingehend abgeändert, dass der Beklagte zu 1) verurteilt wird, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von EUR 7.768,25 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 01.05.2007 zu zahlen, mit der Maßgabe, dass der Beklagte die Zahlung mit befreiender Wirkung auch an den jeweiligen Gläubiger bzw. den im Insolvenzverfahren, AZ: 36a IN 58/09 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, über das Vermögen der A. Industrie- und Wohnbau GmbH bestellten Insolvenzverwalter leisten kann.
Das am 10.02.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Landshut (Az. 55 O 1075/09) wird aufgehoben.