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   AG München, 05.09.2016 - 564 F 2862/11   

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AG München, 05.09.2016 - 564 F 2862/11 (https://dejure.org/2016,75650)
AG München, Entscheidung vom 05.09.2016 - 564 F 2862/11 (https://dejure.org/2016,75650)
AG München, Entscheidung vom 05. September 2016 - 564 F 2862/11 (https://dejure.org/2016,75650)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17

    Wegen Verstoßes gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters teilweise

    564 F 2862/11, 564 F 9827/11, 564 F 11849/14 und 564 F 6162/16, mit denen inhaltsgleiche Ablehnungsgesuche der Beschwerdeführerin gegen die zuständige Richterin Dr. M. als unzulässig, hilfsweise unbegründet zurückgewiesen wurden;.

    Mit vier inhaltsgleichen Schriftsätzen ihres Bevollmächtigten vom 9. August 2016 (ergänzt durch Schriftsätze vom 11. und 29. August 2016) lehnte die Beschwerdeführerin die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit in den Verfahren Az. 564 F 2862/11, 564 F 9827/11, 564 F 11849/14 und 564 F 6162/16 ab.

    U. a. habe Richterin am Amtsgericht Dr. M. im Verfahren Az. 564 F 2862/11 (Hauptsacheverfahren Umgangsrecht) am 19. Juli 2016 die Verfügung "WVmE / 2 Monate" getroffen.

    Vor diesem Hintergrund machte die Beschwerdeführerin geltend, gegen Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht B. und Richter am Oberlandesgericht S. bestehe aus folgenden Gründen Besorgnis der Befangenheit, die sich auf alle Beschwerdeverfahren erstrecke, die beim 33. Zivilsenat bezüglich der Ausgangsverfahren Az. 564 F 2862/11, 564 F 9827/11, 564 F 11849/14 und 564 F 6162/16 anhängig seien:.

    Vor diesem Hintergrund machte die Beschwerdeführerin geltend, gegen Richter am Oberlandesgericht F. bestehe die Besorgnis der Befangenheit, die sich auf alle Beschwerdeverfahren erstrecke, die beim 33. Zivilsenat bezüglich der Ausgangsverfahren Az. 564 F 2862/11, 564 F 9827/11, 564 F 11849/14 und 564 F 6162/16 anhängig seien.

    Die Auswertung der Akten der Verfahren Az. 564 F 2862/11, 564 F 9827/11, 564 F 11849/14, 564 F 6162/16 und 564 F 6238/16 belege eine Chronologie und Häufigkeit von Ablehnungsgesuchen der Beschwerdeführerin, die nur damit erklärt werden könne, dass es ihr um eine Verfahrensverschleppung als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke gehe.

    bb) Bereits die Zusammenschau der in den Ablehnungsgesuchen vom 3./4. November 2016, 22. Februar und 20. März 2017 vorgebrachten offensichtlich substanzlosen Ablehnungsgründe rechtfertigt die Annahme, dass die Beschwerdeführerin mit ihren Gesuchen rechtsmissbräuchliche Zwecke verfolgte, nämlich eine Verzögerung der Ausgangsverfahren Az. 564 F 2862/11, 564 F 9827/11, 564 F 11849/14, 564 F 6162/16 und 564 F 6238/16 sowie eine Verhinderung für sie nachteiliger Entscheidungen in den genannten Verfahren.

    cc) Die Bewertung der Ablehnungsgesuche als rechtsmissbräuchlich wird durch den vom Oberlandesgericht in den Gründen des angegriffenen Beschlusses vom 22. Juni 2017 (dort Nr. 1, Seiten 2 bis 17) dargestellten bisherigen Verlauf der Verfahren Az. 564 F 2862/11, 564 F 9827/11, 564 F 11849/14, 564 F 6162/16 und 564 F 6238/16 zusätzlich bestätigt.

    Ebenso ist in den Gründen ausgeführt, dass das Oberlandesgericht am 21. November 2013 einen Beschluss des Amtsgerichts aufhob, mit dem ein Ablehnungsgesuch der Beschwerdeführerin als unzulässig verworfen wurde (Verfahren Az. 564 F 2862/11).

    (3) Dass sich ein Richter des Amtsgerichts im Verfahren Az. 564 F 2862/11 am.

  • OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17

    Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppungsabsicht als

    Im Verfahren 564 F 2862/11 = 33 WF 1573/16 und 33 WF 1635/16 beantragte der Antragsteller mit Schriftsatz vom 8.3.2011 das Umgangsrecht für die gemeinsame Tochter der Beteiligten R. zu regeln; die Antragsgegnerin beantragte, diesen Antrag zurückzuweisen und das Umgangsrecht auszuschließen.
  • VerfGH Bayern, 30.05.2016 - 58-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs - Verstoß gegen das

    Vor dem Amtsgericht - Familiengericht - München sind unter dem Az. 564 F 2862/11 ein Hauptsacheverfahren und unter dem Az. 564 F 9827/11 ein Verfahren der einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs zwischen dem Vater und R. anhängig.
  • VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Daraufhin machte der Kindsvater im März 2011 beim Amtsgericht München - Familiengericht - unter dem Az. 564 F 2862/11 ein Hauptsacheverfahren anhängig, in dem er (zunächst begleiteten) Umgang mit seiner Tochter sowie die Einrichtung einer Umgangspflegschaft beantragte.
  • OLG München, 07.08.2017 - 33 WF 238/17

    Gehörsrüge gegen Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

    Im Verfahren 564 F 2862/11 = 33 WF 1573/16 und 33 WF 1635/16 beantragte der Antragsteller mit Schriftsatz vom 8.3.2011 das Umgangsrecht für die gemeinsame Tochter der Beteiligten Rebecca zu regeln; die Antragsgegnerin beantragte, diesen Antrag zurückzuweisen und das Umgangsrecht auszuschließen.
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