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   AG Bremen, 24.04.2015 - C 58/15   

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https://dejure.org/2015,32557
AG Bremen, 24.04.2015 - C 58/15 (https://dejure.org/2015,32557)
AG Bremen, Entscheidung vom 24.04.2015 - C 58/15 (https://dejure.org/2015,32557)
AG Bremen, Entscheidung vom 24. April 2015 - C 58/15 (https://dejure.org/2015,32557)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    AG Bremen verurteilt VHV Versicherung nach Anerkenntnis entsprechend dem Klageantrag auf Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Anerkenntnisurteil vom 24.4.2015 - 7 C 58/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51268

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in

    Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien müssen sich nach alledem auf den dort für alle bulgarischen Staatsangehörigen geltenden Lebensstandard verweisen lassen, auch wenn dieser dem hiesigen Niveau nicht entspricht (vgl. VG Magdeburg, U.v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Dass einem anerkannten Flüchtling in Bulgarien hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Unterkunft, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung nicht dieselben Rechte wie bulgarischen Staatsangehörigen zustehen, ist nicht ersichtlich (vgl. VG Magdeburg, U.v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Es kann deshalb offen bleiben, ob dem Verwaltungsgerichtshof überhaupt darin zu folgen ist, dass die Lebensbedingungen anerkannter Asylbewerber in Bulgarien systemisch unzumutbar sind oder nicht doch der allgemeinen Lage der bulgarischen Staatsangehörigen entsprechen (vgl. hierzu das oben zitierte Urteil des VG Magdeburg vom 20.1.2016, 9 A 58/15 MD).

  • VG München, 24.03.2017 - M 6 S 16.50886

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für

    Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien müssen sich nach alledem auf den dort für alle bulgarischen Staatsangehörigen geltenden Lebensstandard verweisen lassen, auch wenn dieser dem hiesigen Niveau nicht entspricht (vgl. VG Magdeburg, U.v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Dass einem anerkannten Flüchtling in Bulgarien hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Unterkunft, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung nicht dieselben Rechte wie bulgarischen Staatsangehörigen zustehen, ist nicht ersichtlich (vgl. VG Magdeburg, U.v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

  • VG München, 10.11.2016 - M 3 S 16.50868

    Keine systematischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

    Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien müssen sich nach alledem auf den dort für alle bulgarischen Staatsangehörigen geltenden Lebensstandard verweisen lassen, auch wenn dieser dem hiesigen Niveau nicht entspricht (vgl. VG Magdeburg, U.v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Dass einem anerkannten Flüchtling in Bulgarien hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Unterkunft, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung nicht dieselben Rechte wie bulgarischen Staatsangehörigen zustehen, ist nicht ersichtlich (vgl. VG Magdeburg, U.v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

  • VG München, 16.08.2016 - M 3 S 16.50586

    Rechtmäßige Abschiebungsandrohung nach Bulgarien im Rahmen der Dublin III-VO

    Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien müssen sich nach alledem auf den dort für alle bulgarischen Staatsangehörigen geltenden Lebensstandard verweisen lassen, auch wenn dieser dem hiesigen Niveau nicht entspricht (vgl. VG Magdeburg, U.v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Dass einem anerkannten Flüchtling in Bulgarien hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Unterkunft, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung nicht dieselben Rechte wie bulgarischen Staatsangehörigen zustehen, ist nicht ersichtlich (vgl. VG Magdeburg, U.v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

  • VG München, 16.08.2016 - M 3 S 16.50231

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

    Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien müssen sich nach alledem auf den dort für alle bulgarischen Staatsangehörigen geltenden Lebensstandard verweisen lassen, auch wenn dieser dem hiesigen Niveau nicht entspricht (vgl. VG Magdeburg, U.v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Dass einem anerkannten Flüchtling in Bulgarien hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Unterkunft, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung nicht dieselben Rechte wie bulgarischen Staatsangehörigen zustehen, ist nicht ersichtlich (vgl. VG Magdeburg, U.v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

  • VG München, 10.05.2016 - M 12 K 16.50110

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens - Bulgarien

    Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien müssen sich nach alledem auf den dort für alle bulgarischen Staatsangehörigen geltenden Lebensstandard verweisen lassen, auch wenn dieser dem hiesigen Niveau nicht entspricht (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Dass einem anerkannten Flüchtling in Bulgarien hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Unterkunft, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung nicht dieselben Rechte wie bulgarischen Staatsangehörigen zustehen, ist nicht ersichtlich (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

  • VG München, 13.10.2016 - M 6 S 16.50644

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für

    Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien müssen sich nach alledem auf den dort für alle bulgarischen Staatsangehörigen geltenden Lebensstandard verweisen lassen, auch wenn dieser dem hiesigen Niveau nicht entspricht (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Dass einem anerkannten Flüchtling in Bulgarien hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Unterkunft, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung nicht dieselben Rechte wie bulgarischen Staatsangehörigen zustehen, ist nicht ersichtlich (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

  • VG München, 12.10.2016 - M 6 K 15.50954

    Dublin-Verfahren (Bulgarien)

    Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien müssen sich nach alledem auf den dort für alle bulgarischen Staatsangehörigen geltenden Lebensstandard verweisen lassen, auch wenn dieser dem hiesigen Niveau nicht entspricht (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Dass einem anerkannten Flüchtling in Bulgarien hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Unterkunft, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung nicht dieselben Rechte wie bulgarischen Staatsangehörigen zustehen, ist nicht ersichtlich (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

  • VG München, 27.07.2016 - M 12 S 16.50477

    Abgelehnter Antrag gegen Abschiebungsanordnung nach Bulgarien

    Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien müssen sich nach alledem auf den dort für alle bulgarischen Staatsangehörigen geltenden Lebensstandard verweisen lassen, auch wenn dieser dem hiesigen Niveau nicht entspricht (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Dass einem anerkannten Flüchtling in Bulgarien hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Unterkunft, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung nicht dieselben Rechte wie bulgarischen Staatsangehörigen zustehen, ist nicht ersichtlich (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

  • VG München, 13.10.2016 - M 6 S 16.50623

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/ oder der Aufnahmebedingungen

    Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien müssen sich nach alledem auf den dort für alle bulgarischen Staatsangehörigen geltenden Lebensstandard verweisen lassen, auch wenn dieser dem hiesigen Niveau nicht entspricht (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

    Dass einem anerkannten Flüchtling in Bulgarien hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Unterkunft, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung nicht dieselben Rechte wie bulgarischen Staatsangehörigen zustehen, ist nicht ersichtlich (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.1.2016 - 9 A 58/15 MD).

  • VG München, 05.07.2016 - M 12 S 16.50463

    Keine unmenschliche Behandlung in Bulgarien

  • VG München, 14.12.2016 - M 1 S 16.50991

    Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien

  • VG München, 07.12.2016 - M 1 S 16.50995

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Bulgarien im

  • VG Bayreuth, 08.11.2017 - B 5 S 17.51125

    Keine systematischen Mängel im bulgarischen Asylverfahren

  • VG München, 13.01.2017 - M 1 S 16.51281

    Dublin-Verfahren: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der

  • VG München, 28.12.2016 - M 1 S 16.51260

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

  • VG München, 14.12.2016 - M 1 S 16.51008

    Dublin-Verfahren (Bulgarien)

  • VG München, 02.11.2016 - M 7 S 16.50777

    Dublin-Verfahren (Bulgarien)

  • VG München, 08.07.2016 - M 9 S 16.50409

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

  • VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51270

    Dublin-Verfahren: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der

  • KG, 23.09.2021 - 10 U 1035/20
  • EGMR, 29.08.2023 - 43651/22

    KOVACEVIC v. BOSNIA AND HERZEGOVINA

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