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AG Dresden, 16.12.2009 - 582 M 18164/09 |
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Verfahrensgang
- AG Dresden, 16.12.2009 - 582 M 18164/09
- LG Dresden, 05.08.2010 - 2 T 205/10
- BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10
Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge; …
Der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 5. August 2010 (2 T 205/10) sowie der Beschluss des Amtsgerichts Dresden - Vollstreckungsgericht - vom 16. Dezember 2009 (582 M 18164/09) werden aufgehoben, soweit dort die Herausgabe der laufenden Kontoauszüge abgelehnt worden ist.Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Dresden - Vollstreckungsgericht - vom 16. Dezember 2009 (582 M 18164/09) wird unter Nr. 9 um die Anordnung ergänzt, dass der Schuldner diejenigen Kontoauszüge, nach seiner Wahl auch Kopien hiervon, an die Gläubigerin herauszugeben hat, die Buchungsvorgänge betreffen, welche seit dem 16. Dezember 2009 erfolgt sind.