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   BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 26/81   

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https://dejure.org/1983,13044
BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 26/81 (https://dejure.org/1983,13044)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1983 - 5a RKn 26/81 (https://dejure.org/1983,13044)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1983 - 5a RKn 26/81 (https://dejure.org/1983,13044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung der Verschleppungszeit - Verschleppungszeit - Russische Rente - Fremdrente

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.06.1969 - 11 RA 18/67

    Altersrente der SBZ - Vergleichbarkeit mit Altersruhegeld

    Auszug aus BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 26/81
    Der Bezug eines Altersruhegeldes nach dem Recht eines ausländischen Staates bewirkte die Versiche- -1orungsfreiheit nur dann, wenn dies durch zwischenstaatliche Rechtsvorschriften ausdrücklich bestimmt war (vgl BSGE 29, 268, 269 : SozR Nr. 9 zu 5 1233 RVG).

    der Klägerin galt deshalb als durch den Bezug der russischen Rente abgeschlossen; eine "Sperrwirkung" (vgl BSGE 18, 212; 29, 268, 269) in bezug auf die Entrichtung von Pflichtbeiträgen trat nicht ein.

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 26/81
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Bestimmung greifen nicht durch, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 17, 1, 23 mwN; 28, 32", 355; 36, 237, 2"5) und ihm folgend das BSG (SozR 2200 5 1255 Nr. 6 mwN, 5 12üüa Nr. 21) wiederholt in bezug auf generalisierende und typisierende Regelungen im Bereich der Sozialversicherung entschieden haben.
  • BVerfG, 12.12.1973 - 1 BvL 19/72

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses Versicherter von der Nachentrichtung

    Auszug aus BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 26/81
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Bestimmung greifen nicht durch, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 17, 1, 23 mwN; 28, 32", 355; 36, 237, 2"5) und ihm folgend das BSG (SozR 2200 5 1255 Nr. 6 mwN, 5 12üüa Nr. 21) wiederholt in bezug auf generalisierende und typisierende Regelungen im Bereich der Sozialversicherung entschieden haben.
  • BSG, 24.01.1963 - 4 RJ 323/61
    Auszug aus BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 26/81
    der Klägerin galt deshalb als durch den Bezug der russischen Rente abgeschlossen; eine "Sperrwirkung" (vgl BSGE 18, 212; 29, 268, 269) in bezug auf die Entrichtung von Pflichtbeiträgen trat nicht ein.
  • BSG, 12.05.1998 - B 5 RJ 8/97 R

    Anschlußersatzzeit trotz Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwendung neuen

    Das BSG hat aber weder den Bezug einer Rente im Verschleppungsland oder während der Zeit der Rückkehrhinderung noch die Möglichkeit, Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zurücklegen zu können, als Hindernis für die Anrechnung von Ersatzzeiten angesehen (BSG Urteile vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 61/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 65, vom 20. April 1983 - 5a RKn 26/81 - SozR 2200 § 1251 Nr. 101 mwN, vom 7. September 1989 - 5 RJ 28/89 - SozR 2200 § 1251 Nr. 133 und vom 19. März 1997 - 5/4 RA 113/94 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 11), obwohl man auch in diesen Fällen hätte argumentieren können, daß die Versicherten bereits endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden waren bzw ausgleichsbedürftige Beitragslücken nicht infolge der Ersatzzeitumstände entstanden waren.
  • BSG, 08.04.1987 - 5a RKn 13/86

    Volksdeutsche - Aufenthaltsbegrenzung - Ausreiseerlaubnis - Lageraufenthalt -

    Zur Frage, ob es der Anrechnung einer Ersatzzeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 RKG entgegensteht, daß die Versicherte während der streitigen Zeit eine russische Rente erhalten hat, verweist der erkennende Senat auf sein Urteil vom 20. April 1983 - 5a RKn 26/81 - (SozR 2200 § 1251 Nr. 101).
  • BSG, 19.03.1997 - 4 RA 113/94

    Anrechnung von Ersatzzeiten neben ausländischen Beitragszeiten bei Rentenbezug

    Bereits durch die Rechtsprechung geklärt ist, daß der Bezug einer dem deutschen Altersruhegeld entsprechenden Leistung im Verschleppungsland nicht der Anrechnung einer Ersatzzeit wegen Verschleppung iS der § 28 Abs. 1 Nr. 2 AVG, § 1251 Abs. 1 Nr. 2 RVO entgegensteht (BSG, Urteile vom 20. April 1983 - 5a RKn 26/81, SozR 2200 § 1251 Nr. 101 - und vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 69/82, SozR 2200 § 1251 Nr. 102 -, jeweils mwN).
  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 78/82
    Senat des BSG bereits entschieden hat, steht der Anrechnung von Zeiten der Verschleppung im Sinne des 5 1251 Abs. 1 Nr. 2 RVG als Ersatzzeit nicht entgegen, daß der Versicherte während der Verschleppungszeit eine russische Rente erhalten hat (so Urteile des Senats vom 20. April 1983 - 5a RKn 26/81 - und des 9. Senats vom 21. Juni 1983 - & RJ 69/82.
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 17/81
    Dies hat der erkennende Senat im Anschluß an die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 28. Juni 1979 (SozR 2200 5 1251 Nr. 65) in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom heutigen Tage in der Parallelsache 5a RKn 26/81 eingehend begründet.
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