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BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 5/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 42/00 R
Erwerbsunfähigkeitsrente - neurotische Einstellung - psychische Störung - …
Für seine Feststellung, es liege keine (leistungsrelevante) seelische Erkrankung (die vom Kläger behauptete psychische Fixierung) vor, konnte sich das LSG daher auf diesen Befundbericht nicht stützen (vgl auch BSG Urteil vom 14. Januar 1986 - 5a RKn 5/85 - Meso B 310/79). - BSG, 18.12.1990 - 8 RKn 17/89
Vorausabtretung - Sozialleistungsanspruch - Erstattungsanspruch - …
Zwar hat der 5a-Senat des BSG in dem Beschluß vom 8. April 1987 - 5a RKn 5/85 - Bedenken gegen den Regelungsgehalt der §§ 104 Abs. 3, 107 Abs. 1 SGB X geäußert, soweit die Abtretung sich zu Lasten des nach der Abtretung eintretenden, nachrangig verpflichteten Sozialhilfeträgers auswirkt; der 5a-Senat hat damals gemeint, daß die kraft Abtretung erworbenen Ansprüche des Zessionars mit der Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X kollidierten; dieses Konkurrenzverhältnis müsse unter Berücksichtigung des § 404 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dahin aufgelöst werden, daß der Erstattungsanspruch des Fürsorgeträgers im Hinblick auf die Subsidiarität seiner Leistungspflicht Vorrang vor der Abtretung des Rentenanspruches erhalten müsse.