Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 07.07.2009 - 6 O 429/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines der Steuerhinterziehung Verdächtigen auf Rückgabe einer Bürgschaft zur Sicherung von Steuerforderungen nebst Verzicht auf die Rechte aus dieser Bürgschaft gegen eine Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wz-newsline.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.09.2008)
Steuer-Jägerin unter Verdacht
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 07.07.2009 - 6 O 429/07
- OLG Düsseldorf, 03.02.2010 - 18 U 161/09
- BGH, 16.03.2011 - XI ZR 38/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.07.2009 - 6 O 429/07
Der von der Streithelferin vertretenen Rechtsauffassung, einer Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlung verkürzter Steuern komme besondere strafmildernde Bedeutung zu, ist der BGH ist seinem viel beachteten Urteil vom 02.12.2008 (1 StR 416/08, veröffentlicht z. B. in NJW 2009, 528) ausdrücklich beigetreten (…BGH, aaO., S. 533). - BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86
Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.07.2009 - 6 O 429/07
Eine Drohung ist die Ankündigung eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt oder Nichteintritt der Drohende einwirken zu können behauptet und das verwirklicht werden soll, wenn der bedrohte nicht die von dem Drohenden gewünschte Willenserklärung abgibt (BGH NJW 1988, 2599, 2601 m. w. N.). - BGH, 14.10.1993 - IX ZR 104/93
Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.07.2009 - 6 O 429/07
Streitwert: 7.600.000,00 EUR (Antrag zu 1 und 2: 7.500.000,00 EUR [BGH WuM, 215; BGH NJW-RR 1994, 758]; Antrag zu 3: 100.000,00 EUR).
- LG Köln, 28.10.2014 - 5 O 331/13
Schadensersatz, U-Haft, Voraussetzungen
Nach Beweisaufnahme durch Vernehmung zahlreicher Zeugen wies das LG Düsseldorf durch Urteil vom 07.07.2009 die Klage ab (Az.: 6 O 429/07).Dazu rechnet er auch die Kosten, die ihm infolge des gegen das Land gerichteten Prozess auf Rückgabe der Fiskalbürgschaft entstanden seien (LG Düsseldorf 6 O 429/07).
Es ist der Ansicht, die Klage sei mit Rücksicht auf die Entscheidung des LG Düsseldorf - 6 O 429/07 vom 07.07.2009 - teilweise unzulässig, im Übrigen aber auch unbegründet.
Denn der Kläger hat mit seiner vor dem LG Düsseldorf erhobenen Klage (6 O 429/07), die ausweislich der vom Kläger mit der Anlage K 12 vorgelegten Urteilsabschrift vom 07.07.2009 gemäß Klageantrag zu 1. auf Verzicht der Rechte aus der Bürgschaft, gemäß Klageantrag zu 2. auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde und schließlich gemäß Klageantrag zu 3. auf Feststellung der Schadensersatzpflicht aus der eingegangenen Sicherungsabrede gerichtet war, somit das gleiche Klageziel zu erreichen gesucht, wie er dies im vorliegenden Rechtsstreit mit dem Antrag auf Feststellung der Schadensersatzpflicht im Hinblick auf die Stellung der Bürgschaft zur Sicherung - nach Meinung des Klägers: nicht - bestehender Steuerverbindlichkeiten, geltend macht.
- OLG Düsseldorf, 03.02.2010 - 18 U 161/09
Keine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde noch Verzicht auf die Rechte aus der zur …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 07.07.2009 - 6 O 429/07 - wird zurückgewiesen.