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   BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87   

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https://dejure.org/1989,3647
BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87 (https://dejure.org/1989,3647)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1989 - 6 A 1.87 (https://dejure.org/1989,3647)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1989 - 6 A 1.87 (https://dejure.org/1989,3647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Sicherheitsbescheides - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und nicht des Rechtswegs zu den Truppendienstgerichten - Statthaftigkeit der Feststellungsklage bei Vorliegen einer innerbehördlichen Maßnahme ohne Außenwirkung - Überprüfung von Angehörigen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1056 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87
    Entscheidend ist, ob die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in diesen Bereichen zu verbessern (BVerwGE 53, 134 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74]).

    Ein Rehabilitierungsinteresse ist somit nur dann gegeben, wenn die Entscheidung mit einem Verhalten des Betroffenen begründet wurde, das geeignet ist, ihn in der Achtung der Öffentlichkeit oder seiner Kollegen herabzusetzen, und wenn diese Begründung auch irgendwelchen, nicht mit der Sicherheitsüberprüfung betrauten Personen bekanntgeworden ist (BVerwGE 53, 134 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74]).

  • BVerwG, 19.08.1971 - I WB 41.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87
    Für das Klagebegehren des Klägers ist nach § 40 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 59 Abs. 1 SG der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Rechtsweg zu den Truppendienstgerichten gegeben (vgl. BVerwGE 43, 261 [BVerwG 19.08.1971 - I WB 41/71]; Urteile vom 1. Februar 1979 - BVerwG 2 C 17.78 - und vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 6 A 1.85 -).
  • BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 17.78

    Rechtswegeröffnung zum BVerwG - Wehrdienstsenat - bei Streitigkeiten um die

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87
    Für das Klagebegehren des Klägers ist nach § 40 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 59 Abs. 1 SG der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Rechtsweg zu den Truppendienstgerichten gegeben (vgl. BVerwGE 43, 261 [BVerwG 19.08.1971 - I WB 41/71]; Urteile vom 1. Februar 1979 - BVerwG 2 C 17.78 - und vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 6 A 1.85 -).
  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87
    Der Erhebung einer Anfechtungsklage stand entgegen, daß - wie der Senat neuerdings in der Parallelsache - BVerwG 6 A 2.87 - entschieden hat - die Entziehung eines Sicherheitsbescheides lediglich eine innerbehördliche Maßnahme ohne Außenwirkung, also kein Verwaltungsakt und einem solchen auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes gleichzustellen ist.
  • BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74

    Feststellungsinteresse in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87
    Ob der Kläger bei dieser Sachlage in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO von seinem Feststellungsantrag zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergehen konnte, kann dahinstehen, weil der Kläger kein berechtigtes Interesse mehr an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entziehung des Sicherheitsbescheides hat, und zwar weder im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO noch nach § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG 4 B 25.74 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004- 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 47 (speziell zur Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG); BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 15.12 -, juris Rn. 29, Beschluss vom 4. Oktober 2006- 6 B 64.06 -, juris Rn. 10, Urteil vom 15. Februar 1989 - 6 A 1.87 -, juris Rn. 16.
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Dabei kann auf sich beruhen, ob es sich bei diesen Maßnahmen um Verwaltungsakte oder sonstige innerdienstliche Maßnahmen handelt (vgl. hierzu Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ) und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - .

    Für den Fall, daß die Protokolle über diese Gespräche in die Personalakte des Klägers aufgenommen werden sollten, ist die Beklagte ebenfalls zu vertraulicher Behandlung verpflichtet (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BBG), so daß die Gefahr der Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit nicht besteht (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11

    Verweigerung der Akkreditierung einer freien Fotojournalistin für den G-8-Gipfel

    Entscheidend ist, ob die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position der Klägerin in diesen Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1/87 -, Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 3, juris, Rz. 15 m.w.N.).

    Die erledigte Entscheidung muss mit einem Verhalten des Betroffenen begründet worden sein, das geeignet ist, ihn in der Achtung der Öffentlichkeit oder seiner Kollegen herabzusetzen; erforderlich ist weiterhin, dass diese Begründung auch irgendwelchen, nicht mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung betrauten Personen bekannt geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O., Rz. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Dabei kann auf sich beruhen, ob es sich bei dieser Maßnahme um einen Verwaltungsakt oder um eine sonstige innerdienstliche Maßnahme handelt (vgl. hierzu Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - ).

    Soweit die Anordnung zu den Personalakten genommen worden ist, ist die Beklagte ebenfalls zu vertraulicher Behandlung verpflichtet (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BBG), so daß die Gefahr der Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit nicht besteht (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 ).

  • VG Magdeburg, 05.07.2021 - 5 A 253/18

    Zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei unwahren Angaben zu einer

    Ein solches wäre anzunehmen, wenn von der Feststellung des Beklagten eine den Kläger in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigende und diskriminierende Wirkung ausginge, die nur durch die gerichtliche Entscheidung beseitigt werden kann (BVerwG, Urteil vom 15.02.1989 - 6 A 1/87 -, juris).

    Ein Rehabilitierungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung mit einem Verhalten des Betroffenen begründet wurde, das geeignet ist, ihn in der Achtung der Öffentlichkeit oder seiner Kollegen herabzusetzen, und wenn diese Begründung auch irgendwelchen, nicht mit der Sicherheitsüberprüfung betrauten Personen bekanntgeworden ist (BVerwG, Urteil vom 15.02.1989 - 6 A 1/87 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 80/13

    Versetzung, Abordnung, dienstliche Gründe, Gerichtsvollzieher

    Nach allgemeiner Auffassung ist die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage zu bejahen, wenn der Kläger ein Rehabilitationsinteresse geltend machen kann, der erledigte Verwaltungsakt etwa das allgemeine Persönlichkeitsrecht beeinträchtigte oder geeignet war, ihn in der Achtung der Öffentlichkeit oder seiner Kollegen herabzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Februar 1989, NVwZ 1989, 1056).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 12 A 1423/11

    Untersagung des Betriebs einer Betreuungseinrichtung unter Berufung auf § 19 Abs.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1989 - 6 A 1/87 -, Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 3, juris, und vom 19. März 1992 - 5 C 44/87-, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 244, juris; Wolff, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 113 Rn 273; Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 113 Rn 92; Bamberger, in: Wysk, VwGO, § 113 Rn 81.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 4 A 1778/12

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse aus einer Widerholungsgefahr bei Ungewissheit

    Etwa BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1989 - 6 A 1.87 -, juris; Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 22.12 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 1 A 749/06 -, NJW 2007, 3798; Kopp/Schenke, VwGO-Kommentar, 19. Auflage 2013, § 113 Rn. 142.
  • BVerwG, 20.05.1996 - 6 B 30.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestehen oder

    Dabei geht es im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO um rechtliche Beziehungen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Rechtssubjekte untereinander ergeben (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327 und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 3).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 6 B 28.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestehen oder

    Dabei geht es im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO um rechtliche Beziehungen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Rechtssubjekte untereinander ergeben (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327 und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 3).
  • VG Berlin, 18.07.2013 - 1 K 191.12

    Personenkontrolle bei Gerichtsreferendar; Akteneinsichts- und Auskunftsanspruch

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