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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2009 - 6 A 11160/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,4114
OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2009 - 6 A 11160/08.OVG (https://dejure.org/2009,4114)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.2009 - 6 A 11160/08.OVG (https://dejure.org/2009,4114)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 6 A 11160/08.OVG (https://dejure.org/2009,4114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Vorausleistung auf den einmaligen Beitrag zur erstmaligen Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur Beseitigung des Niederschlagswassers; Beitragsrechtlich relevanter Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal; Von ...

  • Judicialis

    KAG § 7 Abs. 2; ; KAG § 7 Abs. 5; ; LWG § 2 Abs. 2; ; LWG § 36 Abs. 4; ; LWG § 51 Abs. 1; ; LWG § 51 Abs. 2; ; LWG § 51 Abs. 4; ; LWG § 52 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenrecht: Beitrag; Beitragsrecht; Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungseinrichtung; Entwässerungseinrichtung; Abwasserbeseitigungsbeitrag; Entwässerungsbeitrag; einmaliger Beitrag; Beitragsanspruch; Festsetzung; Beitragspflicht; Entstehen der Beitragspflicht; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur ausnahmsweise kein Beitrag für Regenwasserkanal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 694
  • DVBl 2009, 995
  • DÖV 2009, 771
  • BauR 2009, 1337
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Trier, 25.03.2010 - 2 K 306/09

    Versickerungsgebot als Nebenbestimmung einer Baugenehmigung; Beitragspflicht für

    Auf eine Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung ist auch der Grundstückseigentümer nicht angewiesen, der das Niederschlagswasser gemäß § 36 Abs. 1 und 4 LWG im Rahmen des Gemeingebrauchs ortsnah schadlos in ein natürliches oberirdisches Gewässer einleiten darf (vgl. OVG RP, 6 A 11160/08.OVG, ESOVGRP).

    Das ist indessen vorliegend nicht der Fall, weil die Beklagte in der Verkehrsanlage "***" einen Regenwasserkanal vorhält und dem Kläger gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 und 2 Nr. 3 ihrer Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssatzung - vom 17. Dezember 1997 einen Anschluss- und Benutzungszwang auferlegt (vgl. zur Bedeutung des Anschluss- und Benutzungszwangs für die Qualifizierung von Niederschlagswasser als Abwasser, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 2009 - 6 A 11160/08.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2009 - 6 A 11161/08

    Grundstückseigentümer müssen Beitrag für die erstmalige Herstellung eines

    Auf eine Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung ist auch der Grundstückseigentümer nicht angewiesen, der das Niederschlagswasser gemäß § 36 Abs. 1 und 4 LWG im Rahmen des Gemeingebrauchs ortsnah schadlos in ein natürliches oberirdisches Gewässer einleiten darf (vgl. OVG RP, 6 A 11160/08.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2009 - 6 A 11163/08

    Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beiträge für die erstmalige

    Auf eine Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung ist auch ein Grundstückseigentümer nicht angewiesen, der das Niederschlagswasser gemäß § 36 Abs. 1 und 4 LWG im Rahmen des Gemeingebrauchs ortsnah schadlos in ein natürliches oberirdisches Gewässer einleiten darf (vgl. OVG RP, 6 A 11160/08.OVG, ESOVGRP).
  • VG Halle, 24.01.2011 - 4 A 117/10

    Erhebung von Niederlassungswassergebühren nach der Insolvenz des

    Ein unmittelbares Abfließen des auf dem Grundstück niedergehenden Regenwassers in ein Gewässer, was keinen Gebührentatbestand erfüllen dürfte (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 12. Mai 2009 - 6 A 11160/08 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 9 LA 251/05 - juris), liegt hier nicht vor.
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