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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99   

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OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99 (https://dejure.org/2001,11835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.12.2001 - 6 A 11301/99 (https://dejure.org/2001,11835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 6 A 11301/99 (https://dejure.org/2001,11835)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
    Die Zulässigkeit des Ersatzmaßstabes der Stückzahl hat das Bundesverfassungsgericht seit der genannten Entscheidung auch in der Folgezeit weiter betont, allerdings ohne auf die konkreten Sachumstände wie die Vergleichbarkeit der Einspielergebnisse oder die Zahl der Automatenaufsteller nochmals einzugehen (BVerfGE 31, 8 ff.; BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 ff.).

    Vielmehr ist die Steuerkompetenz ausreichend (BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 a.a.O.; BFHE 160, 61 ff.).

    Hierauf hat insbesondere das Bundesverfassungsgericht in seinem Teilurteil vom 10. Mai 1962 (BVerfGE 14, 76ff) ausdrücklich abgestellt und die Zulässigkeit der Pauschsteuer in der Folge, zuletzt im Beschluss vom 01. März 1997 (a.a.O.), im Ergebnis nicht in Frage gestellt (vgl. die Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -).

    Diese nicht unerhebliche Schwankungsbreite erscheint nicht nur aus Praktikabilitätsgründen, sondern vor allem wegen des verfassungsrechtlich unbedenklichen Lenkungszwecks der Vergnügungssteuer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -NVwZ 1997, 573ff ) noch als vertretbar.

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
    Unter Anlegung dieses verfassungsrechtlichen Maßstabs erweist sich die Verwendung des Steuermaßstabs der Stückzahl bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen als nach wie vor verfassungsgemäß (ebenso Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 11 CN 3.99).

    In seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 11 CN 3.99 hat der Senat daran ausdrücklich festgehalten.

    Die Berücksichtigung eines solchen Durchschnittswertes hat im übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht in einem weiteren Urteil vom 22. Dezember 1999 -11 CN 3.99 - unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 25. Januar 1995 - 8 N 2/93 - ausdrücklich gebilligt.

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
    Praktikabilitätserwägungen können aber nur bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG von rechtfertigender Bedeutung sein, nicht hingegen, wenn es um verfassungsrechtliche Wertentscheidungen geht, die den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Art. 3 Abs. 1 GG einschränken (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Antragsgegnerin in ihrer Vergnügungssteuersatzung mit der Differenzierung nach Aufstellorten für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bereits den Anforderungen entsprochen hat, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 25. Januar 1995 (BVerwG 8 N 2.93, a.a.O.) formuliert hat.

    Die Berücksichtigung eines solchen Durchschnittswertes hat im übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht in einem weiteren Urteil vom 22. Dezember 1999 -11 CN 3.99 - unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 25. Januar 1995 - 8 N 2/93 - ausdrücklich gebilligt.

  • BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 51.97

    Verfassungsrecht - Gleichartigkeit der Vergnügungssteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 21. März 1997 (BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 30 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen) entschieden.

    In Würdigung der dazu vorliegenden, bereits im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 1997 (a.a.O.) berücksichtigten Rechtsprechung hängt die Frage, ob eine Steuer, Abgabe oder Gebühr den Charakter einer Umsatzsteuer im Sinne von Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG hat, vor allem davon ab, ob sie das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigt, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie kommerzielle Umsätze so belastet, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist.

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 - zur Vereinbarkeit der Pauschsteuer mit Art. 3 Abs. 1 GG rechtsgrundsätzlich folgendes ausgeführt:.

    Hierauf hat insbesondere das Bundesverfassungsgericht in seinem Teilurteil vom 10. Mai 1962 (BVerfGE 14, 76ff) ausdrücklich abgestellt und die Zulässigkeit der Pauschsteuer in der Folge, zuletzt im Beschluss vom 01. März 1997 (a.a.O.), im Ergebnis nicht in Frage gestellt (vgl. die Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
    a) In seinem Teilurteil vom 10. Mai 1962 (BVerfGE 14, 76 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht die Verwendung des Steuermaßstabes der Stückzahl mit der Erwägung begründet, die Anschaffungspreise für die Spielautomaten schwankten im allgemeinen zwischen 600 und 800 DM oder nach den Angaben der damaligen Kläger zwischen 560 und 805 DM; diese geringen Unterschiede der Erstanschaffungspreise deuteten darauf hin, daß an den Apparaten der verschiedenen Bauarten im Durchschnitt etwa gleich häufig gespielt werde.

    Hierauf hat insbesondere das Bundesverfassungsgericht in seinem Teilurteil vom 10. Mai 1962 (BVerfGE 14, 76ff) ausdrücklich abgestellt und die Zulässigkeit der Pauschsteuer in der Folge, zuletzt im Beschluss vom 01. März 1997 (a.a.O.), im Ergebnis nicht in Frage gestellt (vgl. die Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
    Ist der Fragenkomplex somit in bezug auf das Problem des vorliegenden Verfahrens eindeutig und unmißverständlich geklärt, so entfällt die im Grundsatz nach Art. 234 EGV bestehende Vorlagepflicht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - - Cilfit).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sie ihrer Höhe nach dazu führen würde, dass die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf des Spielautomatenaufstellers ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 48.86 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 4 S. 22 ; Beschluss vom 17. Juli 1989 - BVerwG ,8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 ).
  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
    Dies beruht auf der Einschätzung, das Aufkommen der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern erreiche insgesamt nicht ein Volumen, welches als ausgleichsrelevant anzusehen sei (vgl. dazu noch: BVerfGE 86, 148 ).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98

    Finanzausgleich III

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
    Doch steht dem Gesetzgeber zur Neuregelung des Finanzausgleichssystems ein Anpassungsspielraum zu, der zum Erlaß eines Maßstäbegesetzes bis zum 31. Dezember 2002 und zum Erlaß einer Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes auf der Grundlage des Maßstäbegesetzes bis zum 31. Dezember 2004 zu nutzen ist (BVerfG, Urteil vom 11. November 1999 - BVerfG 2 BvF 2/98 u.a. -).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • EuGH, 08.06.1999 - C-338/97

    Pelzl u.a.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 9.99

    Vergnügungssteuer, Spielautomatensteuer, Besteuerung von Gewaltspielautomaten;

  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Angesichts der beschränkten Geltungsdauer der Zulassungen dürfen demzufolge ab dem 1. Januar 1997 keine Spielgeräte ohne manipulationssicheres Zählwerk mehr aufgestellt sein (vgl. dazu VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004 5 N 4228/98 KStZ 2004, 192; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004 5 B 278/02 SächsVBl 2005, 94; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001 6 A 11301/99 juris Rn. 51).

    28 Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50 % für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 OVG 4 ZEO 937/99 LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 13 LA 397/03 NVwZ-RR 2004, 781).

    Um hierbei Verzerrungen durch jahreszeitliche Schwankungen in der Automatennutzung und sporadische Gewinnausschüttungen zu vermeiden, wie sie nach § 13 Nr. 8 Spielverordnung bei unbeeinflusstem Spielverlauf jeweils nach mindestens 34 000 Spielen zu erwarten sein müssen, sollten die Angaben über die einzelnen Spielautomaten einen jeweils längeren Zeitraum von in der Regel acht bis zwölf Monaten umfassen (ähnlich OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O. juris Rn. 56) .

  • VGH Hessen, 12.08.2004 - 5 N 4228/98

    Erhebung von Spielapparatesteuer nach dem "Stückzahlmaßstab"

    Das OVG Koblenz weise in einem Urteil vom 4. Dezember 2001 - 6 A 11301/99 - zu Recht darauf hin, dass der fragliche Lenkungszweck vereitelt würde, wenn bei einer streng umsatzbezogenen Vergnügungssteuererhebung eine weitere Verbreitung von Spielautomaten unter wirtschaftlichen Aspekten für Aufsteller interessant sein könnte, weil keine steuerbedingten Verluste mehr auszugleichen wären.

    Bezüglich der Anforderungen an die Verwertung solchen Zahlenmaterials werde auf das Urteil des OVG Koblenz vom 4. Dezember 2001 - 6 A 11301/99 - verwiesen.

    Die in der Rechtsprechung zuweilen unternommenen Versuche, auch die an den tatsächlichen Spielereinsätzen/Einspielergebnissen orientierte Steuerbemessung auf die Bedeutung eines bloßen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zu reduzieren (dazu tendierend: BVerwG , U.v. 22.12.1999, BVerwGE 110, 237, 240 = DVBl. 2000, 910, 911 = NVwZ 2000, 936, 936/937; OVG Koblenz, U.v. 04.12.2001 - 6 A 11301/99 - juris S. 3/4) und sie insoweit auf eine Stufe mit dem Stückzahlmaßstab zu stellen, gehen fehl.

    Nicht gefolgt werden kann damit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz in seinem Urteil vom 4. Dezember 2001 (a.a.O.), es sei für die Weiterverwendung des Stückzahlmaßstabs eine Schwankungsbreite von bis zu 50 % "verfassungsrechtlich noch hinnehmbar".

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03

    Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat

    Die von der Klägerin vorgelegten Daten machen deutlich erkennbar, dass die in den einschlägigen Entscheidungen stets formulierte Annahme, dass "für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen Einspielergebnisse zwischen 2.000,-- und 2.500,-- DM zu verzeichnen sind" (BVerwG, Urt. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, a.a.O.; OVG RP, Urt. v. 04.12. - 6 A 11301/99 -), im Tatsächlichen unzutreffend ist.
  • VG Düsseldorf, 22.06.2005 - 25 L 909/05

    Zahlung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Erhebung von

    Angesichts der beschränkten Geltungsdauer der Zulassungen dürfen demzufolge ab dem 1. Januar 1997 keine Spielgeräte ohne manipulationssicheres Zählwerk mehr aufgestellt sein (vgl. dazu VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 - KStZ 2004, 192; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 - SächsVBl 2005, 94; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 6 A 11301/99 - juris Rn. 51).

    Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50% für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781).

    Um hierbei Verzerrungen durch jahreszeitliche Schwankungen in der Automatennutzung und sporadische Gewinnausschüttungen zu vermeiden, wie sie nach § 13 Nr. 8 Spielverordnung bei unbeeinflusstem Spielverlauf jeweils nach mindestens 34.000 Spielen zu erwarten sein müssen, sollten die Angaben über die einzelnen Spielautomaten einen jeweils längeren Zeitraum von in der Regel acht bis zwölf Monaten umfassen (ähnlich OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O. juris Rn. 56).

  • VG Schleswig, 07.04.2003 - 4 A 191/99

    Vergnügungssteuer, Automatensteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Maßstab,

    Wie das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 4.12.2001 (6 A 11301/99) überzeugend dargelegt habe, müsse aus den Einspielergebnissen aller Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ein Jahresmittelwert gebildet werden.

    Hierfür lässt sich keine starre Grenze festlegen (OVG Koblenz, U. v. 4.12.2001 - 6 A 11301/99.OVG - 50 %), vielmehr kommt es auf eine Abwägung der durch eine Pauschalierung ausgelösten Ungleichbehandlung gegen den dadurch gewonnenen Praktikabilitätsvorteil an.

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Für die Frage der Abwälzbarkeit ist dies jedoch unerheblich (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76 [96, 98]; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 6 A 11301/99.OVG -).
  • OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02

    Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Sieht diese Entscheidung bei einer Schwankungsbreite von 25 % den erforderlichen Bezug jedenfalls als gewahrt, neigt das Oberverwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil vom 04.12.2001 (- 6 A 11301/99 -, zitiert nach Juris) dazu, eine Schwankungsbreite von bis zu 50 % "verfassungsrechtlich noch für hinnehmbar zu halten".
  • VG Stade, 26.08.2004 - 1 A 2230/03

    Rechtmäßigkeit einer satzungsmäßigen Regelung der Erhebung einer

    Die in der Rechtsprechung zuweilen unternommenen Versuche, auch die an den tatsächlichen Spielereinsätzen orientierte Steuerbemessung auf die Bedeutung eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zu reduzieren (BVerwG, Urteil vom 22.12.1999, a.a.O.; OVG Koblenz, Urteil vom 04.12.2001 - 6 A 11301/99 -, zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.01.2004, a.a.O.) und sie insoweit auf eine Stufe mit dem Stückzahlmaßstab zu stellen, sind nicht gerechtfertigt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 L 439/00

    Vergnügungssteuer, Spielautomat, Wirklichkeitsmaßstab,

    Mit ihrem maßgeblichen Einwand, der von der Beklagten verwandte Stückzahlmaßstab verstoße gegen Art. 3 GG und sei daher durch den sog. Wirklichkeitsmaßstab zu ersetzen, kann sich die Klägerin nicht durchsetzen; denn trotz des Hinweises des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 3. Mai 2001 (Az: 1 BvR 624/00, DVBl 2001, 1135), der [jeweilige] Satzungsgeber werde im Rahmen künftiger Besteuerung aufgrund der mittlerweile technischen Ausstattung der Spielautomaten die Frage des sachgerechten Maßstabes einer erneuten Prüfung zu unterziehen haben, gibt der hier zu beurteilende Fall keine Veranlassung, von der nach wie vor grundsätzlichen Zulässigkeit einer pauschalierten Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab abzurücken (vgl. u.a. OVG MV, Beschl. v. 06.02.2002 - 1 L 17/01 - [juris]; OVG RP, Urt. v. 04.12.2001 - 6 A 11301/99 - [juris]; NdsOVG, Beschl. v. 14.11.2001 - 13 LA 3425/01 -).
  • VG Halle, 21.04.2004 - 5 A 578/02
    Das OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 4. Dezember 2001 - 6 A 11301/99 - JURIS), das sich diese Rechtsprechung ebenfalls zu eigen gemacht hat, hält eine Schwankungsbreite von bis zu 50 % für verfassungsrechtlich noch hinnehmbar.
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