Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1969 - 6 A 14/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,12032
OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1969 - 6 A 14/69 (https://dejure.org/1969,12032)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.12.1969 - 6 A 14/69 (https://dejure.org/1969,12032)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Dezember 1969 - 6 A 14/69 (https://dejure.org/1969,12032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,12032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2006 - 7 A 11037/05

    Nur Eigentümer angrenzender Grundstücke müssen Straßenreinigungsgebühren zahlen

    Ergänzend wird ausgeführt: Die Gesetzesmaterialien, insbesondere die Ausführungen des Berichterstatters in der maßgeblichen abschließenden Lesung zur Gesetzesänderung vom Dezember 1963, würden von der Beklagten falsch aufgefasst; die Heranziehung der angrenzenden Grundstücke habe nur eine ergänzende Bedeutung, wovon offensichtlich auch die Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 1. Dezember 1969 - 6 A 14/69 -) ausgehe.

    Nach der Regelung des § 4 a des Preußischen Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Wege vom 1. Juli 1912 (GS S. 187) in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1931 (GS S. 77) waren Gebührenschuldner die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (vgl. dazu auch Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 1. Dezember 1969 - 6 A 14/69 - , AS 11, 252, 254).

  • VG Trier, 26.03.2020 - 10 K 4644/19

    Straßenreinigungsgebühren Jenny-Marx-Straße rechtmäßig

    Nach der Regelung des § 4a des Preußischen Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Wege vom 1. Juli 1912 (GS S. 187) in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1931 (GS S. 77) waren Gebührenschuldner die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (vgl. dazu auch Urteil des OVG RP vom 1. Dezember 1969 - 6 A 14/69.OVG -, AS 11, 252, 254).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht