Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1969 - 6 A 14/69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2006 - 7 A 11037/05
Nur Eigentümer angrenzender Grundstücke müssen Straßenreinigungsgebühren zahlen
Ergänzend wird ausgeführt: Die Gesetzesmaterialien, insbesondere die Ausführungen des Berichterstatters in der maßgeblichen abschließenden Lesung zur Gesetzesänderung vom Dezember 1963, würden von der Beklagten falsch aufgefasst; die Heranziehung der angrenzenden Grundstücke habe nur eine ergänzende Bedeutung, wovon offensichtlich auch die Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 1. Dezember 1969 - 6 A 14/69 -) ausgehe.Nach der Regelung des § 4 a des Preußischen Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Wege vom 1. Juli 1912 (GS S. 187) in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1931 (GS S. 77) waren Gebührenschuldner die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (vgl. dazu auch Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 1. Dezember 1969 - 6 A 14/69 - , AS 11, 252, 254).
- VG Trier, 26.03.2020 - 10 K 4644/19
Straßenreinigungsgebühren Jenny-Marx-Straße rechtmäßig
Nach der Regelung des § 4a des Preußischen Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Wege vom 1. Juli 1912 (GS S. 187) in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1931 (GS S. 77) waren Gebührenschuldner die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (vgl. dazu auch Urteil des OVG RP vom 1. Dezember 1969 - 6 A 14/69.OVG -, AS 11, 252, 254).