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   VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05   

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VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05 (https://dejure.org/2005,13476)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 14.07.2005 - 6 A 156/05 (https://dejure.org/2005,13476)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 6 A 156/05 (https://dejure.org/2005,13476)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn dieser keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607 und vom 08.11.2004, DAR 2005, 231).

    Einer ausdrücklichen Frage der Ermittlungsbehörden nach dem in Betracht kommenden Personenkreis bedurfte es nicht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

    Eine verzögerte Anhörung steht der Fahrtenbuchauflage jedoch nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97 -).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05
    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn dieser keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607 und vom 08.11.2004, DAR 2005, 231).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 08.11.2004, DAR 2005, 231).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreicht, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist; dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.N.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 6 A 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05
    Auch wenn der Kläger das Fahrzeug tatsächlich nicht selbst gefahren haben und ihm der Fahrzeugführer tatsächlich nicht bekannt gewesen sein sollte, hätte er jedenfalls von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zu dem in Betracht kommenden Personenkreis geben müssen: Er hätte den Kreis der das Fahrzeug benutzenden Personen eingrenzen und diese konkret benennen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 - Urt. vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -).

    Bei der Bemessung der Frist sind das Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes und das Verhalten des Fahrzeughalters im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bußgeldstelle zur Tataufklärung zu berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 28.05.2002, DAR 2003, 90; VG Braunschweig, Urt. vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -).

  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05
    Gegen die Gebührenfestsetzung, gegen die auch der Kläger keine gesonderten Einwände erhoben hat, bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. dazu VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 83/02 - Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 57/03 -).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreicht, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist; dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.N.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 6 A 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05
    Eine verzögerte Anhörung steht der Fahrtenbuchauflage jedoch nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05
    Bei der Bemessung der Frist sind das Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes und das Verhalten des Fahrzeughalters im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bußgeldstelle zur Tataufklärung zu berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 28.05.2002, DAR 2003, 90; VG Braunschweig, Urt. vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -).
  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05
    Die Entscheidung des Beklagten hält sich im Rahmen der in der Rechtsprechung der Kammer als angemessen bestätigten Anordnungen bei Geschwindigkeitsverstößen (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 602/02 - und vom 30.06.2004 - 6 A 493/03 -: Fahrtenbuch für die Dauer von 12 Monaten bei einer mit drei Punkten belegten Geschwindigkeitsüberschreitung).
  • LG München I, 11.02.2004 - 26 Ns 497 Js 109227/03

    Nach einem Jahr kein Führerscheinentzug mehr?

  • BVerwG, 18.07.1995 - 11 B 30.95

    Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches - Unterlassen der Pflicht zur

  • VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Feststellung;

  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02

    Dauer; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

  • VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99

    Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Radarfoto

  • VG Braunschweig, 10.10.2000 - 6 A 322/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrt; Geschäftsfahrzeug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 8 A 562/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402 = VD 1995, 259 = juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. August 2013 - 12 LA 156/12 -, juris Rn. 5; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402 = juris Rn. 5; VG Braunschweig, Urteil vom 14. Juli 2005 - 6 A 156/05 -, VD 2005, 277 = juris Rn. 31; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 12 G 3694/06 -, juris Rn. 7; VG Aachen, Urteile vom 22. April 2008 - 2 K 691/06 -,juris Rn. 35, und vom 23. Juni 2008 - 2 K 35/07 -, juris Rn. 34.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2006 - 7 ME 136/05

    Europarechtskonformität einer Abgrenzung der Verwertung von der Beseitigung eines

    Über die Klage (VG Lüneburg, 6 A 156/05) ist - soweit ersichtlich - bislang nicht entschieden.
  • VG Düsseldorf, 13.03.2013 - 14 L 244/13

    Verpflichtung eines Kaufmannes zur Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund fehlender

    vgl. Beschlüsse des OVG NRW vom 9.September 2004 - 8 B 1815/04 - und vom 5. Oktober 2005- 8 A 4268/04 - Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 14. Juli 2005 - 6 A 156/05 -.
  • VG Düsseldorf, 04.03.2013 - 14 L 296/13

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund der Nichtermittlung des

    vgl. Beschlüsse des OVG NRW vom 9.September 2004 - 8 B 1815/04 - und vom 5. Oktober 2005- 8 A 4268/04 - Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 14. Juli 2005 - 6 A 156/05 -.
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