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   VG Braunschweig, 23.01.2004 - 6 A 432/03   

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https://dejure.org/2004,18501
VG Braunschweig, 23.01.2004 - 6 A 432/03 (https://dejure.org/2004,18501)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.01.2004 - 6 A 432/03 (https://dejure.org/2004,18501)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 6 A 432/03 (https://dejure.org/2004,18501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Erlass von Studiengebühren bei oberhalb des BAföG-Höchstsatzes liegenden Einkünften

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 3 NHG; § 11 Abs. 1 S. 2 NHG; § 11 Abs. 2 NHG; § 11 Abs. 3 NHG; § 13 Abs. 1 NHG; § 13 Abs. 2 NHG; § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 NHG
    Pflicht zur Zahlung von Studiengebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit; Möglichkeit des Erlasses der Gebühr bei Vorliegen einer unbilligen Härte; Wirtschaftliche Notlage in zeitlich unmittelbarer Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung als unbillige ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Zahlung von Studiengebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit; Möglichkeit des Erlasses der Gebühr bei Vorliegen einer unbilligen Härte; Wirtschaftliche Notlage in zeitlich unmittelbarer Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung als unbillige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 661
  • NVwZ-RR 2004, 661 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 2 PA 370/03
    Auszug aus VG Braunschweig, 23.01.2004 - 6 A 432/03
    Die Frage, ob die Anwendung dieser Vorschrift in Anbetracht des Umstandes, dass der Kläger bereits über eine berufsqualifizierende Ausbildung mit dem Fachhochschulstudium verfügt, auch deshalb ausgeschlossen ist, weil insoweit die einen Härtefall begründende atypische und vom Gesetzgeber nicht vorhergesehene Fallkonstellation nicht gegeben sein könnte (vgl. hierzu: Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 04.12.2003, 2 PA 370/03), kann deshalb dahingestellt bleiben.
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 1270/04

    Voraussetzungen für einen teilweisen Erlass von Langzeitstudiengebühren bei

    Eine solche ist dann anzunehmen, wenn dem Studierenden monatlich nur Mittel zur Verfügung stehen, die unterhalb des Höchstsatzes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (hier anwendbar in der im maßgeblichen Erhebungszeitraum geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung vom 19.3.2001 - BGBl. I S. 390) gemäß §§ 13, 13 a BAföG verbleiben (ebenso OVG NRW, Urt. v. 6.2.2007 - 15 A 5228/04 -, NWVBl. 2007, 352; ferner VG Braunschweig, Urt. v. 23.1.2004 - 6 A 432/03 - VG Göttingen, Urt. v. 4.3.2004 - 4 A 98/03 - VG Sigmaringen, Urt. v. 31.10.2001 - 8 K 438/99 - VG Köln, Urt. v. 26.4.2004 - 6 L 562/04 -).
  • VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03

    Berechnung; Berufsausübung; Berufsausübungsregelung; Beschränkung; Erlass;

    Die Kammer verneint das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des VG Braunschweig (Urteil vom 23.1.2004 - 6 A 432/03 -) und des VG Sigmaringen (Urteil vom 31.10.2001 - 8 K 438/99 - juris, zum Hochschulgebührengesetz in Baden-Württemberg) jedenfalls dann, wenn dem Studierenden mehr als der Förderungshöchstsatz nach dem BAföG in Höhe von 585 EUR (§ 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, § 13 a BAföG) zur Verfügung steht.
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