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   BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90   

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BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90 (https://dejure.org/1992,1886)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1992 - 6 AZR 149/90 (https://dejure.org/1992,1886)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 (https://dejure.org/1992,1886)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 69, 348
  • NZA 1992, 982 (Ls.)
  • BB 1992, 1216
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90
    Im Hinblick darauf, daß weder dem Tarifwortlaut noch dem tariflichen Gesamtzusammenhang zu entnehmen ist, daß die Tarifvertragsparteien in den Sonderregelungen 2 l II BAT eine von § 15 BAT abweichende Regelung treffen wollten, kommt der Tarifgeschichte, die im übrigen auch keine eindeutigen Schlüsse zuläßt, keine Bedeutung zu (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 426/90

    Regelmäßige Arbeitszeit - Durchschnittsberechnung

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90
    Da diese Möglichkeit der Arbeitszeitregelung gegenüber allen Arbeitnehmern besteht, die keiner abweichenden Sonderregelung unterliegen oder mit denen keine abweichenden einzelvertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind (vgl. BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT), konnte die Beklagte bei der Festlegung der wöchentlichen Unterrichtszeit der Klägerin innerhalb eines Achtwochenzeitraums den Schulferienüberhang berücksichtigen.
  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Die SR 2 l II BAT für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA enthalten keine von § 15 Abs. 1 BAT abweichende Regelung, sondern bestimmen in Nr. 2 Abs. 1 lediglich, bei welcher vertraglich vereinbarten Unterrichtsstundenzahl ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist (im Anschluß an BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 AP Nr. 21 zu § 15 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden einfordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (vgl. auch BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 -, aaO.; Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).

    Nr. 2 Abs. 1 der SR 2 l II bestimmt lediglich, bei welcher Unterrichtsstunden- bzw. -minutenzahl pro Woche ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist; anders als für Lehrkräfte, die unter die SR 2 l I BAT Nr. 1 fallen, ist für Musikschullehrer die Anwendung von § 15 BAT nicht ausgeschlossen (ebenso BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - AP Nr. 21 zu § 15 BAT).

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Frage des Umfangs der Leistungspflicht des Arbeitnehmers bei entsprechendem Streit der Parteien zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden (3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu I der Gründe; 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348, 351; 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP BAT § 4 Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 32, zu I der Gründe; 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314, 318).
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

    bb) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die sich auch für die den Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA (SR 2 l II BAT) unterfallenden Angestellten nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT richtet (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348; 15. Mai 1997 - 6 AZR 170/96 - nv.) ist das gesamte Schuljahr 1997/1998 heranzuziehen.

    Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber demgemäß bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden fordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - aaO; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159).

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 170/96

    Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden

    Bei Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Musikschullehrern darf innerhalb des Ausgleichszeitraums nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT der sog. Ferienüberhang als Arbeitszeit berücksichtigt werden (Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 586/94 - AP Nr. 38 zu § 15 BAT und vom 13. Februar 1992 - BAGE 69, 348 [BAG 13.02.1992 - 6 AZR 149/90] = AP Nr. 21 zu § 15 BAT).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12 = ZTR 1988, 300; BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348 [BAG 13.02.1992 - 6 AZR 149/90] = AP Nr. 21 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 586/94 - AP Nr. 38 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 = AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969), zu deren Änderung der vorliegende Fall keinen Anlaß gibt.

    Auf sein Arbeitsverhältnis finden nach den für ihn geltenden Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VkA (SR 2 1 II BAT) hinsichtlich der Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen Arbeitszeit keine von § 15 BAT abweichenden Regelungen Anwendung (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348 [BAG 13.02.1992 - 6 AZR 149/90] = AP Nr. 21 zu § 15 BAT).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der

    Nr. 2 Abs. 1 der SR 2 l II bestimmt lediglich, bei welcher Unterrichtsstunden- bzw. -minutenzahl pro Woche ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist; anders als für Lehrkräfte, die unter die SR 2 L I BAT Nr. 1 fallen, ist für Musikschullehrer die Anwendung von § 15 BAT nicht ausgeschlossen (ebenso BAG Urteil vom 13. Februar 1992, 6 AZR 149/90 = AP Nr. 21 zu § 15 BAT; Urteil vom 26. Januar 1995, BAGE 79, 169).
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

    bb) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die sich auch für die den Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA (SR 2 l II BAT) unterfallenden Angestellten nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT richtet (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348; 15. Mai 1997 - 6 AZR 170/96 - nv.) ist das gesamte Schuljahr 1997/1998 heranzuziehen.

    Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber demgemäß bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden fordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (BAG 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - aaO; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159).

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 586/94

    Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Musikschullehrer

    Der Senat hat im Urteil vom 13. Februar 1992 (BAGE 69, 348 = AP Nr. 21 zu § 15 BAT) die Frage, ob die SR 21 II Nr. 2 BAT für vollzeitbeschäftigte Musikschullehrer eine von § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT abweichende Bestimmung für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit enthält, verneint.
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 135/96

    Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12 = ZTR 1988, 300; BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - BAGE 69, 348 = AP Nr. 21 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 586/94 - AP Nr. 38 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 = AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969), zu deren Änderung der vorliegende Fall keinen Anlaß gibt.
  • LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

    Anders als für Lehrkräfte, die unter Nr. 1 SR 2 l I BAT fallen, ist damit für Musikschullehrer die Anwendung von § 15 BAT nicht ausgeschlossen (BAG v. 13.02.1992 - 6 AZR 149/90 - AP Nr. 21 zu § 15 BAT; BAG v. 26.01.1995 - 2 AZR 428/94 - EzA § 2 KSchG Nr. 21; BAG v. 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 - EzA § 2 KSchG Nr. 22).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.1996 - 4 Sa 1306/95

    Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden

    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung ist, daß nach der auch der Klägerin bekannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. die Urteile vom 13.02.1992 6 AZR 149/90 sowie 6 AZR 426/90) die Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA (SR 21 II BAT) für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit keine von § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT abweichende Bestimmung enthalten und daher der Arbeitgeber bei Berechnung dieses Durchschnittes in dem Zeitraum des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT die nicht auf den Urlaub des Arbeitnehmers entfallende unterrichtsfreie Zeit (sog. Ferienüberhang) berücksichtigen darf.
  • LAG Nürnberg, 24.03.1992 - 6 Sa 555/89

    Vergütungsanspruch; Differenzvergütung; Arbeitsverhältnis; Arbeitszeit;

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 429/94
  • LAG Düsseldorf, 25.01.1996 - 13 Sa 1151/95

    Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden

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