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   BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89   

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BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89 (https://dejure.org/1991,8881)
BAG, Entscheidung vom 19.09.1991 - 6 AZR 165/89 (https://dejure.org/1991,8881)
BAG, Entscheidung vom 19. September 1991 - 6 AZR 165/89 (https://dejure.org/1991,8881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgeltung von Bereitschaftsdienst durch Freizeit und zusätzliche Zeitzuschläge - Bereitschaftsdienst als Überstunden (Sonderregelungen für Angestellte in Anstalten und Heimen) - Auslegung von Tarifverträgen - Freizeitausgleich oder Vergütung für geleistete Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83

    Leistung von Überstunden - Anspruch auf Überstundenvergütung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89
    Überstunden sollen durch die sie ausgleichende Arbeitsbefreiung in den Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit so eingefügt werden, daß die Überstundenarbeit eine Vorausleistung auf die vom Arbeitnehmer später im Ausgleichszeitraum zu erbringende Arbeitsleistung ist (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 529/83 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 b, zu II 2 c der Gründe).

    Soweit das Urteil des Senats vom 13. November 1986 (- 6 AZR 529/83 - AP, aa0, zu II 3 der Gründe) dahingehend verstanden werden könnte, auch bei Abgeltung der errechneten Arbeitszeit durch Freizeit bestehe ein Anspruch auf Zeitzuschläge nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a BAT, stellt der Senat klar, daß in den ohnehin nicht tragenden Ausführungen jener Entscheidung zu der genannten Rechtsfrage nicht abschließend Stellung genommen wurde.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Auslegung von Tarifverträgen entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zunächst von dem Tarifwortlaut auszugehen (vgl. Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m.w.N.; Neumann, Zur Auslegung von Tarifverträgen, ArbuR 1985, 320).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktischen Regelung führt (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 235/85

    Eingruppierung: Begriff des "Rettungsdienstes" in Nr. 3 SR 2c BAT

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89
    Überstunden sollen durch die sie ausgleichende Arbeitsbefreiung in den Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit so eingefügt werden, daß die Überstundenarbeit eine Vorausleistung auf die vom Arbeitnehmer später im Ausgleichszeitraum zu erbringende Arbeitsleistung ist (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 529/83 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 b, zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06

    Anspruch eines vollbeschäftigten Angestellten auf die Gutschrift von Stunden auf

    Freizeitausgleich und der Zahlung von Überstundenvergütung dem Arbeitgeber zusteht und mit Urteil vom 19.09.1991 (6 AZR 165/89, NV, zitiert nach JURIS)den Unterschied zwischen der "Abgeltung" von Arbeitszeit und dem "Ausgleich" von Überstunden herausgestellt.
  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 2/08

    Anspruch einer OP-Schwester auf Vergütung eines geleisteten Bereitschaftsdienstes

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  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08

    Bereitschaftsdienst - Ausgleich durch Freizeit durch Vereinbarung der

    Wählte der Arbeitgeber den Freizeitausgleich, so standen dem Arbeitnehmer keine Zeitzuschläge gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a BAT zu (BAG 19.09.1991 - 6 AZR 165/89 - Juris).
  • LAG Hamm, 06.06.2002 - 17 Sa 1897/01

    Vergütung des Bereitschaftsdienstes gemäß § 15 Abs. 6 a Unterabs. 1 BAT nach dem

    dd 1) Weitergehend haben die Tarifvertragsparteien des BAT einerseits in § 15 Abs. 6 a Unterabs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BAT selbst bestimmt, dass lediglich "zum Zwecke der Vergütungsberechnung" die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der während des Bereitschaftsdienstes geleisteten Arbeit als Arbeitszeit gewertet wird, woraus dann jedoch folgt, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien des BAT die gesamten Bereitschaftsdienststunden des BAT von vorn herein keine "Vollarbeitsstunden" und damit auch keine "Überstunden" im Sinne des § 17 BAT sind (BAG, Urteil vom 19.09.1991 - 6 AZR 165/89 - ZTR 1992, 380; BAG, Urteil vom 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 -).
  • ArbG Iserlohn, 07.11.2001 - 3 Ca 1125/01

    Vergütung von Bereitschaftsdienst; Definition "Bereitschaftsdienst"; Anspruch auf

    Nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 19.09.1991 - 6 AZR 165/89) handelt es sich bei dem Bereitschaftsdienst weder insgesamt noch für die Arbeitszeit während des Bereitschaftsdienstes um Überstunden, sondern um Mehrleistungen anderer Art. In dieser Entscheidung führt das Bundesarbeitsgericht aus, dass die unterschiedliche Behandlung von Überstunden im Bereitschaftsdienst auch einer zweckorientierten Auslegung der Regelung entspreche.
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