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   BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98   

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https://dejure.org/1999,3715
BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98 (https://dejure.org/1999,3715)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 6 AZR 195/98 (https://dejure.org/1999,3715)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 6 AZR 195/98 (https://dejure.org/1999,3715)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 71
  • NZA 2000, 1347
  • BB 2000, 1996
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 373/93

    Übergangsgeld im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98
    § 62 Abs. 2 Buchst. f BAT will seinem Sinn und Zweck nach alle Fälle erfassen, in denen zwischen dem beendeten Arbeitsverhältnis und dem neuen Beschäftigungsverhältnis kein Zeitraum liegt, für den nach § 62 Abs. 4 BAT anteilig Übergangsgeld zu zahlen ist (vgl. BAG 11. November 1993 - 6 AZR 373/93 - BAGE 75, 87).

    Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremdbestimmte Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit (vgl. BAG 11. November 1993 aaO).

    Auf dessen Höhe kommt es nach dem Tarifwortlaut nicht an, ebensowenig auf einen Vergleich mit den bisherigen Angestelltenbezügen (vgl. BAG 11. November 1993 aaO; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr aaO Rn. 33).

  • LAG Hamm, 12.09.1997 - 5 Sa 98/97

    Tarifliches Übergangsgeld nach §§ 62, 63 des Bundesangestelltentarifvertrages

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98
    6 AZR 195/98 5 Sa 98/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. September 1997 - 5 Sa 98/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98
    Vorliegend ist davon auszugehen, daß die Erfüllung der Pflichten als Beamter die für den Kläger wesentliche berufliche Tätigkeit und auch Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz ist (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - BAGE 61, 43, 47; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314; 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - AP BAT § 62 Nr. 14 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 18, mwN).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98
    Richtigerweise hat es darauf abgestellt, in welchem Maße der Kläger nach dem Inhalt der ihm obliegenden Verpflichtungen persönlich abhängig ist, und dabei nicht verkannt, daß eine wirtschaftliche Abhängigkeit weder erforderlich noch ausreichend ist (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505, 511, zu II 3 b der Gründe und 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT § 1 Arbeitnehmerbegriff Nr. 8, zu 6 der Gründe).
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98
    Vorliegend ist davon auszugehen, daß die Erfüllung der Pflichten als Beamter die für den Kläger wesentliche berufliche Tätigkeit und auch Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz ist (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - BAGE 61, 43, 47; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314; 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - AP BAT § 62 Nr. 14 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 18, mwN).
  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88

    Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98
    Vorliegend ist davon auszugehen, daß die Erfüllung der Pflichten als Beamter die für den Kläger wesentliche berufliche Tätigkeit und auch Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz ist (vgl. BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - BAGE 61, 43, 47; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314; 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - AP BAT § 62 Nr. 14 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 18, mwN).
  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 505/93

    Übergangsgeld im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98
    Auch Ausbildungsverhältnisse werden vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfaßt (vgl. BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 505/93 - AP BAT § 62 Nr. 15; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr aaO Rn. 33).
  • BAG, 14.12.1983 - 7 AZR 290/82
    Auszug aus BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98
    Richtigerweise hat es darauf abgestellt, in welchem Maße der Kläger nach dem Inhalt der ihm obliegenden Verpflichtungen persönlich abhängig ist, und dabei nicht verkannt, daß eine wirtschaftliche Abhängigkeit weder erforderlich noch ausreichend ist (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505, 511, zu II 3 b der Gründe und 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT § 1 Arbeitnehmerbegriff Nr. 8, zu 6 der Gründe).
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