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   BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 20/95   

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https://dejure.org/1995,2185
BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 20/95 (https://dejure.org/1995,2185)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1995 - 6 AZR 20/95 (https://dejure.org/1995,2185)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 20/95 (https://dejure.org/1995,2185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Anspruchs auf Abfindung nach § 8 Abs. 3 Buchst. b Tarifvertrag über einen sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des Bundesministers der Verteidigung - Auslegung des Tarifbegriffs "übernommen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß eines Abfindungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1274
  • NZA 1996, 545
  • BB 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 571/94

    Keine Abfindung bei Neueinstellung in befristetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 20/95
    Beides begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wie der erkennende Senat bereits in seinen nicht veröffentlichten Urteilen vom 1. Dezember 1994 (- 6 AZR 571/94 -) und vom 9. August 1995 (- 6 AZR 133/95 -) angenommen hat, in denen es um die entsprechenden Bestimmungen des Tarifvertrags vom 6. Juli 1991 zur sozialen Absicherung ging.
  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 133/95

    Bestimmung der Höhe einer Abfindung nach Tarifvertrag - Kündigung wegen

    Auszug aus BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 20/95
    Beides begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wie der erkennende Senat bereits in seinen nicht veröffentlichten Urteilen vom 1. Dezember 1994 (- 6 AZR 571/94 -) und vom 9. August 1995 (- 6 AZR 133/95 -) angenommen hat, in denen es um die entsprechenden Bestimmungen des Tarifvertrags vom 6. Juli 1991 zur sozialen Absicherung ging.
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08

    Ausschluss eines Abfindungsanspruchs

    Die Auslegung des Tarifbegriffs "übernommen" ergibt, dass darunter die zeitlich unmittelbar anschließende Weiterbeschäftigung bei dem anderen Arbeitgeber zu verstehen ist, und zwar auch dann, wenn diese ohne die volle Besitzstandswahrung erfolgt (vgl. für den Ausschluss der Abfindung nach § 8 Abs. 3 des Tarifvertrags über einen sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vom 30. November 1991 [TV Personalabbau BMVg] bei Übernahme durch einen anderen Arbeitgeber Senat 26. Oktober 1995 - 6 AZR 20/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 9 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 1).

    Außerdem wollten sie eine Doppelbelastung öffentlicher Haushalte vermeiden (vgl. für den Ausschluss des Abfindungsanspruchs im TV Personalabbau BMVg Senat 26. Oktober 1995 - 6 AZR 20/95 - mwN, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 9 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 1).

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2008 - 12 Sa 1073/08

    Tarifliche Weiterverweisungsklausel - und nach wirkungsloser Aufhebung einer in

    Auch dürften in Ansehung der bisherigen Judikatur des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26.10.1995, 6 AZR 20/95, AP Nr. 9 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, Urteil vom 01.12.1994, 6 AZR 571/94, ZTR 1995, 462) die Voraussetzungen für eine "Übernahme" i.S.v. § 9 Abs. 3 b TVUmBw vorliegend erfüllt sein.
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