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   BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08   

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https://dejure.org/2009,4456
BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08 (https://dejure.org/2009,4456)
BAG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 6 AZR 33/08 (https://dejure.org/2009,4456)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 6 AZR 33/08 (https://dejure.org/2009,4456)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "allgemeinen Erhöhung" i.S. von § 6 Abs. 3 Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TVUmBw); Entgeltssteigerung infolge Überleitung der Beschäftigungsverhältnisse als allgemeine Erhöhung; ...

  • Judicialis

    TVUmBw § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "allgemeinen Erhöhung" i.S. von § 6 Abs. 3 TVUmBw; Entgeltssteigerung infolge Überleitung der Beschäftigungsverhältnisse als allgemeine Erhöhung; Ausgestaltung der persönlichen Zulage

  • rechtsportal.de

    Begriff der "allgemeinen Erhöhung" i.S. von § 6 Abs. 3 TVUmBw; Entgeltssteigerung infolge Überleitung der Beschäftigungsverhältnisse als allgemeine Erhöhung; Ausgestaltung der persönlichen Zulage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 259/08

    Vergütung von Arbeit während der Rufbereitschaft nach dem TVöD-K - Nachtzuschläge

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08
    Schlüsse für die Auslegung einzelner Vorschriften können hieraus nicht gezogen werden (vgl. Senat 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 16, EzTöD 100 § 8 TVöD-AT Rufbereitschaftsentgelt Nr. 4).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08
    Tarifliche Einmalzahlungen, die - wie hier - nicht von einer konkreten Gegenleistung der Arbeitnehmer abhängen, sind Tariflohnerhöhungen (BAG 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - AP TVG § 4 Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47).
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08
    Da bei einem Entgelt, das monatlich geschuldet ist, die Tariflohnerhöhung durch eine Erhöhung des monatlich zu zahlenden Geldbetrags erfolgt (BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 354/03 - EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43), gilt Entsprechendes für eine Erhöhung der Bezüge.
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 275/05

    Tarifauslegung - Einkommenssicherung

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08
    Da Tarifverträge wie Gesetze objektiv auszulegen sind (vgl. Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 275/05 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 193), ist maßgeblich, ob die durch die Überleitung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgte Entgelterhöhung die Tarifmerkmale des § 6 Abs. 3 Unterabs. 1 TVUmBw objektiv erfüllt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 18 Sa 1415/07

    Tarifauslegung - Zum Anspruch auf die persönlichen Zulage nach § 6 des

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. September 2007 - 18 Sa 1415/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Saarland, 20.07.2011 - 2 Sa 22/11

    Verringerung der persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw bei allgemeiner

    Das der Klage stattgebende Urteil des Arbeitsgerichts vom 25.1.2011 (vgl. Bl. 124 - 134 d. A.) geht zunächst von der Teilnahme der persönlichen Zulage an Tariflohnerhöhungen aus, indem es - basierend auf einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.2.2009 (Az: 6 AZR 33/08) darauf verweist, dass der im § 6 TV UmBw verwandte Begriff der "allgemeinen Erhöhung der Bezüge" dann gegeben sei, wenn nach abstrakten Merkmalen eine Erhöhung erfolge ohne dass sie auf Gründen basiere, die allein in der Person des Arbeitnehmers liegen.

    Die Beklagte und Berufungsklägerin ist auch ferner der Überzeugung, dass keine Präjudizierung der hier in Rede stehenden Frage durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.2.2009 (6 AZR 33/08) erfolgt sei, da in dieser Entscheidung die Berechnung des Abschmelzungsbetrages keine entscheidende Rolle gespielt habe, weil sie von den Parteien nicht thematisiert worden sei, sondern die Frage, inwieweit eine Tarifüberführung als allgemeine Erhöhung im Sinne der Tarifvorschrift auch zu einer Erhöhung der persönlichen Zulage nach § 6 Abs. 1 TV UmBw im Sinne von § 6 Abs. 3 S. 1 TV UmBw führen.

    Zwischenzeitlich ist durch entsprechende Gerichtsverfahren und abschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 5.2.2009 (Az: 6 AZR 33/08 - in ZTR 2009, 325) geklärt, dass die in § 6 Abs. 1 TV UmBw zunächst definierte persönliche Zulage entsprechend § 6 Abs. 3 S. 1 TV UmBw bei Tariflohnerhöhungen nicht statisch bleibt, sondern an dieser Tariflohnerhöhung entsprechend dem prozentual ausgehandelten Erhöhungsfaktor teilnimmt.

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 5.2.2009 (6 AZR 33/08 in ZTR 2009, S. 325, in Rnr. 19 bei der Veröffentlichung in juris) zum Ausdruck gebracht, dass die nach § 6 Abs. 1 TV UmBw zu zahlende persönliche Zulage keineswegs statisch ist, sondern i.S.d. § 6 Abs. 3 S.1 TV UmBw dynamisch ausgestaltet ist.

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 5.2.2009 (6 AZR 33/08 in ZTR 2009, S. 325, dort in Rnr. 25 in der Veröffentlichung bei juris) eine der Klägeransicht entsprechende Berechnung aufgestellt, die jedoch nach Auffassung der erkennenden Kammer der in Rnr. 19 der gleichen Entscheidung ausgeführten Verringerung der persönlichen Zulage nach Durchführung einer Tariflohnerhöhung entgegen stehen dürfte.

  • LAG Saarland, 20.07.2011 - 2 Sa 20/11

    Verringerung der persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw bei allgemeiner

    Das der Klage stattgebende Urteil des Arbeitsgerichts vom 25.1.2011 (vgl. Bl. 119 - 130 d. A.) geht zunächst von der Teilnahme der persönlichen Zulage an Tariflohnerhöhungen aus, indem es - basierend auf einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.2.2009 (Az: 6 AZR 33/08) darauf verweist, dass der im § 6 TV UmBw verwandte Begriff der "allgemeinen Erhöhung der Bezüge" dann gegeben sei, wenn nach abstrakten Merkmalen eine Erhöhung erfolge ohne dass sie auf Gründen basiere, die allein in der Person des Arbeitnehmers liegen.

    Die Beklagte und Berufungsklägerin ist auch ferner der Überzeugung, dass keine Präjudizierung der hier in Rede stehenden Frage durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.2.2009 (6 AZR 33/08) erfolgt sei, da in dieser Entscheidung die Berechnung des Abschmelzungsbetrages keine entscheidende Rolle gespielt habe, weil sie von den Parteien nicht thematisiert worden sei, sondern die Frage, inwieweit eine Tarifüberführung als allgemeine Erhöhung im Sinne der Tarifvorschrift auch zu einer Erhöhung der persönlichen Zulage nach § 6 Abs. 1 TV UmBw im Sinne von § 6 Abs. 3 S. 1 TV UmBw führen.

    Zwischenzeitlich ist durch entsprechende Gerichtsverfahren und abschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 5.2.2009 (Az: 6 AZR 33/08 - in ZTR 2009, 325) geklärt, dass die in § 6 Abs. 1 TV UmBw zunächst definierte persönliche Zulage entsprechend § 6 Abs. 3 S. 1 TV UmBw bei Tariflohnerhöhungen nicht statisch bleibt, sondern an dieser Tariflohnerhöhung entsprechend dem prozentual ausgehandelten Erhöhungsfaktor teilnimmt.

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 5.2.2009 (6 AZR 33/08 in ZTR 2009, S. 325, in Rnr. 19 bei der Veröffentlichung in juris) zum Ausdruck gebracht, dass die nach § 6 Abs. 1 TV UmBw zu zahlende persönliche Zulage keineswegs statisch ist, sondern i.S.d. § 6 Abs. 3 S.1 TV UmBw dynamisch ausgestaltet ist.

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 5.2.2009 (6 AZR 33/08 in ZTR 2009, S. 325, dort in Rnr. 25 in der Veröffentlichung bei juris) eine der Klägeransicht entsprechende Berechnung aufgestellt, die jedoch nach Auffassung der erkennenden Kammer der in Rnr. 19 der gleichen Entscheidung ausgeführten Verringerung der persönlichen Zulage nach Durchführung einer Tariflohnerhöhung entgegen stehen dürfte.

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen - § 6 TV UmBw

    Eine allgemeine Entgelterhöhung liegt vor, wenn sie nach abstrakten Merkmalen erfolgt und nicht auf Gründen beruht, die allein in der Person des Arbeitnehmers begründet sind (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 33/08 - Rn. 18 mwN, ZTR 2009, 325) .

    Damit soll sichergestellt werden, dass der von einer Umstrukturierung betroffene Arbeitnehmer grundsätzlich an der Tarifentwicklung teilnimmt (BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 33/08 - Rn. 19 mwN, aaO) .

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage -

    Eine allgemeine Entgelterhöhung liegt vor, wenn sie nach abstrakten Merkmalen erfolgt und nicht auf Gründen beruht, die allein in der Person des Arbeitnehmers begründet sind (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 33/08 - Rn. 18 mwN, ZTR 2009, 325) .

    Damit soll sichergestellt werden, dass der von einer Umstrukturierung betroffene Arbeitnehmer grundsätzlich an der Tarifentwicklung teilnimmt (BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 33/08 - Rn. 19 mwN, aaO) .

    Die Dynamisierung der persönlichen Zulage soll sicherstellen, dass die von einer Umstrukturierung betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich an der Tarifentwicklung teilnehmen (BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 33/08 - Rn. 19, ZTR 2009, 325) .

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    Aus der Entscheidung des Senats vom 5. Februar 2009 (- 6 AZR 33/08 - ZTR 2009, 325) , insbesondere den Ausführungen in Rn. 25 dieser Entscheidung, folgt nichts anderes.
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