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   BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88   

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BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88 (https://dejure.org/1990,6026)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1990 - 6 AZR 342/88 (https://dejure.org/1990,6026)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 6 AZR 342/88 (https://dejure.org/1990,6026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslandsbeschäftigungsvergütung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung - Anspruch auf Erstattung von Reisekosten - Anspruch auf Auslandsbeschäftigungsvergütung und auf Auslandstrennungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.02.1976 - 5 AZR 616/74

    Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen - Baumaßnahmen im

    Auszug aus BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88
    Darunter wird regelmäßig die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle des Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses verstanden (BAG Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 zu Saarland UniversitätsG; BAG Urteil vom 12. April 1972 - 4 AZR 224/71 - AP Nr. 1 zu § 22 BRKG; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Stand Mai 1990, § 12 Anm. 3; Crisolli/Ramdohr, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, Stand Mai 1990, § 12 BAT Erl. 2; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand April 1990, § 12 Erl. 1 b; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann, BAT, Stand 1. April 1990, § 12 Erl. 1; Plog/Wiedow/Beck, BBeamtG, Stand April 1990, § 27 Rz 5 und 6; Schwegmann/Summer, BBesG, Stand 1. April 1990, § 58 a Erl. 2).
  • BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67

    Gewährung eines Ortszuschlages im Rahmen der Besoldung eines Beamten - Auslegung

    Auszug aus BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88
    Dienststelle im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschrift, auf die der BAT Bezug nimmt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 41, 44; 34, 42, 44) die den Dienstposten des Beamten einschließende regelmäßig eingerichtete, kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist, wobei eine, wenn auch nur geringfügige, organisatorische Abgrenzbarkeit genügt.
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72

    Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland -

    Auszug aus BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88
    Auf dieser Grundlage haben der BMI und für seinen Geschäftsbereich der BMVg in der Vergangenheit mehrfach geänderte Vorschriften über die Erstattung von Aufwendungen ihrer Beamten und Soldaten bei Abordnungen vom Inland ins Ausland geschaffen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Januar 1974 - VI C 6.72 - Buchholz, 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51; Urteil vom 22. März 1976 - VI C 5.72 - Buchholz, a.a.O., Nr. 65; Urteil vom 30. Juni 1978 - 6 C 27.75 - Buchholz, a.a.O., Nr. 73) trotz fehlender Ermächtigungsgrundlage als eine gefestigte, rechtlich bedenkenfreie Selbstbindung und damit als ausreichende Anspruchsgrundlage anerkannt worden sind.
  • BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67

    Zahlung eines Ortszuschlages

    Auszug aus BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88
    Dienststelle im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschrift, auf die der BAT Bezug nimmt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 41, 44; 34, 42, 44) die den Dienstposten des Beamten einschließende regelmäßig eingerichtete, kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist, wobei eine, wenn auch nur geringfügige, organisatorische Abgrenzbarkeit genügt.
  • BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75

    Beanspruchung von Trennungsgeld - Genehmigung zur Weiterführung eines Hausstandes

    Auszug aus BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88
    Auf dieser Grundlage haben der BMI und für seinen Geschäftsbereich der BMVg in der Vergangenheit mehrfach geänderte Vorschriften über die Erstattung von Aufwendungen ihrer Beamten und Soldaten bei Abordnungen vom Inland ins Ausland geschaffen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Januar 1974 - VI C 6.72 - Buchholz, 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51; Urteil vom 22. März 1976 - VI C 5.72 - Buchholz, a.a.O., Nr. 65; Urteil vom 30. Juni 1978 - 6 C 27.75 - Buchholz, a.a.O., Nr. 73) trotz fehlender Ermächtigungsgrundlage als eine gefestigte, rechtlich bedenkenfreie Selbstbindung und damit als ausreichende Anspruchsgrundlage anerkannt worden sind.
  • BVerwG, 22.03.1976 - VI C 5.72

    Gewährung von Auslandstrennungsentschädigung zugunsten eines Soldaten -

    Auszug aus BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88
    Auf dieser Grundlage haben der BMI und für seinen Geschäftsbereich der BMVg in der Vergangenheit mehrfach geänderte Vorschriften über die Erstattung von Aufwendungen ihrer Beamten und Soldaten bei Abordnungen vom Inland ins Ausland geschaffen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Januar 1974 - VI C 6.72 - Buchholz, 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51; Urteil vom 22. März 1976 - VI C 5.72 - Buchholz, a.a.O., Nr. 65; Urteil vom 30. Juni 1978 - 6 C 27.75 - Buchholz, a.a.O., Nr. 73) trotz fehlender Ermächtigungsgrundlage als eine gefestigte, rechtlich bedenkenfreie Selbstbindung und damit als ausreichende Anspruchsgrundlage anerkannt worden sind.
  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 224/71

    Berufsgenossenschaft - Gehobener Verwaltungsdienst - Anwärter - Auswärtiger

    Auszug aus BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88
    Darunter wird regelmäßig die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle des Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses verstanden (BAG Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 zu Saarland UniversitätsG; BAG Urteil vom 12. April 1972 - 4 AZR 224/71 - AP Nr. 1 zu § 22 BRKG; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Stand Mai 1990, § 12 Anm. 3; Crisolli/Ramdohr, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, Stand Mai 1990, § 12 BAT Erl. 2; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand April 1990, § 12 Erl. 1 b; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann, BAT, Stand 1. April 1990, § 12 Erl. 1; Plog/Wiedow/Beck, BBeamtG, Stand April 1990, § 27 Rz 5 und 6; Schwegmann/Summer, BBesG, Stand 1. April 1990, § 58 a Erl. 2).
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    b) Es kann dahinstehen, ob im Rahmen des § 4 Abs. 1 TVöD-V wegen des Schutzzwecks dieser Norm der Dienststellenbegriff so eng wie möglich zu fassen und deshalb auf die kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit zu beschränken ist (in diesem Sinne für § 12 BAT BAG 21. Juni 1990 - 6 AZR 342/88 - zu II 1 a der Gründe; für § 48 Abs. 2 BDG BVerwG 11. Februar 2013 - 2 B 58.12 - Rn. 9) oder ob insoweit auf den organisationsrechtlichen Dienststellenbegriff und damit den Behördenbegriff abzustellen ist (in diesem Sinne Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Teil II/1 Stand September 2015 § 4 Rn. 5; für Abordnungen nach dem Personalvertretungsrecht BVerwG 19. März 2012 - 6 P 6.11 - Rn. 10; differenzierend Fieberg in Fürst GKÖD Bd. IV Stand Juli 2006 E § 4 Rn. 17 ff.: grundsätzliche Geltung des organisationsrechtlichen Dienststellenbegriffs, uU Behandlung von Schulen als Behörden) .
  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

    bb) Dies steht nicht im Widerspruch zu dem vom Landesarbeitsgericht zur Stützung seiner Ansicht herangezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 1990 (- 6 AZR 342/88 -).
  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 9/89

    Auswärtige Ausbildung eines Azubi im öffentlichen Dienst

    Auf die Übertragung eines Amtes kommt es nicht an (BAG Urteile vom 12. April 1972 - 4 AZR 224/71 - AP Nr. 1 zu § 22 BRKG, vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 zu Saarland UniversitätsG und vom 21. Juni 1990 - 6 AZR 342/88 -, nicht veröffentlicht; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Stand Mai 1991, § 12 Rz 3; Crisolli/Tiedtke/Ramdohr, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, Stand Mai 1991, § 12 BAT Erl.
  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 206/99

    Tagegeld für DRK-Rettungssanitäter

    Dienststelle im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschrift, auf die der BAT Bezug nimmt, ist nach der vorliegend heranziehbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die den Dienstposten des Beamten einschließende regelmäßig eingerichtete, kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist - wobei eine, wenn auch nur geringfügige, organisatorische Abgrenzbarkeit genügt - und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (BVerwG 2. Mai 1967 - II C 12.67 - BVerwGE 27, 41, 44; 23. September 1969 - II C 118.67 - BVerwGE 34, 42, 44; BAG 21. Juni 1990 - 6 AZR 342/88 - nv.; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr aaO § 12 Rn. 11).
  • LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95

    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des

    Unter Berücksichtigung des vom Bundesarbeitsgerichts entwickelten Dienststellenbegriffes, worunter die kleinste organisatorisch abgrenzbare Einheit verstanden wird, der der Angestellte zugeordnet ist (BAG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 6 AZR 342/88 -, ZTR 1990, 526 ), und des Dienststellenbegriffes im Sinne des PersVG Berlin, wonach gemäß der Anlage Nr. 10 zu § 5 PersVG Berlin jede einzelne Schule über die Dienststelleneigenschaft verfügt, dem Landesschulamt in Abweichung zum bisherigen Rechtszustand dagegen die Eigenschaft einer Dienstbehörde (vgl. bislang § 7 Nr. 4 PersVG Berlin) zukommt, spricht vieles dafür, dass der dem Feststellungsantrag zugrunde liegende Vorgang mit einem Wechsel der Dienststelle verbunden ist, also von einer Versetzung im Sinne des § 12 Abs. 1 BAT-O ausgegangen werden kann.
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