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   BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 423/96   

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https://dejure.org/1998,17694
BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 423/96 (https://dejure.org/1998,17694)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1998 - 6 AZR 423/96 (https://dejure.org/1998,17694)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 423/96 (https://dejure.org/1998,17694)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 911/93

    Postdienstzeit - Grundwehrdienst bei Grenztruppen der DDR

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 423/96
    Letzteres gilt insbesondere bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen ( BAGE 77, 137 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95

    Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 423/96
    Dies hat der Senat zu der gleichlautenden Regelung in Nr. 4 Buchst. c letzter Satz der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O in Fällen der Übertragung einer Tätigkeit aufgrund besonderer persönlicher Systemnähe im Urteil vom 30. Mai 1996 (6 AZR 632/95 - AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden.
  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 423/96
    Dieser wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen ( BAGE 67, 264, 272 = AP Nr. 9 zu § 63 BAT, zu II 5 a der Gründe).
  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90

    Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 423/96
    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden ( BAGE 70, 62, 69 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, zu II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Berlin, 22.05.1996 - 18 Sa 31/96

    Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Arbeitsvergütungen; Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 423/96
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Mai 1996 - 18 Sa 31/96 - aufgehoben.
  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 268/97
    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Tarifautonomie besteht die Aufgabe der Gerichte lediglich darin, tarifliche Regelungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen, nicht jedoch darauf, ob die Tarifvertragsparteien die sachgerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben (Senatsurteile vom 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - BAGE 70, 62, 69 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, zu II 2 b cc der Gründe; vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - BAGE 77, 137, 148 = AP, a.a.O., zu II 2 d der Gründe; vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 423/96 - n.v., zu II 2 a der Gründe).

    Während die Tarifvertragsparteien im erstgenannten Fall die Zugehörigkeit zu einem der Hauptrepressionsorgane des Staatsapparates der früheren DDR und die sich hieraus ergebende Zurechnung der von diesem Organ begangenen Menschen- und Grundrechtsverletzungen sanktionieren wollten, beruht der Ausschluß der Vordienstzeiten auf der Gleichbehandlung mit dem Anrechnungsausschluß, den Arbeitnehmer hinnehmen müssen, die ein früheres Arbeitsverhältnis aus eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch beendet haben und deren Vordienstzeiten deshalb nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 AnTV-DR nicht als Beschäftigungszeit und damit nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 AnTV-DR nicht als Dienstzeit berücksichtigt werden (Senatsurteile vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - BAGE 83, 149, 158 f. = AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O, zu II 3 c der Gründe; vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 423/96 - n.v., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 241/97

    Tarifliche Grundvergütung nach Statuswechsel

    Sie haben damit auch den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten (Senatsurteile vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - BAGE 83, 149, 158 = AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O, zu II 3 b der Gründe; vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327, 332 = AP Nr. 6 zu § 35 BAT, zu II 2 der Gründe; vom 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 5 = AP Nr. 9 zu § 3 BAT, zu II 2 a bb der Gründe; vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 423/96 - n.v., zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 548/96
    Dies hat der Senat zu der gleichlautenden Regelung in Nr. 4 Buchst. c letzter Satz der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O in Fällen der Übertragung einer Tätigkeit aufgrund besonderer persönlicher Systemnähe im Urteil vom 30. Mai 1996 (6 AZR 632/95 - BAGE 83, 149 = AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O) entschieden und mit Urteilen vom 29. Januar 1998 (6 AZR 360/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen und - 6 AZR 423/96 - n.v.) bestätigt.
  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 621/96

    Anspruch auf Abfindung bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit

    Diese zum Ausschlußtatbestand der besonderen Systemnähe ergangene Entscheidung hat der Senat in den Urteilen vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 423/96 - n.v. und - 6 AZR 507/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und vom heutigen Tag (- 6 AZR 548/96 - n.v.), zum Ausschlußtatbestand wegen Tätigkeit für das MfS nach Nr. 1 Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O auch für diesen Ausschlußtatbestand ausdrücklich bestätigt.
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