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   BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 557/85   

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BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 557/85 (https://dejure.org/1986,3876)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1986 - 6 AZR 557/85 (https://dejure.org/1986,3876)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 (https://dejure.org/1986,3876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretung - Personalrat - Personalratsmitglied - Anspruch auf Freizeitausgleich - Überstunden - Überstundenzuschlag - Zuschläge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.02.1985 - 6 AZR 370/82

    Vergütung einer ausserhalb der Arbeitszeit geleisteten Betriebsratstätigkeit wie

    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 557/85
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den entsprechenden Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (vgl. BVerwGE 19, 279 = AP Nr. 4 zu § 42 PersVG) sowie des Bundesarbeitsgerichts zu dem entsprechenden § 37 Abs. 3 BetrVG (BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 6 AZR 370/82 - AP Nr. 48 zu § 37 BetrVG 1972).

    Die Nichtgewährung von Uberstundenzuschlägen für die von der Klägerin außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit in der Freizeit geleistete Personalratstätigkeit stellt mithin keine Benachteiligung im Sinne der gesetzlichen Regelung dar; vielmehr würde sich die Gewährung von Uberstundenzuschlägen als eine unzulässige Bevorzugung der Klägerin darstellen (Grabendorff/Windscheid/ Ilbertz, aaO, § 46 Rz 17; Dietz/Richardi, aaO, § 46 Rz 5; vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 6 AZR 370/82 - AP Nr. 48 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 70.62
    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 557/85
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den entsprechenden Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (vgl. BVerwGE 19, 279 = AP Nr. 4 zu § 42 PersVG) sowie des Bundesarbeitsgerichts zu dem entsprechenden § 37 Abs. 3 BetrVG (BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 6 AZR 370/82 - AP Nr. 48 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 02.07.1985 - 7 Sa 36/85

    Über die Arbeitszeit hinaus geleistete Personalratstätigkeit als Überstunden;

    Auszug aus BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 557/85
    hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Mai 1986 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Röhsler, die Richter Schneider und Dörner sowie die ehrenamtlichen Richter Ostkamp und Stenzei für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Ur teil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juli 1985 - 7 Sa 36/85 -.
  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Der Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts wegen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit erbrachter Betriebsratstätigkeit besteht nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in dem zeitlichen Umfang, in dem das Betriebsratsmitglied außerhalb der Arbeitszeit Betriebsratstätigkeiten wahrgenommen hat (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 92, 241; 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - zu 2 b der Gründe, BAGE 29, 242; zu § 46 Abs. 2 BPersVG BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - zu 3 a der Gründe; Fitting 29. Aufl. § 37 Rn. 98; ErfK/Koch 18. Aufl. BetrVG § 37 Rn. 8; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 37 Rn. 55; Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 37 Rn. 117) .
  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Das folgt aus der Unentgeltlichkeit und Ehrenamtlichkeit der Personalratstätigkeit (§ 46 Abs. 1 BPersVG), deren Wahrnehmung keine zu vergütende Arbeit darstellt (BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - AP BPersVG § 46 Nr. 6, zu 2 der Gründe; 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - AP BPersVG § 46 Nr. 17, zu II 2 c der Gründe).

    Die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung für die außerhalb der persönlichen Arbeitszeit aufgewendete Freizeit zur Durchführung von Personalratsaufgaben ist nach § 8, § 46 Abs. 1 BPersVG unzulässig (BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - AP BPersVG § 46 Nr. 6, zu 4 der Gründe; Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler BPersVG 5. Aufl. § 46 Rn. 5 und 38; Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber BPersVG Stand März 2005 § 46 Rn. 12).

    Das Bundespersonalvertretungsgesetz sieht jedoch im Gegensatz zu der für Betriebsratsmitglieder geltenden Regelung in § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG nicht vor, dass den betroffenen Personalratsmitgliedern die über die persönliche Arbeitszeit hinaus für Personalratsangelegenheiten aufgewandte Zeit wie Mehrarbeit vergütet wird (BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - AP BPersVG § 46 Nr. 6, zu 3 a der Gründe).

    Diese von § 37 Abs. 3 BetrVG abweichende Regelung in § 46 BPersVG steht in Übereinstimmung mit dem in § 46 Abs. 1 BPersVG aufgestellten Grundsatz, dass Personalratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt führen (BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - aaO, zu 4 der Gründe).

  • BAG, 26.05.2021 - 7 AZR 248/20

    Personalratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Stundengutschrift - Begünstigung

    a) Die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung für die außerhalb der persönlichen Arbeitszeit aufgewendete Freizeit zur Durchführung von Personalratsaufgaben ist nach § 107 BPersVG, § 42 PersVG Berlin unzulässig (vgl. zu § 46 Abs. 1 BPersVG BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 2 der Gründe; 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - zu 4 der Gründe) .
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.03.1989 - 17 B 19/87

    Erstattungsfähigkeit von Kosten der Personalvertretung; Kostenerstattung für die

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 1050/06

    Mehrarbeitsvergütung für Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    vgl. - dort bezogen auf das Verhältnis von § 8 und § 46 BPersVG - auch BAG, Urteil vom 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 -, AP Nr. 6 zu § 46 BPersVG = PersR 1987, 107.
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