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   BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 562/82   

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https://dejure.org/1985,8033
BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 562/82 (https://dejure.org/1985,8033)
BAG, Entscheidung vom 07.03.1985 - 6 AZR 562/82 (https://dejure.org/1985,8033)
BAG, Entscheidung vom 07. März 1985 - 6 AZR 562/82 (https://dejure.org/1985,8033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld eines Arbeitnehmer des Großhandels und Außenhandels in Bayern - Rechtmäßigkeit der Annahme einer Hemmung des Verfalls der Ansprüche auf Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld durch Kündigungsschutzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 562/82
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 01.12.1983 6 AZR 299/80 = BB 1984, 1299) werden allein durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage Urlaubsansprüche nicht geltend gemacht.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt) werden allein durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage Urlaubsansprüche nicht geltend gemacht.

  • BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81

    Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 562/82
    Sieht ein Tarifvertrag eine weitere tarifliche Ausschlußfrist für die gerichtliche Geltendmachung für den Fall vor, daß der Arbeitgeber die Erfüllung von Ansprüchen ablehnt, dann beginnt diese zweite Ausschlußfrist mit dem Klageabweisungsantrag des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozeß, ohne daß es einer unmittelbar auf die Ansprüche selbst bezogenen Ablehnungserklärung bedarf (vgl. BAG Urteil vom 13. September 1984 - 6 AZR 379/81 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Hessen, 21.09.2005 - 8 Sa 1853/04

    Zweistufige Ausschlussfrist

    Da die Beklagte hinsichtlich der Kündigungsschutzklage Klageabweisung beantragt hatte, begann die zweite Stufe der Ausschlussfrist, die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung, jeweils mit Fälligkeit der Ansprüche (BAG vom 07.03.1985 - 6 AZR 562/82; vom 13. September 1984 - DB 1985, S. 707; vom 16.03.1995 - DB 1995, S. 1667).
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