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   BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 637/95   

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BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 637/95 (https://dejure.org/1997,2539)
BAG, Entscheidung vom 17.07.1997 - 6 AZR 637/95 (https://dejure.org/1997,2539)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 (https://dejure.org/1997,2539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers - Pädagogische Anforderungen an einen in der ehemaligen DDR an der Deutschen Hochschule für Körperkultur (DHfK) diplomierten Sportlehrer - Annahme einer abgeschlossenen Berufsausbildung i.S.d. Besoldungsgruppe A 12 ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 224
  • NZA-RR 1998, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 637/95
    aa) Der Verordnungsgeber hat mit den Merkmalen der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 634/95

    Eingruppierung eines Ingenieurpädagogen

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 637/95
    aa) Der Verordnungsgeber hat mit den Merkmalen der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 637/95
    aa) Der Verordnungsgeber hat mit den Merkmalen der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 278/96

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers - Anerkennung einer Ausbildung der Lehrer

    Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 17. Juli 1997 (- 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) zur abgeschlossenen pädagogischen Hochschulausbildung i.S.d. Besoldungsgruppe A 12 Fußnote 1 der Anlage 1 zur 2. BesÜV hinsichtlich eines Studiums an der DHfK in der Zeit von 1959 bis 1963 mit dem Abschluß "Diplom-Sportlehrer".

    Der Verordnungsgeber hat mit den Merkmalen der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat im Urteil vom 17. Juli 1997 (- 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) angeschlossen.

  • BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 216/96

    Anspruch auf Vergütung eines "Diplom-Sportlehrers" nach der Vergütungsgruppe III

    Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 17. Juli 1997 (- 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung bestimmt) zur abgeschlossenen pädagogischen Hochschulausbildung i.S.d. Besoldungsgruppe A 12 Fußnote 1 der Anlage 1 zur 2. BesÜV hinsichtlich eines Studiums an der DHfK in der Zeit von 1964 bis 1969 mit dem Abschluß "Diplom-Sportlehrer"; Eingruppierung in der Zeit nach dem 1. Juli 1995 nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz und den Lehrer-Richtlinien-Ost i.d.F.v. 22. Juni 1995.

    Der Verordnungsgeber hat mit den Merkmalen der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat im Urteil vom 17. Juli 1997 (- 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) angeschlossen.

  • BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 272/96

    Anforderungen an das Vorliegen einer Lehrkraft i.S.d. tariflichen Bestimmungen

    Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 17. Juli 1997 (- 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) zur abgeschlossenen pädagogischen Hochschulausbildung i.S.d. Besoldungsgruppe A 12 Fußnote 1 der Anlage 1 zur 2. BesÜV hinsichtlich eines Studiums an der DHfK in der Zeit von 1963 bis 1968 mit dem Abschluß "Diplom-Sportlehrer".

    Der Verordnungsgeber hat mit den Merkmalen der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat im Urteil vom 17. Juli 1997 (- 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) angeschlossen.

  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 142/96

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers - Gleichstellung der Ausbildung zum

    Der Verordnungsgeber hat mit den Merkmalen der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Da in der Besoldungsgruppe A 12 eine abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung als Diplomlehrer gefordert wird, ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) als Maßstab dafür, ob eine Ausbildung an der DHfK zum Diplomsportlehrer diesen Anforderungen entspricht, auf die Ausbildungsinhalte und den Prüfungsabschluß in der Fachrichtung Schulsport als der maßgebenden berufsspezifischen Ausbildung abzustellen.

  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 141/96

    Anerkennungsfähigkeit einer in der DDR bezogenen sportpädagogischen

    Der Verordnungsgeber hat mit den Merkmalen der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat im Urteil vom 17. Juli 1997 (- 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) angeschlossen.

  • LAG Thüringen, 23.07.1998 - 1 Sa 321/96

    Eingruppierung und Besoldung; Anwendung der Zweiten

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  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 143/96

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers - Anerkennungsfähigkeit einer in der DDR

    Der Verordnungsgeber hat mit den Merkmalen der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat im Urteil vom 17. Juli 1997 (- 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) angeschlossen.

  • BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 273/96
    aa) Der Verordnungsgeber hat mit den Merkmalen der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 404/94 - AP Nr. 5 zu § 11 BAT-O), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. BAG Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), kann eine die Einstufung in die Besoldungsgruppe A 12 rechtfertigende abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung bei einem an der DHfK ausgebildeten Diplomsportlehrer mit der Berufsbezeichnung "Sportlehrer mit Hochschulabschluß" angenommen werden, wenn Leistungen in der Methodik des Schulsports, in Pädagogik und Psychologie nachgewiesen wurden und aufgrund der abgelegten Prüfung die "Lehrbefähigung zur Erteilung des Fachunterrichts im Fach Körpererziehung der allgemeinen polytechnischen Oberschulen der DDR" erteilt wurde.

  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 47/96

    Abgeschlossene sportpädagogische Hochschulausbildung als tarifvertragliche

    Demgemäß sind zur Beurteilung der Frage, ob das vom Kläger absolvierte Fernstudium an der DHfK mit dem Abschluß "Diplomsportlehrer" als pädagogische Hochschulausbildung zum Diplomlehrer i.S.d. der Besoldungsgruppe A 12 Fußnote 1 anzusehen ist, die für die Ausbildung und den Ausbildungabschluß durch eine entsprechende Prüfung maßgeblichen Vorschriften der ehemaligen DDR heranzuziehen (vgl. BAG Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 404/95 - AP Nr. 5 zu § 11 BAT-O), der sich der erkennende Senat im Urteil vom 17. Juli 1997 (- 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) angeschlossen hat, kann eine die Einstufung in die Besoldungsgruppe A 12 rechtfertigende abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung bei einem an der DHfK ausgebildeten Diplomsportlehrer mit der Berufsbezeichnung "Sportlehrer mit Hochschulabschluß" angenommen werden, wenn Leistungen in der Methodik des Schulsports, in Pädagogik und Psychologie nachgewiesen wurden und aufgrund der abgelegten Prüfung die "Lehrbefähigung zur Erteilung des Fachunterrichts im Fach Körpererziehung der allgemeinen polytechnischen Oberschulen der DDR" erteilt wurde.

  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 48/96

    Abgeschlossene sportpädagogische Hochschulausbildung als Voraussetzung der

    Demgemäß sind zur Beurteilung der Frage, ob das vom Kläger absolvierte Fernstudium an der DHfK mit dem Abschluß "Diplomsportlehrer" als pädagogische Hochschulausbildung zum Diplomlehrer i.S.d. der Besoldungsgruppe A 12 Fußnote 1 anzusehen ist, die für die Ausbildung und den Ausbildungabschluß durch eine entsprechende Prüfung maßgeblichen Vorschriften der ehemaligen DDR heranzuziehen (vgl. BAG Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 404/95 - AP Nr. 5 zu § 11 BAT-O), der sich der erkennende Senat im Urteil vom 17. Juli 1997 (- 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) angeschlossen hat, kann eine die Einstufung in die Besoldungsgruppe A 12 rechtfertigende abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung bei einem an der DHfK ausgebildeten Diplomsportlehrer mit der Berufsbezeichnung "Sportlehrer mit Hochschulabschluß" angenommen werden, wenn Leistungen in der Methodik des Schulsports, in Pädagogik und Psychologie nachgewiesen wurden und aufgrund der abgelegten Prüfung die "Lehrbefähigung zur Erteilung des Fachunterrichts im Fach Körpererziehung der allgemeinen polytechnischen Oberschulen der DDR" erteilt wurde.

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96

    Eingruppierung einer "Diplomlehrerin für Englisch"

  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 207/96

    Abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung als tarifvertragliche

  • BAG, 01.04.1998 - 10 AZR 304/96

    Eingruppierung: Diplomsportlehrer mit Abschluss an der DHfK Leipzig

  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 285/96

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Kunsterziehung - Anerkennung eines vor

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 359/97
  • BAG, 01.04.1998 - 10 AZR 303/96
  • BAG, 01.04.1998 - 10 AZR 671/96
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