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   VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155   

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VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155 (https://dejure.org/2008,62221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2008 - 6 B 06.1155 (https://dejure.org/2008,62221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2008 - 6 B 06.1155 (https://dejure.org/2008,62221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und Erholungsfunktion; topografische Eignung; Vernetzung von Anlagen; Kosten für den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlage; aus dem Vermögen der Gemeinde bereitgestellte Flächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93

    Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
    Eine solche Notwendigkeit ist anzunehmen, wenn die Anlegung der Grünfläche unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine nach städtebaulichen Gesichtspunkten vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung zu qualifizieren ist (BVerwG vom 9.12.1994 BVerwGE 97, 195/197).

    Dadurch entfällt aber weder das Merkmal "innerhalb des Baugebiets", da die Anlage jedenfalls vom Bebauungsplan erfasst wird (BVerwG vom 9.12.1994 a.a.O.), noch kann damit die Notwendigkeit in Zweifel gezogen werden.

  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
    Vor dem Hintergrund, dass Grünanlagen neben der optischen Auflockerung der Baugebiete insbesondere die Aufgabe haben, die physische und psychische Erholung der Menschen durch Luftverbesserung und Aufenthalt im Freien zu fördern (vgl. BVerwG vom 25.4.1975 BVerwGE 48, 205/207 = KStZ 1975, 231/232: "Gartenersatz"), scheiden kleine Anlagen aus, die für eine Erholung ungeeignet sind; die Funktion bedingt vielmehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit eines Naturgenusses, die mit einer gewissen Weiträumigkeit verbunden ist (BVerwG vom 13.8.1993 KStZ 94, 139/140).

    Unfähig, eine Beitragspflicht auszulösen, sind solche Anlagen ferner, wenn bereits genügend andere Grünflächen in erreichbarer Nähe bestehen oder wenn sich in dem von ihnen erschlossenen Gebiet nur eine Bebauung geringerer Dichte mit Hausgärten befindet, die eine (weitere) öffentliche Erholungseinrichtung entbehrlich machen (BVerwG vom 25.4.1975 a.a.O. S. 208; vom 13.8.1993 a.a.O. S. 139).

  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 17.84

    Beitragsfähigkeit einer Grünanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
    Beitragspflichtig zu selbständigen öffentlichen Grünanlagen sind regelmäßig die Eigentümer derjenigen Grundstücke, welche mit ihrem der Anlage nächstliegenden Punkt nicht weiter als 200 m Luftlinie von der äußeren Begrenzung der ihnen zugewandten Seite der Anlage entfernt sind (BayVGH vom 21.3.2007 a.a.O.; BVerwG vom 10.5.1985 DVBl 1985, 1175).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
    Flächenmäßig sind zudem die errichtete Haltestelle für den öffentlichen Nahverkehr, sowie der vorhandene, im Bebauungsplan festgesetzte 2 m breite Fußweg (auch wenn dieser grundsätzlich Bestandteil einer selbständigen Grünanlage sein kann, vgl. BVerwG vom 5.12.1995 BVerwGE 100, 104) in Abzug zu bringen, da diese Einrichtungen die Fläche mit Erholungsfunktion nicht nur unwesentlich verringern.
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
    Insoweit setzen die typischen Größenordnungen von Grünanlagen innerhalb von Baugebieten eine Schranke (BVerwG vom 11.11.1988 KStZ 1989, 71).
  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 6 B 06.1138

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
    Auf Antrag der Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. Juni 2007 die Berufung zugelassen, die Parallelverfahren Az. 6 B 06.1138 bis 6 B 06.1141, 6 B 06.1143 bis 6 B 06.1147, 6 B 06.1153 und 6 B 06.1155 wurden dabei zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161

    Erschließungsbeitragsrecht: Ausreichende Größe von selbständigen Grünanlagen //

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
    Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161).
  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1147

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
    Auf Antrag der Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. Juni 2007 die Berufung zugelassen, die Parallelverfahren Az. 6 B 06.1138 bis 6 B 06.1141, 6 B 06.1143 bis 6 B 06.1147, 6 B 06.1153 und 6 B 06.1155 wurden dabei zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1141

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
    Auf Antrag der Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. Juni 2007 die Berufung zugelassen, die Parallelverfahren Az. 6 B 06.1138 bis 6 B 06.1141, 6 B 06.1143 bis 6 B 06.1147, 6 B 06.1153 und 6 B 06.1155 wurden dabei zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1153

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
    Auf Antrag der Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. Juni 2007 die Berufung zugelassen, die Parallelverfahren Az. 6 B 06.1138 bis 6 B 06.1141, 6 B 06.1143 bis 6 B 06.1147, 6 B 06.1153 und 6 B 06.1155 wurden dabei zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1143

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 6 B 06.1138

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Auf Antrag der Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. Juni 2007 die Berufung zugelassen, die Parallelverfahren Az. 6 B 06.1138 bis 6 B 06.1141, 6 B 06.1143 bis 6 B 06.1147, 6 B 06.1153 und 6 B 06.1155 wurden dabei zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1147

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Auf Antrag der Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. Juni 2007 die Berufung zugelassen, die Parallelverfahren Az. 6 B 06.1138 bis 6 B 06.1141, 6 B 06.1143 bis 6 B 06.1147, 6 B 06.1153 und 6 B 06.1155 wurden dabei zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1141

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Auf Antrag der Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. Juni 2007 die Berufung zugelassen, die Parallelverfahren Az. 6 B 06.1138 bis 6 B 06.1141, 6 B 06.1143 bis 6 B 06.1147, 6 B 06.1153 und 6 B 06.1155 wurden dabei zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
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