Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.1999 - 6 B 12.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5199
BVerwG, 22.04.1999 - 6 B 12.99 (https://dejure.org/1999,5199)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1999 - 6 B 12.99 (https://dejure.org/1999,5199)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1999 - 6 B 12.99 (https://dejure.org/1999,5199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Zivildienst - Freiberuflich-künstlerische Tätigkeit - Vergleichbare Kriterien

  • Judicialis

    ZDG § 11 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZDG § 11 Abs. 4
    Zurückstellung vom Zivildienst; freiberuflich-künstlerische Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.1997 - 8 C 21.97

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verlustes eines Ausbildungsplatzes

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1999 - 6 B 12.99
    Diese Wertung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein im Zusammenhang mit der Berufsausbildung geltend gemachter Zurückstellungsgrund dann als besondere Härte nach § 11 Abs. 4 Satz 1 ZDG anerkannt werden kann, wenn außergewöhnliche Umstände hinzukommen, die keinem der in § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 ZDG umschriebenen Sondertatbestände zuzuordnen sind (Urteil vom 24. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 21.97 - BVerwGE 105, 276, 279 zur im wesentlichen gleichlautenden Vorschrift des § 12 Abs. 4 WPflG).

    Als Maßstab zur Bestimmung des für eine Zurückstellung erforderlichen Grades der besonderen Härte können die in § 11 Abs. 4 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 ZDG aufgeführten Sondertatbestände herangezogen werden (Urteil vom 24. Oktober 1997, a.a.O. S. 280 zu § 12 Abs. 4 WPflG).

  • BVerwG, 09.10.2001 - 6 B 57.01

    Begriff der besonderen Härte im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes bei der

    Dementsprechend hat es der Senat abgelehnt, die Revision der Beklagten in einem Fall zuzulassen, in welchem das Verwaltungsgericht die im Wesentlichen gleichlautende Härteklausel des § 11 Abs. 4 Satz 1 ZDG auf die erfolgreich begonnene Karriere eines Musikers im Bereich des "volkstümlichen Schlagers" angewandt hatte (Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 6 B 12.99 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht