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   BVerwG, 29.11.2006 - 6 B 89.06 (6 C 40.06)   

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BVerwG, 29.11.2006 - 6 B 89.06 (6 C 40.06) (https://dejure.org/2006,10404)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2006 - 6 B 89.06 (6 C 40.06) (https://dejure.org/2006,10404)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2006 - 6 B 89.06 (6 C 40.06) (https://dejure.org/2006,10404)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2006 - 6 B 89.06
    Das von der Klägerin angestrebte Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit geben, die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Bestand eines Staatsmonopols für Sportwetten weiter zu verdeutlichen und die Rechtsfolgen einer etwaigen Unvereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht für die grenzüberschreitende Tätigkeit eines privaten Vermittlers, ggf. für die Zeit bis zum Inkrafttreten und Umsetzen der Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - einerseits und für die Zeit danach andererseits mit unterschiedlichen Ergebnissen, zu klären.
  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von

    Gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Einschreiten gegen die Antragstellerin erweise sich auch unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten als offensichtlich rechtmäßig, spricht ferner mit Gewicht, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.11.2006 - 6 B 89/06 - zitiert nach Juris, die Revision gegen ein die Vermittlung von Sportwetten an einen in Großbritannien konzessionierten Veranstalter betreffendes Urteil des VGH München vom 10.7.2006 - 22 BV 05.457 - zitiert nach Juris, wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und zur Begründung ausgeführt hat, das von der Klägerin angestrebte Revisionsverfahren könne voraussichtlich Gelegenheit geben, die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Bestand eines Staatsmonopols für Sportwetten weiter zu verdeutlichen und die Rechtsfolgen einer etwaigen Unvereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht für die grenzüberschreitende Tätigkeit eines privaten Vermittlers, gegebenenfalls für die Zeit bis zum Inkrafttreten und Umsetzen der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - einerseits und für die Zeit danach andererseits mit unterschiedlichen Ergebnissen, zu klären.
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07

    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen;

    2) Aber selbst wenn man die beiden im März ergangenen Stellungnahmen der EU-Kommissionen (und gegebenenfalls auch die Tatsache, dass das BVerwG mit Beschl. v. 29.11.2006 [- 6 B 89.06, nunmehr 6 C 40.06 -, juris] die Revision gegen das Urt. des BayVGH v. 10.7.2006 [- 22 BV 05.457 -, juris] zur weiteren Klärung der Anforderungen an ein Staatsmonopol für Sportwetten zugelassen hat) zum Anlass nehmen würde, die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung als offen anzusehen, überwiegt bei einer dann vorzunehmenden reinen Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung.
  • VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495

    Werbung für Sportwetten im Fernsehen Landeszentrale für neue Medien muss der

    Es kommt daher nicht mehr auf die - vom Verwaltungsgericht verneinte - Frage an, ob die mit einer Ermessensreduzierung auf Null begründete Weisung etwa auch deshalb rechtswidrig war, weil die Antragstellerin von einem medienrechtlichen Einschreiten nach Art. 16 Abs. 1 BayMG ohne Ermessensfehler absehen durfte, um das gesetzlich geforderte ländereinheitliche Vorgehen der Landesmedienanstalten (§ 38 Abs. 2 RStV) sicherzustellen oder um hinsichtlich der straf- und ordnungsrechtlichen Bewertung der bundesweiten Internetwerbung für regional zugelassene Sportwetten (s. dazu nunmehr - jeweils in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - OVG Bremen vom 7.9. 2006 A. 1 B 273/06; OVG NW vom 22.11.2006 Az. 13 B 1796/06; VG Ansbach vom 14.12.2006 Az. 4 S 06.03253) sowie der nach wie vor klärungsbedürftigen europarechtlichen Fragen (BVerwG vom 29.11.2006 Az. 6 B 89.06) eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.
  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 7 TG 616/07

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

    Die Notwendigkeit einer Änderung der bisherigen Rechtsprechung kann auch nicht unter Berufung auf den die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zulassenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2006 (- 6 B 89/06 - juris) mit Erfolg begehrt werden.
  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 24/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Einschreiten gegen die Antragstellerin erweise sich auch unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten als offensichtlich rechtmäßig, spricht ferner mit Gewicht, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.11.2006 - 6 B 89/06 - zitiert nach Juris, die Revision gegen ein die Vermittlung von Sportwetten an einen in Großbritannien konzessionierten Veranstalter betreffendes Urteil des VGH München vom 10.7.2006 - 22 BV 05.457 - zitiert nach Juris, wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und zur Begründung ausgeführt hat, das von der Klägerin angestrebte Revisionsverfahren könne voraussichtlich Gelegenheit geben, die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Bestand eines Staatsmonopols für Sportwetten weiter zu verdeutlichen und die Rechtsfolgen einer etwaigen Unvereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht für die grenzüberschreitende Tätigkeit eines privaten Vermittlers, gegebenenfalls für die Zeit bis zum Inkrafttreten und Umsetzen der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - einerseits und für die Zeit danach andererseits mit unterschiedlichen Ergebnissen, zu klären.
  • OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06

    Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten

    Gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Einschreiten gegen die Antragstellerin erweise sich auch unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten als offensichtlich rechtmäßig, spricht ferner mit Gewicht, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.11.2006 - 6 B 89/06 - zitiert nach Juris, die Revision gegen ein die Vermittlung von Sportwetten an einen in Großbritannien konzessionierten Veranstalter betreffendes Urteil des VGH München vom 10.7.2006 - 22 BV 05.457 - zitiert nach Juris, wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und zur Begründung ausgeführt hat, das von der Klägerin angestrebte Revisionsverfahren könne voraussichtlich Gelegenheit geben, die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Bestand eines Staatsmonopols für Sportwetten weiter zu verdeutlichen und die Rechtsfolgen einer etwaigen Unvereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht für die grenzüberschreitende Tätigkeit eines privaten Vermittlers, gegebenenfalls für die Zeit bis zum Inkrafttreten und Umsetzen der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - einerseits und für die Zeit danach andererseits mit unterschiedlichen Ergebnissen, zu klären.
  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 17/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Einschreiten gegen die Antragstellerin erweise sich auch unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten als offensichtlich rechtmäßig, spricht ferner mit Gewicht, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.11.2006 - 6 B 89/06 - zitiert nach Juris, die Revision gegen ein die Vermittlung von Sportwetten an einen in Großbritannien konzessionierten Veranstalter betreffendes Urteil des VGH München vom 10.7.2006 - 22 BV 05.457 - zitiert nach Juris, wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und zur Begründung ausgeführt hat, das von der Klägerin angestrebte Revisionsverfahren könne voraussichtlich Gelegenheit geben, die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Bestand eines Staatsmonopols für Sportwetten weiter zu verdeutlichen und die Rechtsfolgen einer etwaigen Unvereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht für die grenzüberschreitende Tätigkeit eines privaten Vermittlers, gegebenenfalls für die Zeit bis zum Inkrafttreten und Umsetzen der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - einerseits und für die Zeit danach andererseits mit unterschiedlichen Ergebnissen, zu klären.
  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 22/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Einschreiten gegen die Antragstellerin erweise sich auch unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten als offensichtlich rechtmäßig, spricht ferner mit Gewicht, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.11.2006 - 6 B 89/06 - zitiert nach Juris, die Revision gegen ein die Vermittlung von Sportwetten an einen in Großbritannien konzessionierten Veranstalter betreffendes Urteil des VGH München vom 10.7.2006 - 22 BV 05.457 - zitiert nach Juris, wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und zur Begründung ausgeführt hat, das von der Klägerin angestrebte Revisionsverfahren könne voraussichtlich Gelegenheit geben, die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Bestand eines Staatsmonopols für Sportwetten weiter zu verdeutlichen und die Rechtsfolgen einer etwaigen Unvereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht für die grenzüberschreitende Tätigkeit eines privaten Vermittlers, gegebenenfalls für die Zeit bis zum Inkrafttreten und Umsetzen der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - einerseits und für die Zeit danach andererseits mit unterschiedlichen Ergebnissen, zu klären.
  • VGH Hessen, 08.11.2007 - 7 TG 1921/07

    Untersagen von privaten Sportwetten

    Die Notwendigkeit einer Änderung der bisherigen Rechtsprechung kann auch nicht unter Berufung auf den die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zulassenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2006 (- 6 B 89/06 - juris) mit Erfolg begehrt werden.
  • VG Frankfurt/Main, 14.03.2008 - 7 G 4407/07
    (in seinem im Verfahren 6 B 89/06 ergangenen Beschluss vom 29.11.2006 (Juris), mit dem es die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.7.2006 (22 BV 05.457) wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen hat, führt es aus:.
  • VGH Hessen, 05.09.2007 - 7 TG 1391/07

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 26/06
  • VG Frankfurt/Main, 19.02.2008 - 7 G 4290/07

    Erhebliche Zweifel an der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen zum

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