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   BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98   

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BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98 (https://dejure.org/1998,6989)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1998 - 6 B 94.98 (https://dejure.org/1998,6989)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1998 - 6 B 94.98 (https://dejure.org/1998,6989)
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    Jagdrecht - Versagung eines Jagdscheins wegen Trunkenheitsfahrt in der Vergangenheit - Versagungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98
    In Verfahren wegen der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis kann z.B. bei wiederholten Straftaten in der Vergangenheit die Wiederholungsgefahr von den Gerichten regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden (Beschluß vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55).

    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (Beschluß vom 9. Januar 1990 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98
    Der mit dem Verwertungsverbot berücksichtigte Gesichtspunkt der "Bewährung" greift überdies auch dann nicht, wenn und soweit ein die Bagatellschwelle überschreitendes Verhalten des Inhabers der waffenrechtlichen Erlaubnis sich über einen längeren Zeitraum bis in die Gegenwart hinzieht; dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 5 WaffG ebenfalls geklärt (Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 C 12.95 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 76; vgl. zu § 35 GewO : Beschluß vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59) und bedarf auch für die Würdigung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 und 2 BJG jedenfalls insoweit keiner weiteren rechtsgrundsätzlichen Klärung, als - wie hier für die letzte Verurteilung vom September 1994 - eine sog. Versagungsverjährung im Sinne von § 17 Abs. 4 Nr. 1 BJG noch nicht eingetreten ist.
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98
    Trunkenheitsfahrten als nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemeingefährliche Straftat im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG (vgl. hierzu Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 36.87 - und vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 54 und 72 ) sind nur aus der (widerleglichen) Regelvermutung des § 17 Abs. 4 BJG herausgenommen worden, nicht aber aus der konkreten Einzelfallwürdigung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 und 2 BJG.
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98
    Trunkenheitsfahrten als nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemeingefährliche Straftat im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG (vgl. hierzu Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 36.87 - und vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 54 und 72 ) sind nur aus der (widerleglichen) Regelvermutung des § 17 Abs. 4 BJG herausgenommen worden, nicht aber aus der konkreten Einzelfallwürdigung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 und 2 BJG.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 91 f.).
  • BVerwG, 17.03.1987 - 7 B 42.87

    Namensänderung - Soziale Ordnungsfunktion des Namens

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98
    Seine Aufklärungspflicht verletzt es erst dann, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (stRspr., vgl. etwa Beschluß vom 17. März 1987 - BVerwG 7 B 42.87 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 59).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98
    Der mit dem Verwertungsverbot berücksichtigte Gesichtspunkt der "Bewährung" greift überdies auch dann nicht, wenn und soweit ein die Bagatellschwelle überschreitendes Verhalten des Inhabers der waffenrechtlichen Erlaubnis sich über einen längeren Zeitraum bis in die Gegenwart hinzieht; dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 5 WaffG ebenfalls geklärt (Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 C 12.95 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 76; vgl. zu § 35 GewO : Beschluß vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59) und bedarf auch für die Würdigung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 und 2 BJG jedenfalls insoweit keiner weiteren rechtsgrundsätzlichen Klärung, als - wie hier für die letzte Verurteilung vom September 1994 - eine sog. Versagungsverjährung im Sinne von § 17 Abs. 4 Nr. 1 BJG noch nicht eingetreten ist.
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98
    Eines Gutachtens bedarf es nur, wenn die Gefahrenprognose aufgrund besonderer Umstände nicht ohne spezielle Sachkunde erstellt werden kann (vgl. Beschluß vom 4. Mai 1990 - BVerwG 1 B 82.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 79.86

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Eignungsmängel und Abnahme

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98
    So besitzt ein Richter in aller Regel nicht die medizinisch-psychiatrischen Fachkenntnisse, um das Vorhandensein psychischer Erkrankungen und deren Auswirkungen, z.B. auf die Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr, verläßlich zu beurteilen; will das Gericht, wenn es auf die Beantwortung derartiger Fragen ankommt, nach Einholung eines Sachverständigengutachtens mit Blick auf vermeintliche Mängel, die dieses Gutachten seiner Meinung nach aufweist, von der Einholung weiterer sachverständiger Hilfe zu deren Beseitigung absehen und aus eigener Sachkunde von dem Gutachten abweichen, so muß es in den Entscheidungsgründen seine Fachkompetenz nachweisen, aufgrund derer es sich zur Abweichung von dem Gutachten befähigt sieht (Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 7 C 79.86 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 77).
  • OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 285/19

    Ersterteilung eines Jagdscheins (Zuverlässigkeitsprüfung)

    Das gilt auch für die schon erwähnte Teilnahme des Klägers am Straßenverkehr.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 14.9.1998 - 6 B 94.98 -, NordÖR 1999, 73, dort speziell zur Bedeutung von erwiesenen Trunkenheitsfahrten für die Einzelfallwürdigung der Zuverlässigkeit im waffen- und im jagdrechtlichen Sinne) Von daher kann der Einschätzung der Widerspruchsbehörde, "die bekannten Charaktereigenschaften" der Klägers würden zu der Befürchtung "zwingen", dass der Kläger ein "gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung" habe, mangels irgendeines Beleges für ein "nichts rechtstreues Verhalten" nach der Haftentlassung und vor allem mit Blick auf die zuvor genannten positiven Umstände nach der Faktenlage nicht gefolgt werden.

    Die Beurteilung der Frage, ob eine Person als waffenrechtlich unzuverlässig oder - wie hier - zuverlässig anzusehen ist, erfordert grundsätzlich nicht zwingend die Hinzuziehung eines Sachverständigen.(vgl. dazu beispielsweise OVG Lüneburg, Urteil vom 10.1.2020 - 11 ME 365/19 -, Juris unter Verweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 9.1.1990 - 1 B 1.90 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55, dort zur Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Antragsteller für eine waffenrechtliche Erlaubnis nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis seiner Unzuverlässigkeit begründet ist oder nicht, und vom 14.9.1998 - 6 B 94.98 -, NordÖR 1999, 73) Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die Richtern und Richterinnen allgemein zugänglich sind.

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher

    Die tatbezogene Prüfung erfordert grundsätzlich nicht die Zuziehung eines Sachverständigen (BVerwG, B. v. 14.9.1998 - 6 B 94/98 -, NordÖR 1999, 73; U. v. 13.12.1994 - 1 C 31/92, BVerwGE 97, 245).
  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17

    Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung

    Prognosen der vom Gesetz verlangten Art können daher grundsätzlich ohne Hinzuziehung von (ggf. weiteren) Sachverständigen getroffen werden.(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 6 B 94.98-, und vom 09.01.1990 - 1 B 1.90-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997, a.a.O., und Beschluss vom 02.06.2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 18) Um die unwiderlegbar vermutete Unzuverlässigkeit nach § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG beziehungsweise nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG annehmen zu können, sind allerdings konkrete Tatsachen erforderlich, die den nachvollziehbaren und plausiblen Schluss rechtfertigen, dass der Kläger in Zukunft mit Waffen oder Munition in einer vom Waffengesetz nicht geduldeten Form umgehen wird; bloße Vermutungen genügen insoweit nicht.(vgl. VG München, Urteil vom 04.03.2015 - M 7 K 14.5564 -, juris, Rz. 20) Die geforderte individuelle - gerade den potentiellen Jagdscheininhaber und Waffenbesitzer treffende - und zukunftsorientierte Aussage muss sich mit anderen Worten auf Tatsachen stützen, die die Folgerung zulassen, dieser verdiene das nach dem Jagd- und Waffenrecht stets zu fordernde Vertrauen nicht, er werde mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen.(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 6 B 94.98-, und vom 09.01.1990 - 1 B 1.90-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997, a.a.O., und Beschluss vom 02.06.2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 18) Es kommt allerdings nicht darauf an, ob die konkrete Gefahr besteht, dass sich ein früheres Verhalten wiederholt.

    In Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist auch nicht etwa der Nachweis gefordert, der Betreffende werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Zukunft nicht sorgsam mit Waffen und Munition umgehen; Maßstab ist eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss.(vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.11.2013 - 21 CS 13.1758-, juris, Rz. 9, und Beschluss vom 04.12.2013 - 21 CS 13.1969-, juris, Rz. 14, m.w.N.; VG München, Beschluss vom 07.05.2018 - M 7 S 18.970-, juris, Rz. 26, und Urteil vom 15.02.2017 - M 7 K 16.4911 -, juris, Rz. 23; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 23) Angesichts des möglichen Schadens im Falle einer Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt.(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2013 - 16 A 2255/12 -, juris, Rz. 7, sowie Beschluss vom 31.05.2010 - 20 B 782/10 -, m.w.N.) Zerstört wird das erforderliche Vertrauen namentlich durch festgestellte körperliche oder geistige Mängel sowie durch jedes Verhalten, aus dem sich auf Grund anzuerkennender Erfahrungssätze mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Schluss auf eine fortwirkende psychische Disponiertheit des Waffen- bzw. Munitionsbesitzers zu schadenstiftendem Verhalten, wie etwa eine Neigung zur Leichtfertigkeit oder zur Gewaltanwendung oder andere Charaktermängel, herleiten lässt.(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 6 B 94.98-, und vom 09.01.1990 - 1 B 1.90-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997, a.a.O., und Beschluss vom 02.06.2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2009 - 20 B 148/09

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bzgl. einer Feststellung einer

    vgl. zur jagdrechtlichen Zuverlässigkeit: BVerwG, Beschluss vom 14. September 1998 - 6 B 94.98 -.
  • VG Münster, 19.02.2024 - 1 L 777/23

    Ablehnung, Aggressivität, Anhörung, Anhörungsmangel, Antrag auf Ausstellung einer

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. September 1998 - 6 B 94.98 -, NordÖR 1999, 73 = juris, Rn. 3, und vom 9. Januar 1990 - 1 B 1.90 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 = juris, Rn. 3.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07

    Unzuverlässigkeit im Sinne von § 8a Abs. 1 Nr. 2b SprengG

    Die Vorschrift über die an eine strafrechtliche Verurteilung anknüpfende Regelunzuverlässigkeit nach § 8a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c SprengG entfaltet hinsichtlich der Bewertung des zugrunde liegenden Verhaltens keine Sperrwirkung gegenüber der Bestimmung über die ausnahmslos anzunehmende Unzuverlässigkeit nach § 8a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b SprengG (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 14.09.1998 - 6 B 94/98 - ; BayVGH, Beschluss vom 07.04.2003 - 21 CS 02.3210 -, BayVBl 2003, 595 ; Apel/Bushart, Waffenrecht, Bd. 2 Waffengesetz, 3. Aufl. 2004, § 5 Rn. 27 ff., 31).
  • VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235
    Die waffen- oder jagdrechtliche Würdigung, ob bei einem wiederholt straffällig in Erscheinung getretenen Antragsteller nach dem abgeurteilten Verhalten und sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis begründet ist, er könnte mit Waffen missbräuchlich oder leichtfertig ( § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG ) oder auch nur nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen ( § 17 Abs. 3 Nr. 2 BJagdG ), bewegt sich auch in der Regel in allgemein zugänglich Lebens- und Erkenntnisbereichen und erfordert grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. BVerwG, B. v. 14. September 1998 - 6 B 94/98 - Rz 3 a.E. m.w.N.).

    Der Tatbestand des § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG ermöglicht es, auch Straftaten, die mit weniger als 60 Tagessätzen bestraft worden sind oder deren Verfolgung eingestellt worden ist, bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit heranzuziehen (BayVGH, B. v. 4. April 2012 - 21 ZB 12.33 Rz 16; BVerwG, B. v. 14. September 1998 - 6 B 94/98 - Rz 5 m.w.N.).

  • VG Köln, 08.12.2022 - 8 K 5859/21
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1998 - 6 B 94.98 -, juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 7. April 2003 - 21 CS 02.3210 -, juris, Rn. 20; VG München, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - M 7 S 12.4235 -, juris, Rn. 23; Gade, in: ders. (Hrsg.), WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 11, 26 (zum insoweit gleichlautenden § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG); ähnlich auch BayVGH, Beschluss vom 1. April 2021 - 24 CS 21.703 -, juris, Rn. 10; so auch BT-Drucks. 11/4311, S. 4.
  • VG Münster, 13.07.2018 - 1 K 859/16

    Kleiner Waffenschein Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit Prognose Tatsachen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. September 1998 - 6 B 94.98 -, NordÖR 1999, 73 = juris, Rn. 3, und vom 9. Januar 1990 - 1 B 1.90 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 = juris, Rn. 3.
  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 22 L 1877/11

    Widerruf; Unzuverlässigkeit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1998 - 6 B 94.98 -, juris; Beschluss vom 9. Januar 1990 - 1 B 1.90 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG NRW, Urteil vom 14. August 1997, a.a.O., Beschluss vom 2. Juni 2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26. September 2006 - 1 K 972/04 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 03.08.2009 - 15 L 938/09

    Jagdschein Ungültigkeitserklärung Einziehung Schusswaffe Munition Verwahrung

  • VG Köln, 14.09.2022 - 8 K 2784/21
  • VG Münster, 26.09.2006 - 1 K 972/04

    Ungültigkeit eines Jagdscheines und Einziehung; Missbräuchliche Verwendung von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2003 - 2 M 141/02

    Entziehung bzw. Versagung des Jagdscheins; Annahme der Unzuverlässigkeit ;

  • VG Sigmaringen, 08.04.2003 - 9 K 708/02

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Straßenverkehrsgefährdung u.a.

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