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   VGH Bayern, 17.11.1998 - 6 B 95.2307   

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https://dejure.org/1998,43415
VGH Bayern, 17.11.1998 - 6 B 95.2307 (https://dejure.org/1998,43415)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.1998 - 6 B 95.2307 (https://dejure.org/1998,43415)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 1998 - 6 B 95.2307 (https://dejure.org/1998,43415)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153

    Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung,

    Unabhängig davon löst der Betrieb eines Krankenhauses typischerweise auch einen hohen Verkehr und damit eine hohe Inanspruchnahme der Straßen aus, die wegen des gegenüber einer Wohnnutzung erhöhten Ausmaßes der Nutzung einen Artzuschlag erfordert (vgl. BayVGH vom 17.11.1998 Az. 6 B 95.2307 zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • VG Schleswig, 23.05.2016 - 9 A 292/14

    Ausbaubeitragsrecht: Eckgrundstücksermäßigung

    Dies gilt selbst für den Fall, dass ein Kirchengrundstück - wie vorliegend - nicht ausschließlich zu sakralen Zwecken genutzt wird, sondern auch für andere Zwecke (z. B. als Gemeindezentrum, Kindergarten, Jugendraum, Büroräume) ausgestaltet ist (vgl. Bay. OVG, U. v. 17.11.1998 - 6 B 95.2307 -, juris).

    Ebenso wie Gemeindesäle sind diese Nutzungen regelmäßig mit höherem Verkehrsaufkommen verknüpft (vgl. Bay. OVG, U. v. 17.11.1998, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 18.05.2016 - 9 A 1/15

    Ausbaubeitrag - Artzuschlag bei einem gemischt genutzten Kirchengrundstück

    Dies gilt selbst für den Fall, dass ein Kirchengrundstück - wie vorliegend - nicht ausschließlich zu sakralen Zwecken genutzt wird, sondern auch für andere Zwecke (z. B. als Gemeindezentrum, Kindergarten, Jugendraum, Büroräume) ausgestaltet ist (vgl. Bay. OVG, U. v. 17.11.1998 - 6 B 95.2307 -, juris).

    Ebenso wie Gemeindesäle sind diese Nutzungen regelmäßig mit höherem Verkehrsaufkommen verknüpft (vgl. Bay. OVG, U. v. 17.11.1998, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 11.04.2001 - 6 B 96.522

    Erschließungsbeitragsrecht: Mehrfacherschließung, Fehlen eines Artzuschlags für

    Dazu gehört auch ein Kindergarten, der von den Eltern zum Bringen und Holen der betreuten Kinder erfahrungsgemäß ganz überwiegend mit dem Auto angefahren wird (BayVGH vom 17.11.1998 Az. 6 B 95.2307 für ein kirchliches Gemeindezentrum mit Kindergarten; vgl. auch BVerwG vom 7.6.1996 NVwZ 1998, 67 für ein Schulgrundstück).
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