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   BSG, 01.02.1995 - 6 BKa 3/93   

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https://dejure.org/1995,13108
BSG, 01.02.1995 - 6 BKa 3/93 (https://dejure.org/1995,13108)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1995 - 6 BKa 3/93 (https://dejure.org/1995,13108)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 6 BKa 3/93 (https://dejure.org/1995,13108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für die grundsätztliche Bedeutung einer Rechtssache; Rechtmäßigkeit der Auferlegung einer Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Kassenarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 BKa 3/93
    Hierfür ist erforderlich, daß aufgezeigt wird, in welchem abstrakt formulierten Rechtssatz sich das vorinstanzliche Urteil von welchem abstrakt formulierten Rechtssatz der abweichungsbegründenden BSG-Entscheidung unterscheidet (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 29), daß das Urteil des LSG auf der Abweichung beruht und die Divergenzfrage auch für das BSG entscheidungserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 21.04.1978 - 1 BJ 12/78

    Revision - Abweichung von einer Entscheidung - Darlegungslast - Konkrete Aussage

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 BKa 3/93
    Hierfür ist erforderlich, daß aufgezeigt wird, in welchem abstrakt formulierten Rechtssatz sich das vorinstanzliche Urteil von welchem abstrakt formulierten Rechtssatz der abweichungsbegründenden BSG-Entscheidung unterscheidet (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 29), daß das Urteil des LSG auf der Abweichung beruht und die Divergenzfrage auch für das BSG entscheidungserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 3/91

    Kostenerstattung - Vorverfahren - Kassenarzt - KZÄV

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 BKa 3/93
    Die Klägerin führt hierzu aus, das LSG habe gegen den vom BSG zu § 63 des Sozialgesetzbuches - Zehntes Buch - (Urteil vom 14. Oktober 1992 - 14a/6 RKa 3/91 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 4) aufgestellten Rechtsgrundsatz verstoßen, wonach Satzungsregelungen von Vorschriften des SGB X nur dann abweichen können, wenn sie auf Ermächtigungsnormen beruhen, die eindeutig zu einer vom Gesetz abweichenden Regelung ermächtigen.
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 17/92

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen - Gerichtliche

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 BKa 3/93
    Die Vorschrift lautet vielmehr wie folgt: "Dabei sollen gezielte Beratungen weiteren Maßnahmen in der Regel vorangehen." Die Frage, ob vor dem Erlaß einer Disziplinarmaßnahme eine Beratung des betreffenden Arztes zu erfolgen hat, ist jedoch nicht klärungsbedürftig; denn der Senat hat zum einen zu dem von der Klägerin angeführten Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung bereits entschieden, daß der Regelung des § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V nicht zu entnehmen ist, daß bei Überschreitungen des Fachgruppendurchschnitts im Bereich des offensichtlichen Mißverhältnisses Honorarkürzungen erst nach vorherigen gezielten Beratungen erfolgen dürfen (Urteil vom 9. März 1994 - 6 RKa 17/92 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 29/84

    Kostenerstattung - Vorverfahrenskosten - Berufung - Altersruhegeldbescheid

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 6 BKa 3/93
    Offenbleiben kann, ob nicht bereits bzgl der Entscheidungserheblichkeit Ausführungen dazu erforderlich gewesen wären, daß die Kostenentscheidung des Disziplinarbescheides, obwohl sie einen selbständigen prozessualen Anspruch auf eine einmalige Leistung iS des § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG (in der bis zum 28. Februar 1993 gültig gewesenen Fassung) betrifft (BSG SozR 1500 § 144 Nr. 27), berufungsfähig ist.
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R

    Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte

    Zudem bietet § 81 Abs. 5 Satz 2 SGB V den Disziplinargremien die Möglichkeit, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes je nach der Schwere der Verfehlung unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen zur Anwendung zu bringen und damit die Pflichtverletzung schuldangemessen abgestuft zu ahnden bzw nicht zu ahnden (so bereits Beschluß des Senats vom 1. Februar 1995 - 6 BKa 3/93).
  • LSG Niedersachsen, 14.10.1998 - L 5 KA 23/98

    Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme (Verweis mit zusätzlicher Geldbuße);

    Ebensowenig hatte die Beklagte die Pflicht, den Kläger auf ein ggf einzuleitendes Disziplinarverfahren hinzuweisen (vgl. BSG, Beschluss vom 01. Februar 1995 - 6 BKa 3/93 -).
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