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   VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153   

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VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153 (https://dejure.org/2007,21198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153 (https://dejure.org/2007,21198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 6 BV 05.2153 (https://dejure.org/2007,21198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Beiträgen von Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten für den Umbau einer Ortsstraße zum Fußgängerbereich durch die Gemeinde; Eigenschaften einer beitragsfähigen Verbesserungsmaßnahme; Benutzung öffentlicher Straßen durch Straßenbahnen; Abgrenzung ...

  • Judicialis

    KAG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG Art. 5
    Ausbaubeiträge nach Art. 57 BayWG : Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung, Sondersatzung, Eigenbeteiligung, Verteilungsmaßstab

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beitrag zur Umgestaltung einer Ortsstraße in Fußgängerzone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1270
    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
    Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 11.12.2003 Az. 6 B 99.1270) war der Erlass einer sog. Sondersatzung neben der allgemeinen Straßenausbaubeitragssatzung nur dann geboten, wenn es um die Abrechnung eines Straßentyps ging, bei dem die in der allgemeinen Satzung festgelegten Eigenbeteiligungen der Gemeinde die nach der Möglichkeit der Inanspruchnahme zu bemessenden Vorteile für die Allgemeinheit verfehlten; mit dem Überschreiten eines bestimmten Aufwandsniveaus stand dieses Erfordernis in keinem Zusammenhang.

    Die Angemessenheit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BayVGH vom 11.12.2003 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.11.1998 - 6 B 95.2307
    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
    Unabhängig davon löst der Betrieb eines Krankenhauses typischerweise auch einen hohen Verkehr und damit eine hohe Inanspruchnahme der Straßen aus, die wegen des gegenüber einer Wohnnutzung erhöhten Ausmaßes der Nutzung einen Artzuschlag erfordert (vgl. BayVGH vom 17.11.1998 Az. 6 B 95.2307 zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
    Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute (so auch BayVerfGH BayVBl 2005, 361 und 399).
  • VGH Bayern, 09.06.2004 - 6 CS 03.434

    Straßenausbaubeitragsrecht, Straßenkategorie, Anliegerstraße, Verteilungsmaßstab,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
    Das gilt auch für Abrechnungsgebiete mit unterschiedlich intensiver Nutzung (BayVGH vom 9.6.2004 BayVBl 2005, 762): Danach ist eine exakte mathematische Erfassung des durch die verbesserte Straßenanbindung gesteigerten Gebrauchsvorteils von Grundstücken mit dem zulässigen oder verwirklichten Maß der Nutzung dieser Grundstücke nicht möglich, weil sich Nutzungsmaß und Intensität der Inanspruchnahmemöglichkeit nicht proportional zueinander verhalten.
  • VGH Bayern, 16.04.1998 - 11 B 97.833
    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
    Im Übrigen können nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO weiterhin Ausnahmegenehmigungen für den Einzelfall von den durch Verkehrszeichen angeordneten Verboten oder Beschränkungen erteilt werden (vgl. BayVGH vom 16.4.1998 BayVBl 1998, 536).
  • VGH Bayern, 11.07.1995 - 6 B 93.3392
    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
    Eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (z.B. räumliche Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH vom 11.7.1995 BayVBl 1996, 470; vom 21.12.2006 Az. 6 ZB 05.2425).
  • VGH Bayern, 21.12.2006 - 6 ZB 05.2425
    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
    Eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (z.B. räumliche Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH vom 11.7.1995 BayVBl 1996, 470; vom 21.12.2006 Az. 6 ZB 05.2425).
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit;

    Den Eigentümern von Flächen, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/125 = BayVBl 2003, 176/177; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl. 2007, 597/598; U.v. 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 - juris ).

    Dass das Grundstück auch an der "Burggasse" liegt, die ihm ebenfalls eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit vermittelt, ist ebenso unbeachtlich wie der Umstand, dass die Zufahrt nach den Angaben des Klägers tatsächlich "seit jeher" von dort und nicht über die Straße "Am Kirchplatz" genommen wird; denn maßgeblich ist allein die Möglichkeit der Inanspruchnahme, nicht die tatsächliche Inanspruchnahme (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung mit Umgestaltung

    Voraussichtlich wird durch die Umgestaltungsmaßnahmen und die Änderung des Straßenquerschnitts zudem eine Verbesserung in verkehrstechnischer Hinsicht, nämlich die Verkehrsberuhigung und Stärkung des Fußgängerverkehrs erfolgen (vgl. zur beitragsfähigen Verbesserung auch durch Verkehrsberuhigung BayVGH vom 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris ; vom 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597).

    Abgesehen davon, dass es gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 4 KAG solcher ergänzender Einzelsatzungen gerade nicht bedarf, käme sie nur in Betracht, wenn es um die Abrechnung eines Straßentyps geht, bei dem die in der Stammsatzung festgelegten Eigenbeteiligungen die nach der Möglichkeit der Inanspruchnahme zu bemessenden Vorteile für die Allgemeinheit verfehlen (vgl. BayVGH vom 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597).

  • VG Saarlouis, 16.12.2016 - 3 K 569/14

    Ausbaubeitrag für eine Fußgängerzone

    Im Umbau einer Straße oder eines Platzes in einen verkehrsberuhigten Bereich oder eine Fußgängerzone liegt nach überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung eine Verbesserung, weil die Gemeinde die Funktion der betreffenden Anlage ändert und diese in ihrem noch bestehenden Zustand nicht geeignet ist, der neuen Funktion hinreichend zu dienen, und demnach funktionsentsprechend verbessert werden muss.(Vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., 2012, § 32, Rn. 59; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand September 2016, § 8, Rn. 297a, 310 ; jeweils m.w.N. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153, Beschluss vom 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119, juris; OVG Schleswig , Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 - in KStZ 1988, S. 94 ff, 95; vgl. auch Urteile der Kammer vom 04.05.1992 - 11 K 54/91 -, amtl.

    Vor diesem Hintergrund steht ein fehlendes Erschlossensein im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne der Heranziehung der Kläger zu Ausbaubeiträgen nicht entgegen.(Zum wirtschaftlichen Vorteil vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 29, Rn. 5 ff., 7 ff., 11 ff. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a.a.O., § 8, Rn. 266 ff. sowie Bayerischer VGH, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153 -, und OVG Schleswig, Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, jeweils juris. Ob die Auffassung der Kläger erschließungsbeitragsrechtlich zutreffend ist, wird mangels Entscheidungserheblichkeit vorliegend nicht weiter problematisiert. Immerhin bleibt der Lieferverkehr auch nach der straßenrechtlichen Teileinziehung zwischen 6:00 Uhr und 11:30 Uhr gewährleistet; es ist nicht fernliegend, dies auch erschließungsbeitragsrechtlich ausreichen zu lassen. ).

    Maßgeblich abzustellen ist mithin nicht auf eine im Einzelfall errechenbare Wertsteigerung, sondern darauf, ob eine aus der Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Anlage fließende, im Verhältnis zu nicht individualisierbaren Dritten eintretende abstrakte Besserstellung eingetreten ist, d.h. eine Besserstellung des Grundstücks, die nicht aus der tatsächlichen Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage resultiert, sondern die allein auf einer qualifizierten Inanspruchnahme möglichkeit beruht und losgelöst von jeglichen subjektiven Vorstellungen anhand von objektiven Kriterien - abstrakt - zu beurteilen ist.(Vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., Rn. 11 ff.) Dabei liegt der abstrakte Vorteil bei einer Fußgängerzone in einer Verbesserung der Geschäftslage, des Wohnumfelds und der Qualität der Arbeitsplätze(Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153 -, juris.) oder - anders ausgedrückt - darin, dass Wohngrundstücke an Wohnruhe gewinnen und gewerblich genutzte Grundstücke mehr Fußgänger als potentielle Kunden an sich ziehen, weil diese weitgehend gefahrlos Schaufenster betrachten und einkaufen können.(Vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, juris.) Eine Ausbaumaßnahme wie die vorliegende vermittelt den anliegenden Grundstücken mithin regelmäßig - abstrakte - wirtschaftliche Sondervorteile in Gestalt möglicher Gebrauchsvorteile.

  • VG Würzburg, 20.09.2018 - W 3 K 17.1166

    Erhebung einer Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag

    Der Beurteilung der Eigenbeteiligungen der Beklagten für die verschiedenen Fußgängerbereiche als fehlerhaft und nichtig kann die Beklagte auch nicht mit Erfolg das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar 2007 (6 BV 05.2153 - juris) entgegenhalten.

    Dem im Verfahren 6 BV 05.2153 streitgegenständlichen Bescheid lag nicht die damals allgemein angewendete Ausbaubeitragssatzung vom 28. November 2001 zugrunde, welche in ihrem § 7 Abs. 2 eine Eigenbeteiligung in Höhe von 30 v.H. für verkehrsberuhigte Straßen und Fußgängerbereiche vorsah.

  • VGH Bayern, 19.11.2018 - 6 ZB 18.1667

    Festsetzung der Vorauszahlung des Straßenausbaubeitrags

    Bereits in der bloßen Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße liegt der besondere Vorteil für die anliegenden Grundstücke (BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - juris Rn. 40).

    Der Einwand der Klägerseite, dass die Parkplätze und die Tiefgarage ausschließlich dem privaten Verkehr dienten und der durch die gewerbliche Nutzung verursachte Ziel- und Quellverkehr allein über die B.-K.-Straße abgewickelt werde, kann schon deshalb nicht überzeugen, weil es im Straßenausbaubeitragsrecht nicht auf die tatsächliche Inanspruchnahme ankommt (BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche

    So stellt auch die Umwandlung in einen Fußgängerbereich grundsätzlich eine Verbesserungsmaßnahme dar, für die ein Straßenausbaubeitrag erhoben werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597).
  • VGH Bayern, 18.05.2017 - 6 BV 16.2345

    Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung und beitragsfähiger Erneuerung

    Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Orts Straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 13; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597).
  • VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17

    Straßenausbaubeitrag - Abgrenzung Anliegerstraße/Haupterschließungsstraße

    Genauso wie im Umbau einer Straße oder eines Platzes in einen verkehrsberuhigten Bereich oder in eine Fußgängerzone eine Verbesserung liegt, weil die Gemeinde die Funktion der betreffenden Anlage ändert und diese in ihrem noch bestehenden Zustand nicht geeignet ist, der neuen Funktion hinreichend zu dienen, und demnach funktionsentsprechend verbessert werden muss,(Vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., 2012, § 32, Rn. 59; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand September 2016, § 8, Rn. 297a, 310 ; jeweils m.w.N. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153, Beschluss vom 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119, juris; OVG Schleswig , Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 - in KStZ 1988, S. 94 ff, 95; vgl. auch Urteile der Kammer vom 04.05.1992 - 11 K 54/91 -, amtl.

    Was den gemäß § 8 Abs. 2 KAG für das Entstehen der Beitragspflicht erforderlichen wirtschaftlichen Vorteil(Vgl. hierzu Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 29, Rn. 5 ff., 7 ff., 11 ff. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a.a.O., § 8, Rn. 266 ff. sowie Bayerischer VGH, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153 -, und OVG Schleswig, Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, jeweils juris.) anbelangt, ist weder entscheidend, ob dieser sich im Wert der betroffenen Grundstücke niederschlägt, noch ob die jeweiligen Grundstückseigentümer die durchgeführten Maßnahmen für sinnvoll oder gelungen erachten.

  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584

    Straßenbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer

    Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Ortsstraße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - Rn. 13).
  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 6 CS 12.2550

    Straßenausbaubeitragsrecht; Sondervorteil; spezifische Nähe; Anliegergrundstück;

    Den Eigentümern von Flächen, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/125 = BayVBl 2003, 176/177; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597/598; U.v. 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 - juris ).

    Zur Begründung eines beitragsrelevanten Sondervorteils reicht nämlich bei einem Anliegergrundstück bereits die Möglichkeit der Inanspruchnahme der erneuerten Straße (BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597/598; U.v. 8.3.2010, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 28.11.2012 - W 2 K 11.643

    Kommunalabgaben; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; F... Straße- Ortsstraße;

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.195

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag für gemischt genutztes Grundstück

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716

    Straßenausbaubeitragsrecht; unzulässiger Beitragsverzicht; Vorauszahlung;

  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586

    Straßenausbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer

  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung;

  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81

    Erforderlichkeit einer Sondersatzung

  • VG Greifswald, 26.03.2018 - 3 A 160/15

    Erhebung eines Straßenbaubeitrages für eine selbständige Privatstraße und einen

  • VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 15.02388

    Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 6 ZB 15.787

    Umfang der beitragspflichtigen Grundstücksfläche für Straßenausbaubeitrag

  • VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121

    Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen

  • VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 CS 08.2718

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; landwirtschaftliche Flächen; Außenbereich;

  • VG Saarlouis, 29.01.2020 - 3 K 1371/17

    Begriff der Anlage; Berücksichtigung einer Kostenersparnis bei der Ermittlung des

  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1260

    Straßenausbaubeitrag für Grundstück im Fußgängerbereich

  • OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17

    Ausbaubeitrag, Verbesserung und Erneuerung einer Verkehrsanlage,

  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 6 ZB 13.1050

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Umstufung einer Kreisstraße zur

  • VG Saarlouis, 08.10.2021 - 3 K 76/19

    Zur Frage des Vorliegens einer Verbesserung eines Gehweges; zur Frage der

  • VG Regensburg, 21.02.2018 - RO 11 K 16.1837

    Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag

  • VG Bayreuth, 14.05.2014 - B 4 K 13.371

    Straßenausbaubeitrag; wirksame Satzung, Tiefenbegrenzung, tatsächlich vorhandene

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 6 ZB 09.558

    Erschließungsbeitragsrecht; kombinierter Grundstücksflächen- und

  • VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663

    Ausbaubeitrag; Festsetzungsverjährungsfrist (nicht abgelaufen); Verwirklichung

  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312

    Vorauszahlung auf Straßenausbau

  • VG Würzburg, 23.10.2014 - W 3 K 13.967

    Straßenausbaubeitrag; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks in Hanglage;

  • VG Bayreuth, 16.04.2014 - B 4 K 13.293

    Ernennung, Verbesserung einer Ortsstraße; verkehrsberuhigter Bereich;

  • VG Bayreuth, 04.12.2019 - B 4 K 18.1249

    Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung

  • VG Ansbach, 04.04.2012 - AN 3 K 11.01598

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung, Verbesserung

  • VGH Bayern, 10.06.2011 - 6 ZB 10.2096

    Straßenausbaubeitragsrecht; besonderer Vorteil; bauliche oder gewerbliche

  • VG München, 08.01.2013 - M 2 K 12.5110

    Straßenausbaubeitrag; Einstufung als Haupterschließungsstraße; gewerbliche

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