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BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 13.78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eigennutzung der Wohnung - Mietentschädigung - Weitervermietung - Versetzung - Abordnung
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 26.10.1971 - V VG 241/71
- BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 13.78
Wird zitiert von ... (21)
- VG Augsburg, 08.01.2015 - Au 2 K 14.1478
Endet das Mietverhältnis für die bisherige Wohnung zum Zeitpunkt der Versetzung, …
Insofern hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 1978 (6 C 13.78 - juris Rn. 20 f.) klargestellt, dass bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 BUKG a.F., welcher im Wesentlichen der Regelung des Art. 8 Abs. 2 BayUKG entspricht, nur Gründe als die Benutzung der Wohnung hindernd anerkannt werden können, die durch die Versetzung oder Abordnung entscheidend geprägt sind und damit ihren Entstehungsgrund in der Sphäre des Dienstherrn haben.Bei der Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift ist entscheidend auf den Gesetzeszweck abzustellen, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem mit dem Bayerischen Umzugskostengesetz nahezu wortgleichen Bundesumzugskostengesetz auf die Erstattung der dem Beamten durch die Versetzung oder Abordnung entstandenen Mehraufwendungen gerichtet ist (BVerwG, U.v. 24.10.1972 - 6 C 6.72 - BVerwGE 41, 84/85; U.v. 13.12.1978 - 6 C 13.78 - juris Rn. 20 m.w.N.;… B.v. 1.9.1992 - 10 B 2.92 - juris Rn. 2).
Ihm fließen dadurch Gebrauchsvorteile zu, deren Gegenleistung die gezahlte Miete ist (BVerwG, U.v. 13.12.1978 a.a.O.; OVG NW, U.v. 18.11.1982 - 1 A 1957/80 - DÖD 1984, 42).
- BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
Umzugskosten - Soldat - Verlobte - Mietentschädigung
Dabei findet die Ausgleichspflicht des Dienstherrn durch Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit die Entstehung oder Fortdauer einer Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Bediensteten oder eines Dritten zuzuordnen sind (vgl. zu § 6 BUKG: Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ZBR 1979, 236;… Senatsbeschluß vom 1. September 1992 a.a.O.). - BVerwG, 12.12.1997 - 10 A 1.95
Mietentschädigung für angemietete Wohnung am neuen Dienstort; Eigenheim am …
An dieser Zweckbestimmung des Bundesumzugskostengesetzes als eines die beamten- und soldatenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 31 SG, § 79 BBG) konkretisierenden Normenkomplexes ist auch die Auslegung und Anwendung der einzelnen gesetzlichen Vorschriften zu messen (Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ).
- VGH Bayern, 08.12.2016 - 14 B 16.46
Mietentschädigung für eine wegen der Lage des Wohnungsmarkts vorzeitig …
Auch wenn die Mehrkosten für die neue Wohnung im Juli 2014 aufgrund der Versetzung zum 1. August 2014 zunächst ausschließlich dienstlich veranlasst waren, hat der Kläger durch seine eigene persönliche Entscheidung, den Umzug bereits im Juli durchzuführen, an den dienstlich veranlassten Mehraufwendungen partizipiert und sowohl durch das Ersparen von Unterstellungskosten als auch durch das Verwirklichen einer für ihn zeitlich günstigen Umzugsplanung Vorteile gezogen; dadurch sind ihm Gebrauchsvorteile zugeflossen, deren Gegenleistung die gezahlte Miete ist (vgl. BVerwG, U. v. 13.12.1978 - 6 C 13.78 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 75). - BVerwG, 24.03.1987 - 6 C 72.84
Umzugskosten - Wohnungseinrichtung - Angemessenheit
Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Gewährung von Trennungsgeld aus Anlaß einer Versetzung und im Zusammenhang mit der Gewährung von Mietentschädigung im Rahmen eines dienstbedingten Wohnungswechsels in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen (zum Trennungsgeld vgl. BVerwGE 41, 84 ; 44, 72 ; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 -und vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 6 A 2.84 - m.w.N.; zur Mietentschädigung vgl. Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ). - BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Umzugskostenvergütung - Erstattung von Maklergebühren - Abschluß des …
Die Ausgleichspflicht des Dienstherrn findet durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit eine Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten bzw. Soldaten oder eines Dritten zuzuordnen sind; ihre Übernahme kann "billigerweise" nicht erwartet werden (Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ZBR 1979, 236 m.w.N.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 94.80 - Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 10 B 2.92 -). - BVerwG, 22.10.2020 - 5 A 2.19
Erstattungsobergrenze für Maklergebühren und Notwendigkeit der Auslagen einer …
Diese ist darauf gerichtet, die finanziellen Mehraufwendungen des Berechtigten auszugleichen, die diesem infolge eines dienstlich veranlassten Umzugs ins Ausland entstehen (vgl. allgemein zum Zweck der Umzugskostenvergütung etwa BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 6 C 13.78 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 75 S. 89, vom 23. Februar 1983 - 6 A 1.82 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 97 S. 55 und vom 22. Januar 1985 - 6 C 2.84 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 109 S. 90). - BVerwG, 17.04.1979 - 6 C 23.77
Gewährung von Trennungsgeld für einen Soldaten auf Zeit - Berufstätigkeit der …
Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteile vom 4. Februar 1976 -BVerwG 6 C 132.73 -[Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBK 1976, 184] und vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 -). - BVerwG, 17.09.1987 - 6 C 28.86
Einordnung von Pferden als andere bewegliche Gegenstände in angemessenem Umfang …
Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Gewährung von Trennungsgeld aus Anlaß einer Versetzung und im Zusammenhang mit der Gewährung von Mietentschädigung im Rahmen eines dienstbedingten Wohnungswechsels in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen (zum Trennungsgeld vgl. BVerwGE 41, 84 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 8/72]; 44, 72 [BVerwG 07.09.1973 - VII C 2/70]; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 -und vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 6 A 2.84 - m.w.N., zur Mietentschädigung vgl. Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ). - BVerwG, 22.01.1985 - 6 C 2.84
Räumung einer bundeseigenen oder im Besetzungsrecht des Bundes stehenden Wohnung …
Sie konkretisiert nicht nur die Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Zusammenhang mit der Tragung der Kosten des Wohnungswechsels eines Beamten oder Soldaten, sondern begrenzt sie auch dahin, daß ein Ausgleich der entstandenen Belastungen grundsätzlich nur dann und insoweit geboten ist, als die Aufwendungen auf eine Maßnahme des Dienstherrn oder eine seinem Bereich zuzurechnende Maßnahme zurückgehen, die in dem ihm obliegenden dienstlichen Auftrag getroffen worden ist (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - und vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 A 1.82 - ). - BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80
Erstattung von Wohnungsvermittlungsgebühren aus Anlass einer Versetzung
- BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 3.80
- BVerwG, 23.02.1983 - 6 A 1.82
Dienstliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mietwohnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2005 - 1 A 2946/03
Voraussetzungen des Anspruchs eines im Ausland stationierten Soldaten auf …
- BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
Anforderungen an die Divergenzrüge - Zulässigkeit und Begründetheit einer …
- VG Minden, 20.08.2015 - 4 K 1989/14
Bewilligung einer Umzugskostenvergütung für den durchgeführten Umzug eines …
- VG Bayreuth, 09.03.2020 - B 5 K 18.195
Zuweisung einer angemessenen Staatsbedienstetenwohnung wegen Wohnungsmangels
- VG Augsburg, 15.10.2015 - Au 2 K 15.804
Recht der Bundesbeamten; Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung für die neue …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.01.1992 - 3 L 155/91
Beamter; Mietenschädigung; Wohnung
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1991 - 2 A 12329/90
Mietentschädigung; Beamte; Tatsächliche Nutzung; Dienstherr
- VG Münster, 04.09.2001 - 4 K 3811/97
Anspruch auf Erstattung von Maklergebühren und Mietentschädigung eines …